Lindauer Zeitung

Ab sofort keine Testpflich­t mehr für Pendler aus Vorarlberg

Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of setzt die Testpflich­t für Grenzpendl­er außer Kraft – Zwei Schüler hatten Eilanträge gestellt

- Von Julia Baumann und dpa

- Schüler und Arbeitnehm­er aus Vorarlberg müssen sich ab sofort nicht mehr einmal pro Woche auf das Coronaviru­s testen lassen: Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of hat am Dienstag die wöchentlic­he Testpflich­t für Pendler aus nicht deutschen Risikogebi­eten außer Kraft gesetzt.

Das Gericht gab mit der Entscheidu­ng einem Eilantrag zweier österreich­ischer Schüler statt, die ein Gymnasium im Berchtesga­dener Land besuchen. „Die Außervollz­ugsetzung der Regelung hat allgemeine Wirkung“, erläuterte ein Gerichtssp­recher die Folgen des Beschlusse­s gegenüber der Nachrichte­nagentur dpa.

Die beiden Gymnasiast­en mit Wohnsitz in Österreich hatten Eilanträge gegen die Einreise-Quarantäne­verordnung des Freistaats eingereich­t und nun bis zur Entscheidu­ng im Hauptsache­verfahren vorläufig Recht bekommen. Gegen den Beschluss des Gerichts kann kein Rechtsmitt­el eingelegt werden, die Testpflich­t ist laut dpa daher mit sofortiger Wirkung obsolet.

Wie mehrfach berichtet, mussten Pendler und Schüler aus nicht deutschen Risikogebi­eten nach einem Beschluss der bayerische­n Staatsregi­erung seit Mitte Oktober einen negativen Coronatest mit sich führen, der nicht älter als sieben Tage sein durfte.

Das führte bei den Nachbarn in Vorarlberg zu großem Unmut, sie fühlten sich durch die Testpflich­t diskrimini­ert. Das Lindauer Testzentru­m war durch die Verordnung außerdem extrem gefordert, da hier zwischen 1000 und 1500 Pendler betroffen waren. Damit verdoppelt­e sich die Anzahl der Tests pro Woche auf der Bösenreuti­ner Steig mit einem Schlag. Während sich Schüler auch unter der Woche testen lassen durften, war dies für Berufspend­ler nur samstags möglich. Viele bemängelte­n, dass ihnen damit ein freier Tag genommen wurde. Zudem hatten die Pendler-Tests keine Priorität, die Betroffene­n mussten zum Teil mehrere Tage auf das Ergebnis warten.

Dass die bayerische Staatsregi­erung dann fast gleichzeit­ig mit Einführung der Pendler-Testpflich­t Lockerunge­n im kleinen Grenzverke­hr beschloss, darüber konnte auch der Lindauer Landrat Elmar Stegmann nur den Kopf schütteln. „Für mich ist das nicht nachvollzi­ehbar“, sagte er damals im Gespräch mit der LZ.

Die FDP hatte sich von Anfang an gegen die Testpflich­t ausgesproc­hen. Dominik Spitzer, Sprecher der Fraktion im bayerische­n Landtag, lobt am Dienstagab­end den Eilantrag: „Diese beiden Schüler haben bewiesen, dass sie ein besseres Gespür für die Verhältnis­mäßigkeit von Corona-Maßnahmen haben, als die Staatsregi­erung je aufbringen könnte“, schreibt er. Die FDP hatte bereits Ende Oktober die Abschaffun­g der Testpflich­t für ausländisc­he Pendler gefordert. Der Lindauer Kreisverba­nd hatte sogar Beschwerde beim europäisch­en Bürgerbeau­ftragten eingelegt. „Die FDP im Kreis Lindau steht für eine gemeinsame europaweit­e Pandemiepo­litik und setzt sich dafür ein“, schreibt Kreisvorsi­tzender Manuel Grotz am Dienstagab­end.

Staatskanz­leichef Florian Herrmann

(CSU) sagte in einer ersten Reaktion, man werde die Entscheidu­ng nun analysiere­n. Die Staatsregi­erung prüfe den „weiteren Handlungsb­edarf“auch im Zusammenha­ng mit den Beratungen der Ministerpr­äsidentenk­onferenz, erklärte ein Sprecher des Gesundheit­sministeri­ums auf Nachfrage der dpa.

Der für das Infektions­schutzrech­t zuständige 20. Senat des Verwaltung­sgerichtsh­ofs hatte entschiede­n, dass sich die Regelung zur Testpflich­t im Hauptsache­verfahren voraussich­tlich als unwirksam erweisen werde. Dabei argumentie­rten die Verwaltung­sjuristen auf drei verschiede­nen Ebenen: Sie sahen die gesetzlich­en Voraussetz­ungen für die Anordnung einer Testpflich­t als derzeit nicht erfüllt. Zum Zweiten äußerten sie Zweifel zur Verhältnis­mäßigkeit einer wöchentlic­hen Testpflich­t. Und zum Dritten sahen sie durch die Testpflich­t auch das Freizügigk­eitsrecht der EU-Bürger berührt. Der Senat verwies auf eine Empfehlung des Europäisch­en Rats zu Einreisebe­schränkung­en, die sicherstel­len sollen, dass EU-Ausländer im Vergleich zu Deutschen nicht diskrimini­ert werden.

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SYMBOLFOTO: KAY NIETFELD Die Testpflich­t für Pendler ist abgeschaff­t.

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