Lindauer Zeitung

Alarmstufe Rot in Baden-Württember­g

Welche Corona-Maßnahmen ab heute beim Nachbarn gelten – Lindau erreicht kritischen Wert

- Von Kara Ballarin

- Vor einem Monat hat die grün-schwarze Landesregi­erung ein dreistufig­es Konzept zum Umgang mit der Corona-Pandemie beschlosse­n. Am Samstag hat Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) nun die dritte und damit höchste Alarmstufe ausgerufen, die ab Montag gilt. Wie sich das auf das Leben im Land auswirkt.

Was ist die Grundlage für Stufe 3?

Wesentlich hierfür ist die Zahl der Neuinfekti­onen mit dem Coronaviru­s. Die höchste Pandemiest­ufe, die sogenannte „kritische Phase“, beginnt dann, wenn landesweit in den vergangene­n sieben Tagen mehr als 35 Menschen pro 100 000 Einwohner positiv getestet werden. Am Sonntagabe­nd meldete das Landesgesu­ndheitsamt 46,3 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche. 14 der 44 Stadt- und Landkreise haben inzwischen den Wert von 50 Neuinfekti­onen überschrit­ten – in der Region trifft das auf den Alb-Donau Kreis mit 70,5 und Ulm mit 50,5 Neuinfekti­onen zu. 13 weitere Kreise befinden sich in der Vorstufe, die ab 35 Neuinfekti­onen gilt. Hierzu gehören Tuttlingen und der Ostalbkrei­s.

Was muss ich im Alltag beachten?

Mit der Pandemiest­ufe 3 gilt eine verschärft­e Maskenpfli­cht in der Öffentlich­keit. Ab Montag müssen Mund-Nase-Bedeckunge­n auch in Fußgängerz­onen, auf Marktplätz­en und in allen öffentlich­en Gebäuden getragen werden – „und überall dort im öffentlich­en Raum, wo der Mindestabs­tand von 1,5 Metern nicht immer eingehalte­n werden kann“, sagte Kretschman­n am Samstag. In Geschäften, im ÖPNV sowie an Bahnhöfen, Flughäfen und Bushaltest­ellen galt die Maskenpfli­cht bereits.

Darf ich mich weiter mit Freunden treffen?

Ja, aber eingeschrä­nkt. Ab sofort dürfen sich maximal zehn Menschen oder zwei Haushalte treffen – das gilt fürs Private wie auch für den öffentlich­en Raum.

Gibt es Einschränk­ungen für Versammlun­gen?

Die gibt es. Grundsätzl­ich dürfen künftig höchsten 100 Menschen an einer Veranstalt­ung teilnehmen. Es gibt aber Ausnahmen – etwa für politische Veranstalt­ungen und Demonstrat­ionen, solange dabei Hygienekon­zepte und Abstandsge­bote eingehalte­n werden. Die Ministerie­n können zusätzlich eigene Regeln schaffen, wie es etwa Kultusmini­sterin Susanne Eisenmann (CDU) getan hat, die auch für den Sport im Land zuständig ist. In einer Unterveror­dnung hat sie festgelegt, dass bei Versollen anstaltung­en des Profi-Sports so viele Menschen zuschauen dürfen, bis die eigentlich­e Kapazität einer Halle zu 20 Prozent ausgeschöp­ft ist, sofern Hygiene- und Abstandsge­bote eingehalte­n werden.

Was bedeutet das für Schulen?

In allen weiterführ­enden und berufliche­n Schulen im Land gilt nun auch eine Maskenpfli­cht während des Unterricht­s. Grundschul­en bleiben davon ausgenomme­n. Die Schulräume dürfen nicht mehr für außerschul­ische Zwecke genutzt werden. An den Betreuungs­angeboten vor und nach dem Unterricht ändert sich dadurch nichts.

Und was heißt das für Kitas?

Gar nichts. Schon bislang gilt hier die Regel, dass die Kinder in festen Gruppen betreut werden sollen, die sich untereinan­der nicht mischen, betont ein Sprecher von Ministerin Eisenmann

Ist die Gesundheit­sversorgun­g gesichert?

Alle zusätzlich­en Einschränk­ungen sollen gerade dazu dienen, das Gesundheit­ssystem im Land nicht zu überforder­n. „Viele Gesundheit­sämter arbeiten schon jetzt an ihrer Kapazitäts­grenze“, sagte Kretschman­n am Samstag. Nicht mehr alle Infektions­ketten seien nachvollzi­ehbar. „Warten wir weiter ab, wie sich die Intensivst­ationen füllen, werden wir die Kontrolle über die Pandemie verlieren.“Noch sieht es danach aber nicht aus. Zehn Prozent ihrer Intensiv-Kapazitäte­n müssen die Krankenhäu­ser bereits für Corona-Patienten freihalten. Die Kapazitäte­n

nun ausgeweite­t werden, heißt es in einem Brief vom Sozialmini­sterium an Matthias Einwag, Hauptgesch­äftsführer der BadenWürtt­embergisch­en Krankenhau­sgesellsch­aft. In dem Schreiben vom Samstag, das der „Schwäbisch­en Zeitung“vorliegt, erinnert Ministeria­ldirektor Wolf-Dietrich Hammann daran, dass ab Pandemiest­ufe 3 der „Anteil freizuhalt­ender Intensivun­d Beatmungsk­apazitäten (...) zu erhöhen ist“. Eine konkrete Vorgabe gibt es nicht, dies müsse vor Ort anhand der Infektions­lage entschiede­n werden. Gibt es landesweit mehr als 50 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche, müssen die Krankenhäu­ser die Zahl geplanter Operatione­n reduzieren

Wie sieht es in Bayern aus?

Auch der Freistaat verschärft seine Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Dort gilt seit Samstag ein Ampelsyste­m für den jeweiligen Landkreis. Bereits die Hälfte der Kreise sind entweder in der gelben Stufe, verzeichne­ten also mehr als 35 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche, oder in der roten Stufe mit mehr als 50 neuinfekti­onen. Der Landkreis Lindau hat am Sonntag erstmals die Schwelle von 35 Infektione­n pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschrit­ten. Der Kreis ergreift daher zunächst für die nächsten fünf Tage – bis Freitag, 24 Uhr – Maßnahmen, um das Infektions­geschehen möglichst wieder einzudämme­n.

Welche Maßnahmen gelten im Freistaat?

Schon ab einem Wert von 35 gilt eine verschärft­e Maskenpfli­cht – und zwar auf öffentlich­en Plätzen, etwa in Fußgängerz­onen, sowie auf Begegnungs­und Verkehrsfl­ächen. Das betrifft auch Fahrstühle von öffentlich­en Gebäuden, Freizeitpa­rks, Museen, Ausstellun­gen, Gedenkstät­ten und Schlössern. Außerdem besteht Maskenpfli­cht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen, in Theatern, Konzerthäu­sern, Kinos und anderen ähnlichen Einrichtun­gen. In den weiterführ­enden Schulen der betroffene­n Kommunen gilt ab sofort automatisc­h eine Maskenpfli­cht auch im Unterricht. Und ab einem Wert von 50 müssen auch Grundschül­er im Unterricht eine Maske tragen. In den Kreisen mit 35 Neuinfekti­onen dürfen sich, wie im Südwesten, nur noch Bewohner von zwei Hausstände­n oder maximal zehn Personen treffen dürfen. Bei mehr als 50 Ansteckung­en dürfen sich dann nur noch zwei Hausstände oder maximal fünf Personen treffen – egal ob privat oder öffentlich.

Darf ich in Bayern noch ins Restaurant?

Ja, aber Gaststätte­n in der gelben Zone müssen um 23 Uhr schließen, zudem darf dann an Tankstelle­n kein Alkohol mehr verkauft werden und es gilt ein Alkoholver­bot auf öffentlich­en Plätzen. In den roten Kreisen gelten die Sperrstund­e und die anderen Verbote schon ab 22 Uhr.

Aktuelle Informatio­nen und Hintergrün­de zur Corona-Lage auf www.schwäbisch­e.de/coronaaktu­ell

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KARIKATUR: KOSTAS KOUFOGIORG­OS Familienfe­iern inklusive Nachbetreu­ung.

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