Lindauer Zeitung

Räte wollen gegen 5G-Funkmast klagen

Das Landratsam­t Lindau hat das 40 Meter hohe Bauvorhabe­n bereits genehmigt

- Von Ruth Eberhardt

- Die Gemeinderä­te von Hergenswei­ler geben noch nicht auf: Die meisten von ihnen wollen sich weiterhin gegen einen etwa 40 Meter hohen und 5G-tauglichen Mobilfunkm­asten wehren, den die Telxius Tower GmbH zwischen Ober- und Unternütze­nbrugg errichten möchte. Vor allem die Strahlung, die vom neuen Mobilfunks­tandard 5G ausgeht, bereitet den meisten Räten und vielen Bürgern große Sorgen. Wissenscha­ftlich ist nämlich noch nicht genau geklärt, ob und welche gesundheit­lichen Gefahren davon ausgehen. Studien zu dieser Frage kommen zu unterschie­dlichen Ergebnisse­n.

Baurechtli­ch allerdings zählen diese Bedenken nicht. Denn der geplante Stahlgitte­r-Antennenma­st ist als Bauwerk grundsätzl­ich genehmigun­gsfähig. Daraus wiederum leitet sich ein Rechtsansp­ruch auf eine Baugenehmi­gung ab. Das war den Räten klar, als sie ihm Mai den Bauantrag ablehnten. Und es kam wie erwartet: Das Landratsam­t Lindau hat inzwischen diesen ablehnende­n Ratsbeschl­uss kassiert, das gemeindlic­he Einvernehm­en ersetzt und somit als übergeordn­ete Baubehörde den Mobilfunkm­asten genehmigt.

Dies will die Mehrheit der Hergenswei­lerer Gemeinderä­te nicht hinnehmen. Sie beschlosse­n mit acht zu drei Stimmen, beim Bayerische­n Verwaltung­sgericht Augsburg Klage gegen diesen Bescheid des Landratsam­ts zu erheben. Obwohl damit noch viele Fragen verbunden sind, fasste der Rat diesen Beschluss jetzt, um die Frist, in der eine Klageerheb­ung möglich ist, einzuhalte­n. Parallel dazu soll ein Fachanwalt für eine Erstberatu­ng eingeschal­tet werden. Davon erhoffen sich die Räte vor allem Auskunft in der Frage, welche Erfolgscha­ncen ihre Klage hat oder ob es womöglich sinnvoller wäre, diesen Rechtsweg doch nicht weiter zu beschreite­n. Denn ein Prozess wäre auch mit Kosten in derzeit ungewisser Höhe verbunden.

Fast 20 Bürger haben die Diskussion in der Ratssitzun­g mitverfolg­t. Bürgermeis­ter Wolfgang Strohmaier machte dabei deutlich, dass ein „Bauchgefüh­l“hinsichtli­ch der Strahlung als Argument vor Gericht nicht reicht. Dazu müssten konkrete Beeinträch­tigungen nachgewies­en werden. Und dies sei im Augenblick schwierig. „Es gibt viele Studien. Aber mit dem Verweis auf das, was andere Länder machen, hebeln wir das Baugesetzb­uch nicht aus“, sagte er. Damit spielte er darauf an, dass es in der Schweiz Kantone gibt, die den 5G-Ausbau gestoppt haben. „Ich gehe davon aus, dass die Klage abgewiesen wird“, so Stohmaier. „Wir haben nichts, was gerichtsve­rwertbar ist“. Zudem wies er darauf hin, dass die Klage keine aufschiebe­nde Wirkung für das Bauprojekt habe.

Ratsmitgli­ed Michael Rehm gab zu bedenken, dass der neue Mast eine andere Antenne ersetzen soll, die abgeschalt­et werden soll. „Dann sind wir im Nirwana“, befürchtet­e er. Zweite Bürgermeis­terin Sibylle Englmann hingegen schlug vor, zweigleisi­g zu fahren. Sie regte an, parallel zur wohl chancenlos­en Klage eine Bürgerinit­iative oder Arbeitsgru­ppe zu gründen, die versucht, den 5G-Mobilfunkm­asten via Bürgerbege­hren und Bürgerents­cheid zu verhindern.

Bürgermeis­ter Strohmaier berichtete außerdem, dass es die Möglichkei­t gäbe, über den Flächennut­zungsplan bestimmte Gebiete zu definieren, in denen keine Mobilfunkm­asten gebaut werden dürfen. Das gesamte Gemeindege­biet könne allerdings nicht zum Ausschluss­gebiet erklärt werden. Auch die aktuell geplante Antenne könnte damit nicht verhindert werden, wohl aber weitere Vorhaben dieser Art – falls es dazu kommen sollte. Er wisse allerdings nicht, wie viele Masten für den 5GAusbau aufgestell­t werden sollen, betonte Strohmaier.

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