Fischertagsverein geht in Berufung
Landgericht muss darüber entscheiden, ob Frauen beim Ausfischen in Memmingen in den Bach jucken dürfen
(hai/arz) - Der juristische Streit über die Rechte von Frauen beim Memminger Fischertag wird fortgesetzt: Der Fischertagsverein hat sich dazu entschlossen, gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung zu gehen. Ende August hatte das Amtsgericht Memmingen entschieden, dass auch Frauen beim Traditionsfest im Stadtbach fischen dürfen. Damit hatte das Gericht der Klage eines weiblichen Vereinsmitglieds stattgegeben. Die Tierärztin hatte sich diskriminiert gefühlt, weil bisher ausschließlich Männer in den Bach jucken dürfen.
Bereits vor einigen Wochen hatte der Verein vorsorglich Berufung eingelegt, um die dazu notwendige Frist einzuhalten. Bei verschiedenen Delegiertenversammlungen hatte der Vorstand zuvor ein Meinungsbild eingeholt. Durch die Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie war die Entscheidungsfindung in den Vereinsgremien erschwert worden; letztlich habe der Vereinsausschuss, dem 60 Mitglieder angehören, nun mehrheitlich für die Berufung votiert, teilte der Vorsitzende Michael Ruppert mit: „Wir halten es für sinnvoll, dass das Landgericht die Urteilsbegründung des Amtsgerichts mit Blick auf den Grundsatz der Gleichberechtigung und die Vereinsautonomie bewertet. Deshalb haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen.“
Bei der Verhandlung vor der ersten Instanz hatte der Verein darauf beharrt, dass es sich beim Ausfischen um eine Jahrhunderte alte Tradition handelt, die immer den Männern vorbehalten war. Dieses Vorgehen sei durch Artikel 9 des Grundgesetzes gedeckt – dort ist die Selbstbestimmung der Vereine geregelt. Unter den 4500 Vereinsmitgliedern seien etwa 1500 Frauen. Diese dürften in 30 Gruppen aktiv sein, nur nicht bei den Stadtbachfischern. Die Klägerin Christiane Renz hatte argumentiert, das Verbot sei nicht mehr zeitgemäß und gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes diskriminierend. Die Vereinssatzung müsse in diesem Punkt verändert werden, damit grundsätzlich alle weiblichen Vereinsmitglieder auch ausfischen dürfen. Ein entsprechender Antrag der Klägerin war zuvor von einer Vereinsversammlung deutlich abgelehnt worden, anschließend hatte sie die Klage erhoben. Aus Sicht der Amtsrichterin kollidiert das Vereinsrecht mit dem Grundgesetz, das die Gleichstellung von Frauen und Männern regelt. Deshalb hatte sie der Klage stattgegeben. In ihrem Urteil heißt es, der Verein sei an den Grundsatz der Gleichberechtigung gebunden.
Die Berufung wird vor dem Landgericht Memmingen verhandelt, der Verein bereitet noch mit anwaltlicher Hilfe die Begründung des Berufungsantrags vor. Einen Termin für die Verhandlung gibt es noch nicht.