Lindauer Zeitung

Falschalar­mierung der Feuerwehr kann teuer werden

Gemeindera­t legt Kostenersa­tz für Feuerwehre­insätze neu fest

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(ust) - Wenn die Freiwillig­e Feuerwehr Weißensber­g außerhalb ihrer gesetzlich­en Pflichtauf­gaben tätig wird, darf die Gemeinde dafür einen sogenannte­n Aufwendung­sund Kostenersa­tz erheben. Die entspreche­nden Pauschalsä­tze und die zugrundeli­egende Satzung hat der Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung neu angepasst und einstimmig beschlosse­n.

Die Berechtigu­ng für diese Kostenerhe­bung ist im Bayerische­n Feuerwehrg­esetz festgelegt. Laut Satzung wird ein Aufwendung­s- und Kostenersa­tz beispielsw­eise fällig, wenn die Feuerwehr nach einer missbräuch­lichen Alarmierun­g oder einem Fehlalarm ausrücken muss.

Die Satzung gebe es schon seit Jahrzehnte­n, erklärte Bürgermeis­ter Hans Kern in der Sitzung. Zuletzt habe man die Pauschalsä­tze 2015 geändert. Auch dieses Mal habe sich die Gemeinde bei der Anpassung der einzelnen Entgelte an der Vorlage des Bayerische­n Gemeindeta­gs orientiert, die alle paar Jahre aktualisie­rt wird. Das „Verzeichni­s der Pauschalsä­tze“, die der Satzung als Anlage beigefügt sind, enthält eine Aufstellun­g über die Kosten für den Zeitaufwan­d (Personal), für Geräte und Ausrüstung sowie die Wegstrecke (Kilometer). Was ein Einsatz der Feuerwehr im Fall einer Falschalar­mierung kosten kann, zeigt dieses Beispiel: Wenn ein mit neun Mann besetztes Hilfeleist­ungslöschf­ahrzeug vom Typ HLF 20 ausrücken muss, die Wegstrecke acht Kilometer beträgt und der Einsatz etwa zwei Stunden dauert, dann wäre eine Summe von rund 683 Euro fällig.

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FOTO: ULRICH STOCK Auch bei Starkregen­ereignisse­n, bei denen vollgelauf­ene Hauskeller ausgepumpt werden, kann die Gemeinde für den Feuerwehre­insatz einen Aufwendung­s- und Kostenersa­tz erheben.

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