Falschalarmierung der Feuerwehr kann teuer werden
Gemeinderat legt Kostenersatz für Feuerwehreinsätze neu fest
(ust) - Wenn die Freiwillige Feuerwehr Weißensberg außerhalb ihrer gesetzlichen Pflichtaufgaben tätig wird, darf die Gemeinde dafür einen sogenannten Aufwendungsund Kostenersatz erheben. Die entsprechenden Pauschalsätze und die zugrundeliegende Satzung hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung neu angepasst und einstimmig beschlossen.
Die Berechtigung für diese Kostenerhebung ist im Bayerischen Feuerwehrgesetz festgelegt. Laut Satzung wird ein Aufwendungs- und Kostenersatz beispielsweise fällig, wenn die Feuerwehr nach einer missbräuchlichen Alarmierung oder einem Fehlalarm ausrücken muss.
Die Satzung gebe es schon seit Jahrzehnten, erklärte Bürgermeister Hans Kern in der Sitzung. Zuletzt habe man die Pauschalsätze 2015 geändert. Auch dieses Mal habe sich die Gemeinde bei der Anpassung der einzelnen Entgelte an der Vorlage des Bayerischen Gemeindetags orientiert, die alle paar Jahre aktualisiert wird. Das „Verzeichnis der Pauschalsätze“, die der Satzung als Anlage beigefügt sind, enthält eine Aufstellung über die Kosten für den Zeitaufwand (Personal), für Geräte und Ausrüstung sowie die Wegstrecke (Kilometer). Was ein Einsatz der Feuerwehr im Fall einer Falschalarmierung kosten kann, zeigt dieses Beispiel: Wenn ein mit neun Mann besetztes Hilfeleistungslöschfahrzeug vom Typ HLF 20 ausrücken muss, die Wegstrecke acht Kilometer beträgt und der Einsatz etwa zwei Stunden dauert, dann wäre eine Summe von rund 683 Euro fällig.