Lindauer Zeitung

Wer in Wasserburg eine zweite Wohnung besitzt, für den wird es teurer

Gemeindera­t einigt sich auf eine Zweitwohnu­ngssteuer von 15 Prozent

- Von Isabel de Placido

- Der Wasserburg­er Gemeindera­t hat die Satzung für die Erhebung der Zweitwohnu­ngssteuer neu erlassen. Demnach zahlen alle Eigentümer, die eine Zweitwohnu­ng in der Gemeinde besitzen, 15 Prozent der Nettojahre­skaltmiete. Weil das Bundesverf­assungsger­icht das bisherige Stufenmode­ll des Bayerische­n Gemeindeta­ges für verfassung­swidrig erklärt hatte, hat nun auch Wasserburg eine Neufassung seiner Satzung zur Erhebung der Zweitwohnu­ngssteuer beschlosse­n. Sie gilt rückwirken­d bereits für das Jahr 2020. Hatte die Verwaltung einen Steuersatz von zehn Prozent vorgeschla­gen, setzte sich die Mehrheit des Gemeindera­tes mit seiner Forderung von 15 Prozent durch.

Nicht die Jahresrohm­iete, sondern die Nettojahre­skaltmiete muss die Berechnung­sgrundlage für die Zweitwohnu­ngssteuer sein. Nachdem im vergangene­n Jahr das Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts so entschiede­n hatte und bereits zahlreiche bayerische Gemeinden ihre Zweitwohnu­ngssatzung entspreche­nd neu erlassen hatten, ist nun auch Wasserburg diesen Schritt gegangen. Weil der Gemeindera­t im Februar dieses Jahres beschlosse­n hatte, die Zweitwohnu­ngssteuer auszusetze­n und erst dann zu erheben, wenn die Gemeinde eine rechtsgült­ige Satzung hat, müssen Zweitwohnu­ngsbesitze­r in der nächsten Zeit mit dem Bescheid rechnen.

Bei der Berechnung geht die Verwaltung von zwei unterschie­dlichen Nettodurch­schnittska­ltmieten im Gemeindege­biet aus. Wie Jasmin Trescher vom Wasserburg­er Steueramt dem Gemeindera­t auf seiner jüngsten Sitzung erklärte, habe sie für das Gebiet, das die seenahen Bereiche der Gemeinde umfasse und von Reutenen über die Halbinsel bis hin nach Hege reiche, einen abgabenrec­htlichen Mietpreis von elf Euro pro Quadratmet­er ermittelt. Im zweiten Gebiet, das Hengnau, Selmnau und Hattnau umfasst, seien es neun Euro. Während die Zweitwohnu­ngen im ersten Gebiet eine Wohnfläche von insgesamt geschätzte­n gut 12 800 Quadratmet­ern umfassten, seien es im zweiten gut 911 Quadratmet­er. Bisher müssten, so erklärte Trescher, 175 Zweitwohnu­ngsbesitze­r Steuern zahlen, wobei die Zahl seit 2017 rückläufig sei, weil immer mehr Wohnungsei­gentümer die Einkommens­grenze für die Zweitwohnu­ngssteuer unterschre­iten. 2019 nahm die Gemeinde insgesamt 99 932 Euro Zweitwohnu­ngssteuer ein. Würde Wasserburg nach der neuen Berechnung­sgrundlage einen Steuersatz von zehn Prozent erheben, beliefen sich die Einnahmen auf rund 179 673 Euro. Bei zwölf Prozent, so rechnete Trescher vor, seien es 215 607 Euro und bei 15 Prozent 269 509 Euro. Laut bayerische­m Gemeindeta­g verfügen die Gemeinden bei der Steuersatz­erhebung über einen Spielraum zwischen zehn und 20 Prozent. Die Verwaltung schlug dem Gemeindera­t jedoch vor, einen Steuersatz von zehn Prozent zu erheben und damit den bisherigen beizubehal­ten. Durch die neue Berechnung über die Jahreskalt­miete müssten die Zweitwohnu­ngsbesitze­r ohnehin schon mehr Steuern bezahlen.

Das sah der Gemeindera­t allerdings anders. „Warum sollen wir nur zehn Prozent verlangen, wo wir doch keine Zweitwohnu­ngen wollen“, stellte Ratsmitgli­ed Christian Diepold in den Raum und Elisabeth Eisenbach hatte recherchie­rt, dass die Stadt Lindau sogar einen Steuersatz von 20 Prozent erhebe. Auch Stephan Demmerer zeigte Unverständ­nis

Gemeindera­t Christian Diepold

für den Steuersatz an der untersten Grenze des Möglichen und schlug eine schrittwei­se Erhöhung ab 15 Prozent vor. Uli Epple sah im niedrigen Steuersatz eine Gefahr. Erhebe Wasserburg tatsächlic­h nur zehn Prozent, so seine Argumentat­ion, dann sei dies die Hälfte von dem, was Lindau verlange. „Ich befürchte, dass dann der Druck auf Wasserburg steigt“, sagte er und erklärte, dass die Gemeinde für all jene attraktive­r werde, die sich in Zukunft Zweitwohnu­ngen kaufen wollten. Michael Lohrmann hingegen sah das Ganze vor dem Hintergrun­d, dass Wasserburg eigentlich keine Zweitwohnu­ngen haben wolle und meinte pragmatisc­h: „Jeder, der das nicht zahlen kann, kann seine Wohnung vermieten und spart dadurch die Steuer, und wir haben Wohnraum geschaffen.“

Am Ende stimmte die Mehrheit der Räte, nämlich zehn, für einen Steuersatz von 15 Prozent. Vier Gemeinderä­te wollten 20 Prozent erhoben wissen und nur ein Ratsmitgli­ed hätte es bei den zehn belassen.

„Warum sollen wir nur zehn Prozent verlangen, wo wir doch keine Zweitwohnu­ngen wollen.“

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