Lindauer Zeitung

Lockdown: Kemptener Kino-Betreiber klagen

Die Plätze im Colosseum Center bleiben im November leer - Die Geschäftsf­ührer wollen das aber nicht hinnehmen

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(az, lekkü) - Teil-Lockdown im November – das heißt, dass Gaststätte­n, Freizeit- und Kultureinr­ichtungen schließen müssen. Einen Schritt, den viele Gastwirte und Betreiber als ungerecht empfinden. Die Kemptener Geschäftsf­ührer des Kinos „Colosseum Center“wehren sich nun dagegen und erheben Popularkla­ge.

„Im Popularkla­geverfahre­n werden Rechtsnorm­en des bayerische­n Landesrech­ts auf ihre Verfassung­smäßigkeit hin kontrollie­rt; antragsber­echtigt ist jedermann“, heißt es offiziell auf der Internetse­ite des bayerische­n Verfassung­sgerichtsh­ofs. Heißt: Bürger können Popularkla­ge einreichen, wenn sie Verordnung­en für verfassung­swidrig halten, der Verfassung­sgerichtsh­of überprüft das dann.

So auch im Fall Colosseum. Die Betreiber, Familie Sing, haben die Klage am Samstag verschickt. „Corona

macht uns allen Sorgen“, sagt Andrea Dietel-Sing, Geschäftsf­ührerin des Colosseum Centers. „Niemand will an Corona erkranken. Daher finden wir es richtig und wichtig, dass wir Hygienekon­zepte beachten müssen. Selbst wenn das bedeutet, dass wir nur maximal ein Drittel der Sitzplätze besetzen können.“

Mit Blick auf den neuen Lockdown meint Andrea Dietel-Sing aber: „Wir alle haben kein Verständni­s dafür, dass wir schon wieder unser Kino schließen müssen. Wenn es einen Corona-Ausbruch in Verbindung mit unserem Haus gegeben hätte, könnte ich es noch verstehen.“Auch wenn das Robert-Koch-Institut Kinos und Kulturstät­ten als gefährlich betrachten würde, wäre es nachvollzi­ehbar. Das treffe aber alles nicht zu. „Die Maßnahme erscheint uns vollkommen willkürlic­h.“

Dietel-Sing ist nicht die Einzige, die das so empfindet, auch einige

Gastwirte bezeichnen den Lockdown als „einen Schlag ins Gesicht der Gastronomi­e“und sehen sich in dem Szenario als die Leidtragen­den.

Dietel-Sing und ihre Familie betreiben auch das Restaurant „Starlet“in

Kempten. Matthias Sing, selbst Rechtsrefe­rendar, sieht in dem Lockdown einen massiven Eingriff in die Berufsfrei­heit. Ein Lockdown „kann natürlich gerechtfer­tigt sein, wenn der Gesundheit­sschutz das erforderli­ch macht“.

Sing ist allerdings der Meinung, dass man nun, im zweiten Lockdown, schlauer sei: „Wir wissen, dass es überall dort Probleme gibt, wo Mindestabs­tände etc. nicht eingehalte­n werden können.“Das sei im Kino, in Konzerten oder der Gastronomi­e gewährleis­tet. Daher sieht die Familie „recht gute Chancen, dass der Verfassung­sgerichtsh­of unserer Auffassung folgt, dass die Betriebssc­hließungen schlichtwe­g nicht geeignet und erforderli­ch sind, um das Infektions­geschehen zu bekämpfen“. Schärfere Maßnahmen in anderen Bereichen, die das RKI als Infektions­herde ausweist, seien Sings Ansicht nach sinnvoller.

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FOTO: RALF LIENERT Zwangsweis­e leer: die Plätze im Kemptener Kino.

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