Räte wollen gegen 5G-Funkmast klagen
Das Landratsamt Lindau hat das 40 Meter hohe Bauvorhaben bereits genehmigt
- Die Gemeinderäte von Hergensweiler geben noch nicht auf: Die meisten von ihnen wollen sich weiterhin gegen einen etwa 40 Meter hohen und 5G-tauglichen Mobilfunkmasten wehren, den die Telxius Tower GmbH zwischen Ober- und Unternützenbrugg errichten möchte. Vor allem die Strahlung, die vom neuen Mobilfunkstandard 5G ausgeht, bereitet den meisten Räten und vielen Bürgern große Sorgen. Wissenschaftlich ist nämlich noch nicht genau geklärt, ob und welche gesundheitlichen Gefahren davon ausgehen. Studien zu dieser Frage kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Baurechtlich allerdings zählen diese Bedenken nicht. Denn der geplante Stahlgitter-Antennenmast ist als Bauwerk grundsätzlich genehmigungsfähig. Daraus wiederum leitet sich ein Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung ab. Das war den Räten klar, als sie ihm Mai den Bauantrag ablehnten. Und es kam wie erwartet: Das Landratsamt Lindau hat inzwischen diesen ablehnenden Ratsbeschluss kassiert, das gemeindliche Einvernehmen ersetzt und somit als übergeordnete Baubehörde den Mobilfunkmasten genehmigt.
Dies will die Mehrheit der Hergensweilerer Gemeinderäte nicht hinnehmen. Sie beschlossen mit acht zu drei Stimmen, beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg Klage gegen diesen Bescheid des Landratsamts zu erheben. Obwohl damit noch viele Fragen verbunden sind, fasste der Rat diesen Beschluss jetzt, um die Frist, in der eine Klageerhebung möglich ist, einzuhalten. Parallel dazu soll ein Fachanwalt für eine Erstberatung eingeschaltet werden. Davon erhoffen sich die Räte vor allem Auskunft in der Frage, welche Erfolgschancen ihre Klage hat oder ob es womöglich sinnvoller wäre, diesen Rechtsweg doch nicht weiter zu beschreiten. Denn ein Prozess wäre auch mit Kosten in derzeit ungewisser Höhe verbunden.
Fast 20 Bürger haben die Diskussion in der Ratssitzung mitverfolgt. Bürgermeister Wolfgang Strohmaier machte dabei deutlich, dass ein „Bauchgefühl“hinsichtlich der Strahlung als Argument vor Gericht nicht reicht. Dazu müssten konkrete Beeinträchtigungen nachgewiesen werden. Und dies sei im Augenblick schwierig. „Es gibt viele Studien. Aber mit dem Verweis auf das, was andere Länder machen, hebeln wir das Baugesetzbuch nicht aus“, sagte er. Damit spielte er darauf an, dass es in der Schweiz Kantone gibt, die den 5G-Ausbau gestoppt haben. „Ich gehe davon aus, dass die Klage abgewiesen wird“, so Stohmaier. „Wir haben nichts, was gerichtsverwertbar ist“. Zudem wies er darauf hin, dass die Klage keine aufschiebende Wirkung für das Bauprojekt habe.
Ratsmitglied Michael Rehm gab zu bedenken, dass der neue Mast eine andere Antenne ersetzen soll, die abgeschaltet werden soll. „Dann sind wir im Nirwana“, befürchtete er. Zweite Bürgermeisterin Sibylle Englmann hingegen schlug vor, zweigleisig zu fahren. Sie regte an, parallel zur wohl chancenlosen Klage eine Bürgerinitiative oder Arbeitsgruppe zu gründen, die versucht, den 5G-Mobilfunkmasten via Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zu verhindern.
Bürgermeister Strohmaier berichtete außerdem, dass es die Möglichkeit gäbe, über den Flächennutzungsplan bestimmte Gebiete zu definieren, in denen keine Mobilfunkmasten gebaut werden dürfen. Das gesamte Gemeindegebiet könne allerdings nicht zum Ausschlussgebiet erklärt werden. Auch die aktuell geplante Antenne könnte damit nicht verhindert werden, wohl aber weitere Vorhaben dieser Art – falls es dazu kommen sollte. Er wisse allerdings nicht, wie viele Masten für den 5GAusbau aufgestellt werden sollen, betonte Strohmaier.