Südländer verschärfen Regeln des Bundes
Bayern und Baden-Württemberg verhängen noch striktere Kontaktbeschränkungen
- Am Montag ist es so weit: Dann beginnt in der Bundesrepublik der begrenzte Lockdown. Worauf sich die Bürger einstellen müssen und was die Südländer anders machen wollen als andere.
Was soll ab Montag in Bayern und Baden-Württemberg gelten?
Beide Bundesländer folgen den Verabredungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin vom Mittwoch. Das heißt: Die Gastronomie muss schließen, ebenso wie Freizeitund Kultureinrichtungen. Sport ist nur noch zu maximal zweit im Freien erlaubt. Bürger sollen auf alle privaten Reisen, auch auf Verwandtenbesuche, verzichten. Geschäfte bleiben ebenso wie Kitas und Schulen sowie Friseursalons unter Auflagen geöffnet. In Stuttgart traf sich am Abend die Ministerrunde der Landesregierung, um weitere Details zu klären. Unter anderem sollen sich in
wie bundesweit auch nur noch Angehörige von höchstens zwei Hausständen in der Öffentlichkeit treffen dürfen bei insgesamt maximal zehn Personen. Die
Baden-Württemberg
Beschränkung auf zwei Haushalte soll nach dpa-Informationen und bisheriger Planung auch für private Treffen gelten. Ein Limit bei der Personenzahl soll es für diese Zusammenkünfte im Südwesten aber nicht geben. Weitere Details wurden zunächst nicht bekannt. legte sich bereits am Morgen fest: Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum wird ebenfalls auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands begrenzt. Maximal dürfen auch hier nur noch zehn Personen zusammenkommen. Das heißt etwa für die anstehenden Schulferien, dass ein Kind weiter noch einen Freund oder eine Freundin treffen darf, aber eben kein zweites Kind einer anderen Familie. Darüber hinaus sind Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen oder in privaten Einrichtungen „angesichts der Lage in unserem Land inakzeptabel“. Wo viele Menschen zusammenkommen, etwa in Einkaufsstraßen, gilt landesweit eine Maskenpflicht. Ab 22 Uhr darf Alkohol weder öffentlich konsumiert noch verkauft werden.
Bayern Für Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sind „bessere Hygienekonzepte an Schulen wünschenswert“, wie sie sagte. Werden diese kommen?
Das baden-württembergische Kultusministerium verweist darauf, dass bereits vor zwei Wochen die Maßnahmen an den Schulen verschärft worden seien. Unter anderem wurde die Maskenpflicht im Unterricht ab der 5. Klasse eingeführt. Aufgrund der im Land „bereits strengen Hygienemaßnahmen“komme es nicht zu einer ausufernden Verbreitung des Virus an Schulen, teilte ein Sprecher mit. Wesentlich weitergehende Maßnahmen fordert der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung, Udo Beckmann. Grundsätzlich gelte: „Je mehr Abstand möglich ist, umso besser“, sagte er dieser Zeitung. Zwei Möglichkeiten gebe es, um dieses Ziel zu erreichen: „Entweder man unterrichtet in kleineren Gruppen oder in größeren Räumen.“Hier gelte es, kreative Lösungen zu finden – „die natürlich nicht auf dem Rücken der Lehrkräfte umgesetzt werden dürfen“.
Bekommen Kunden bei Stornierungen ihr Geld zurück, oder müssen sie Zwangsgutscheine akzeptieren?
Das ist je nach Branche unterschiedlich. Für Konzert- und Theaterkarten gilt die im Frühjahr beschlossene Regelung, dass Veranstalter das Geld für im Voraus bezahlte Tickets nicht erstatten müssen, sondern Gutscheine ausstellen dürfen. Anders ist das zum Beispiel bei Pauschalreisen, bei denen die Kunden ihre Anzahlungen zurückerhalten. Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Klaus Müller, dringt auf eine generelle Rückzahlpflicht. Die Regelung zu Zwangsgutscheinen im Veranstaltungsbereich müsse spätestens Ende des Jahres auslaufen, fordert er. Im Südwesten sind bereits ab Freitag die Spielbanken in Stuttgart, Baden-Baden und Konstanz geschlossen. Ab Samstag folgen die Staatlichen Schlösser und Gärten, ebenso die Wilhelma in Stuttgart sowie das Blühende Barock in Ludwigsburg.
Warum bleiben Kirchen offen?
Die Religions- und Versammlungsfreiheit sind besonders sensible und wichtige Grundrechte – das gab Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) als Grund an, weshalb die Kirchen vom Lockdown ausgeschlossen sind. Dabei waren Kirchen im Frühjahr vielerorts Infektionstreiber.
Im Mai steckten sich in einer Freikirche in Frankfurt am Main 200 Gläubige an. In Vorpommern infizierten sich in katholischen Kirchen Gottesvertreter und Gemeindemitglieder. Der religionspolitische Sprecher der FDP, Benjamin Strasser, warnt davor, unterschiedliche Bereiche gegeneinander auszuspielen. Mit den Entscheidungen sehe er „leider die Gefahr, dass die einen beginnen, auf die anderen zu zeigen“. Ein klares Kriterium für Schließung von Institutionen wäre gewesen, wie streng Hygieneregeln eingehalten werden. Der religionspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, betonte, eine „pauschale Untersagung der verfassungsrechtlich geschützten Religionsfreiheit“sei nicht möglich. Gleichwohl entbinde das die „Organisatoren solcher Veranstaltungen nicht davon, strenge Hygienekonzepte vorzulegen und gegebenenfalls die Teilnehmerzahlen eng zu begrenzen“.
Einen Überblick über die aktuellen Corona-Regeln finden Sie im Internet unter: www.schwäbische.de/regelnov20