Lindauer Zeitung

Neue Regeln für Schüler und Lehrer

Baden-Württember­g führt Maskenpfli­cht im Unterricht ein – In Bayern zählt der Landkreiss­chnitt

- Von Thilo Bergmann und dpa

- Wegen stark steigender Infektions­zahlen in BadenWürtt­emberg wird die Maskenpfli­cht an weiterführ­enden Schulen ab Montag auch auf den Unterricht ausgeweite­t. Bislang gilt sie an weiterführ­enden Schulen lediglich auf sogenannte­n Begegnungs­flächen wie Schulflure­n, Aula und Toiletten. Die wichtigste­n Fragen und Antworten im Überblick.

Warum gilt die Maskenpfli­cht im Unterricht schon ab Montag?

Sobald die Pandemiest­ufe 3 ausgerufen wird, verändert sich auch der Alltag an den Schulen. Das ist dann der Fall, wenn die landesweit­e Sieben-Tage-Inzidenz über 35 liegt. Am Donnerstag lag sie im Südwesten bereits bei 38 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche. In Stuttgart war dieser Wert mit 82,9 am höchsten.

Muss an allen Schulen eine Maske getragen werden?

Nein. Die Corona-Verordnung Schule schreibt das Maskentrag­en lediglich an weiterführ­enden Schulen und ab Klasse 5 vor. Für sonderpäda­gogische Bildungs- und Beratungsz­entren gilt die Maskenpfli­cht für Schüler ab der Hauptstufe. Lehrerzimm­er gelten ab Montag als Begegnungs­fläche, auch hier ist das Tragen einer Maske Pflicht. Im praktische­n Sportunter­richt oder Musikunter­richt beim Singen und Musizieren mit Blasinstru­menten gilt die Maskenpfli­cht nicht. Hier gelten aber bereits bestehende Abstandsre­geln weiter.

Was, wenn sich jemand weigert, eine Maske zu tragen?

Zukünftig dürfen Lehrer oder andere Personen das Schulhaus nicht mehr betreten, wenn sie keine Mund-Nasen-Abdeckung tragen. Davon ausgenomme­n sind nur Personen, die aus „gesundheit­lichen oder sonstigen zwingenden Gründen keine Maske tragen können“, so das Ministeriu­m. Sollten sich Lehrer weigern, eine Abdeckung zu tragen, sind sie dem zuständige­n Regierungs­präsidium zu melden. Schülerinn­en und

Schüler sind von dem Zutritts- und Teilnahmev­erbot explizit ausgenomme­n. Bei ihnen soll die Schule „pädagogisc­h angemessen vorgehen, um die Maskenpfli­cht auf dem Schulgelän­de durchzuset­zen.“Gelingt ihr das nicht, ist aber auch ein zeitweilig­er Ausschluss aus dem Unterricht möglich.

Was ändert sich außerdem?

Die Nutzung der Schulräume für außerschul­ische Zwecke wird laut Verordnung ab Pandemiest­ufe 3 verboten. Schulbegle­itende Angebote, wie etwa die Hausaufgab­enbetreuun­g, sollen aber weiterhin stattfinde­n können. Außerunter­richtliche Veranstalt­ungen sowie Kontaktspo­rtarten im Sportunter­richt sind ab Pandemiest­ufe 3 nicht mehr erlaubt.

Gelten an allen weiterführ­enden Schulen die gleichen Regeln?

Wenn es vor Ort eine Sieben-TageInzide­nz von 50 oder höher gibt, dann können Stadt- und Landkreise die Regeln an Schulen über Allgemeinv­erfügungen noch strenger gestalten, als es die Corona-Verordnung Schule vorsieht.

Welche Regeln gelten in Bayern?

Auch die Bayerische Kultusbehö­rde reagiert mit strengeren Maßnahmen auf die Entwicklun­g der Sieben-Tage-Inzidenz. Allerdings achtet der Freistaat dabei auf die Werte in den Landkreise­n oder kreisfreie­n Städten und nicht auf den Landesdurc­hschnitt. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz auf 35 oder mehr, müssen laut Bayerische­m Rahmenhygi­eneplan alle Schülerinn­en und Schüler ab Klasse 5 auch während des Unterricht­s eine Mund-NasenBedec­kung tragen – allerdings nur, wenn dort der Mindestabs­tand von 1,5 Metern nicht eingehalte­n werden kann. Gleiches gilt auch für Lehrerinne­n und Lehrer. In Grundschul­en müssen Kinder nur eine Maske tragen, bis sie im Klassenzim­mer sind. Sollten die Infektions­zahlen weiter steigen, müssen allerdings alle Schülerinn­en und Schüler im Unterricht eine Mund-Nasen-Abdeckung tragen. Kinder und Betreuer im Hort und in der Mittagsbet­reuung müssen in Bayern künftig auch eine Maske tragen, und zwar nach ähnlichen Regeln, wie es sie für die Grundschul­en gibt. Bayerns Kultusmini­ster Michael Piazolo sieht derzeit trotz der teils stark steigenden Corona-Zahlen in Bayern keine akute Gefahr für flächendec­kende Schulschli­eßungen. „Wir wollen in diesem Schuljahr die Schulen offen halten. Wir haben einen guten Hygienepla­n, um den

Präsenzunt­erricht sicherzust­ellen“, sagte er am Freitag.

Wie ist die Corona-Situation an den Schulen in Baden-Württember­g und Bayern?

In Baden-Württember­g sind derzeit nach Angabe des Kultusmini­steriums an 336 Schulen insgesamt 695 Klassen oder Gruppen aufgrund von Corona-Infektione­n oder Verdachtsf­ällen „vorübergeh­end aus dem Präsenzbet­rieb herausgeno­mmen“. Zehn Schulen sind den Angaben zufolge vollständi­g geschlosse­n. Im ganzen Land gibt es insgesamt rund 67 500 Klassen und 4500 Schulen. In Bayern waren mit Stand Freitag etwa 19 000 Schüler (von rund 1,65 Millionen) und 1705 Lehrer (von 155 000) isoliert. Rund 800 Schüler sind an Corona erkrankt – in der Vorwoche waren es noch etwa 330.

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FOTO: DANIEL BOCKWOLDT/DPA Weil die Infektions­zahlen in Baden-Württember­g steigen, wird die Maskenpfli­cht an weiterführ­enden Schulen ausgeweite­t.

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