Wer in Wasserburg eine zweite Wohnung besitzt, für den wird es teurer
Gemeinderat einigt sich auf eine Zweitwohnungssteuer von 15 Prozent
- Der Wasserburger Gemeinderat hat die Satzung für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer neu erlassen. Demnach zahlen alle Eigentümer, die eine Zweitwohnung in der Gemeinde besitzen, 15 Prozent der Nettojahreskaltmiete. Weil das Bundesverfassungsgericht das bisherige Stufenmodell des Bayerischen Gemeindetages für verfassungswidrig erklärt hatte, hat nun auch Wasserburg eine Neufassung seiner Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer beschlossen. Sie gilt rückwirkend bereits für das Jahr 2020. Hatte die Verwaltung einen Steuersatz von zehn Prozent vorgeschlagen, setzte sich die Mehrheit des Gemeinderates mit seiner Forderung von 15 Prozent durch.
Nicht die Jahresrohmiete, sondern die Nettojahreskaltmiete muss die Berechnungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer sein. Nachdem im vergangenen Jahr das Urteil des Bundesverfassungsgerichts so entschieden hatte und bereits zahlreiche bayerische Gemeinden ihre Zweitwohnungssatzung entsprechend neu erlassen hatten, ist nun auch Wasserburg diesen Schritt gegangen. Weil der Gemeinderat im Februar dieses Jahres beschlossen hatte, die Zweitwohnungssteuer auszusetzen und erst dann zu erheben, wenn die Gemeinde eine rechtsgültige Satzung hat, müssen Zweitwohnungsbesitzer in der nächsten Zeit mit dem Bescheid rechnen.
Bei der Berechnung geht die Verwaltung von zwei unterschiedlichen Nettodurchschnittskaltmieten im Gemeindegebiet aus. Wie Jasmin Trescher vom Wasserburger Steueramt dem Gemeinderat auf seiner jüngsten Sitzung erklärte, habe sie für das Gebiet, das die seenahen Bereiche der Gemeinde umfasse und von Reutenen über die Halbinsel bis hin nach Hege reiche, einen abgabenrechtlichen Mietpreis von elf Euro pro Quadratmeter ermittelt. Im zweiten Gebiet, das Hengnau, Selmnau und Hattnau umfasst, seien es neun Euro. Während die Zweitwohnungen im ersten Gebiet eine Wohnfläche von insgesamt geschätzten gut 12 800 Quadratmetern umfassten, seien es im zweiten gut 911 Quadratmeter. Bisher müssten, so erklärte Trescher, 175 Zweitwohnungsbesitzer Steuern zahlen, wobei die Zahl seit 2017 rückläufig sei, weil immer mehr Wohnungseigentümer die Einkommensgrenze für die Zweitwohnungssteuer unterschreiten. 2019 nahm die Gemeinde insgesamt 99 932 Euro Zweitwohnungssteuer ein. Würde Wasserburg nach der neuen Berechnungsgrundlage einen Steuersatz von zehn Prozent erheben, beliefen sich die Einnahmen auf rund 179 673 Euro. Bei zwölf Prozent, so rechnete Trescher vor, seien es 215 607 Euro und bei 15 Prozent 269 509 Euro. Laut bayerischem Gemeindetag verfügen die Gemeinden bei der Steuersatzerhebung über einen Spielraum zwischen zehn und 20 Prozent. Die Verwaltung schlug dem Gemeinderat jedoch vor, einen Steuersatz von zehn Prozent zu erheben und damit den bisherigen beizubehalten. Durch die neue Berechnung über die Jahreskaltmiete müssten die Zweitwohnungsbesitzer ohnehin schon mehr Steuern bezahlen.
Das sah der Gemeinderat allerdings anders. „Warum sollen wir nur zehn Prozent verlangen, wo wir doch keine Zweitwohnungen wollen“, stellte Ratsmitglied Christian Diepold in den Raum und Elisabeth Eisenbach hatte recherchiert, dass die Stadt Lindau sogar einen Steuersatz von 20 Prozent erhebe. Auch Stephan Demmerer zeigte Unverständnis
Gemeinderat Christian Diepold
für den Steuersatz an der untersten Grenze des Möglichen und schlug eine schrittweise Erhöhung ab 15 Prozent vor. Uli Epple sah im niedrigen Steuersatz eine Gefahr. Erhebe Wasserburg tatsächlich nur zehn Prozent, so seine Argumentation, dann sei dies die Hälfte von dem, was Lindau verlange. „Ich befürchte, dass dann der Druck auf Wasserburg steigt“, sagte er und erklärte, dass die Gemeinde für all jene attraktiver werde, die sich in Zukunft Zweitwohnungen kaufen wollten. Michael Lohrmann hingegen sah das Ganze vor dem Hintergrund, dass Wasserburg eigentlich keine Zweitwohnungen haben wolle und meinte pragmatisch: „Jeder, der das nicht zahlen kann, kann seine Wohnung vermieten und spart dadurch die Steuer, und wir haben Wohnraum geschaffen.“
Am Ende stimmte die Mehrheit der Räte, nämlich zehn, für einen Steuersatz von 15 Prozent. Vier Gemeinderäte wollten 20 Prozent erhoben wissen und nur ein Ratsmitglied hätte es bei den zehn belassen.
„Warum sollen wir nur zehn Prozent verlangen, wo wir doch keine Zweitwohnungen wollen.“