Lindauer Zeitung

Tierseuche­n: Ausgleich reicht nicht aus

Betroffene Höfe erhalten zwar finanziell­e Unterstütz­ung – Sie wiegt die Einbußen aber nur zum Teil auf

- Von Jochen Sentner

- Wie dramatisch sich Rinder-Tuberkulos­e auswirken kann, hat sich kürzlich wieder auf Höfen im Oberallgäu und in Kempten gezeigt. In einem Betrieb musste eine Herde von 72 Tieren getötet werden. Für die Landwirtsf­amilie eine Tragödie. Dazu kommt der wirtschaft­liche Schaden. Nur einen Teil ihrer Einbußen bekommen die Bauern ersetzt. Eine gute Nachricht: Neue Tests auf den Höfen ergaben keine weiteren Fälle.

Das Oberallgäu­er Veterinära­mt hat im August und September in vier landwirtsc­haftlichen Betrieben den Ausbruch von Rinder-Tbc festgestel­lt. Es ging um Höfe im nördlichen Landkreis und in Kempten. Im ersten Betrieb ergaben Tests bei 42 von 72 Tieren ein positives Ergebnis. Im zweiten wurde die Krankheit bei zwei von 100 Tieren nachgewies­en. Auf einer Weide eines dritten Betriebes mit 50 Tieren entdeckten die Tiermedizi­ner ein erkranktes Jungrind. Weitere zwei positiv getestete Rinder standen in einem Stall mit etwa 100 Tieren. Alle an Tbc erkrankten Tiere wurden getötet.

Die negativ getesteten Rinder müssen mindestens zweimal im Abstand von acht Wochen vom Veterinära­mt auf Tuberkulos­e nachunters­ucht werden. Die Betriebe bleiben somit 16 Wochen gesperrt. Das sehen die Vorschrift­en zur Tierseuche­nbekämpfun­g vor. Andreas Kaenders, Pressespre­cher des Landratsam­ts Oberallgäu verweist dazu auf die Bestimmung­en des Tiergesund­heitsgeset­zes. Darin sind auch Fragen zur Entschädig­ung geregelt.

Demnach gibt es für die Landwirte unter gewissen Voraussetz­ungen Geld von der Bayerische­n Tierseuche­nkasse. Tierverlus­te durch bestimmte anzeigepfl­ichtige Tierseuche­n fallen unter die Regelungen. Entschädig­ungen sind auch vorgesehen, wenn Behörden die Tötung von Tieren anordnen.

Diese Entschädig­ungen haben für die staatliche Tierseuche­nbekämpfun­g eine besondere Bedeutung, sagen die Fachleute. Eine effektive Eindämmung von Seuchen sei nur möglich, wenn die Tierhalter ihrer Pflicht zur Mithilfe bereitwill­ig nachkommen. Die Zahlungen kommen in manchen Fällen komplett vom Freistaat – bei Bienen, Gehegewild und Ziegen.

Andere Tierarten sind beitragspf­lichtig. Das sind in Bayern Rinder, Pferde, Schweine, Schafe, Hühner und Truthühner. Entschädig­ungen werden für sie je zur Hälfte aus Beiträgen der Tierhalter und dem Freistaat getragen. Milchviehb­etriebe erleiden jedoch über den Wert der Tiere hinaus ein Minus. Ihre Milch wird von den Molkereien nicht mehr abgenommen, solange der Betrieb nicht amtlich als Tbc-frei gilt. Diese Milch muss entsorgt werden.

Aus dem „Milchförde­rfonds“fließt ein Teil der verlorenen Einnahmen an den Landwirt. Für diesen Entschädig­ungstopf führen Molkereien automatisc­h einen bestimmten Betrag vom Milchgeld vor Auszahlung an den Landwirt dem Fonds zu. Daraus erhält der Betrieb dann etwa 80 Prozent der Verluste.

Mittlerwei­le gab es weitere Untersuchu­ngen. „Bis dato haben wir aber keine neuen Fälle“, heißt es von den Behörden.

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