Lockdown: Kemptener Kino-Betreiber klagen
Die Plätze im Colosseum Center bleiben im November leer - Die Geschäftsführer wollen das aber nicht hinnehmen
(az, lekkü) - Teil-Lockdown im November – das heißt, dass Gaststätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen schließen müssen. Einen Schritt, den viele Gastwirte und Betreiber als ungerecht empfinden. Die Kemptener Geschäftsführer des Kinos „Colosseum Center“wehren sich nun dagegen und erheben Popularklage.
„Im Popularklageverfahren werden Rechtsnormen des bayerischen Landesrechts auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin kontrolliert; antragsberechtigt ist jedermann“, heißt es offiziell auf der Internetseite des bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Heißt: Bürger können Popularklage einreichen, wenn sie Verordnungen für verfassungswidrig halten, der Verfassungsgerichtshof überprüft das dann.
So auch im Fall Colosseum. Die Betreiber, Familie Sing, haben die Klage am Samstag verschickt. „Corona
macht uns allen Sorgen“, sagt Andrea Dietel-Sing, Geschäftsführerin des Colosseum Centers. „Niemand will an Corona erkranken. Daher finden wir es richtig und wichtig, dass wir Hygienekonzepte beachten müssen. Selbst wenn das bedeutet, dass wir nur maximal ein Drittel der Sitzplätze besetzen können.“
Mit Blick auf den neuen Lockdown meint Andrea Dietel-Sing aber: „Wir alle haben kein Verständnis dafür, dass wir schon wieder unser Kino schließen müssen. Wenn es einen Corona-Ausbruch in Verbindung mit unserem Haus gegeben hätte, könnte ich es noch verstehen.“Auch wenn das Robert-Koch-Institut Kinos und Kulturstätten als gefährlich betrachten würde, wäre es nachvollziehbar. Das treffe aber alles nicht zu. „Die Maßnahme erscheint uns vollkommen willkürlich.“
Dietel-Sing ist nicht die Einzige, die das so empfindet, auch einige
Gastwirte bezeichnen den Lockdown als „einen Schlag ins Gesicht der Gastronomie“und sehen sich in dem Szenario als die Leidtragenden.
Dietel-Sing und ihre Familie betreiben auch das Restaurant „Starlet“in
Kempten. Matthias Sing, selbst Rechtsreferendar, sieht in dem Lockdown einen massiven Eingriff in die Berufsfreiheit. Ein Lockdown „kann natürlich gerechtfertigt sein, wenn der Gesundheitsschutz das erforderlich macht“.
Sing ist allerdings der Meinung, dass man nun, im zweiten Lockdown, schlauer sei: „Wir wissen, dass es überall dort Probleme gibt, wo Mindestabstände etc. nicht eingehalten werden können.“Das sei im Kino, in Konzerten oder der Gastronomie gewährleistet. Daher sieht die Familie „recht gute Chancen, dass der Verfassungsgerichtshof unserer Auffassung folgt, dass die Betriebsschließungen schlichtweg nicht geeignet und erforderlich sind, um das Infektionsgeschehen zu bekämpfen“. Schärfere Maßnahmen in anderen Bereichen, die das RKI als Infektionsherde ausweist, seien Sings Ansicht nach sinnvoller.