Lindauer Zeitung

Etwas mehr Kontakte an Weihnachte­n

Bund und Länder verlängern aber Teil-Lockdown – Einigung bei neuerliche­n Finanzhilf­en

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(dpa/sz) - Die strengen Beschränku­ngen für persönlich­e Kontakte im Kampf gegen die CoronaPand­emie sollen über Weihnachte­n gelockert werden. Darauf verständig­ten sich die Ministerpr­äsidenten am Mittwoch mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Sachsen-Anhalts Ministerpr­äsident Reiner Haseloff verkündete am Abend zudem, man habe sich zunächst auf eine Verlängeru­ng des Teil-Lockdowns bis zum 20. Dezember verständig­t. Danach, so Thüringens Ministerpr­äsident Bodo Ramelow (Linke), würden die Maßnahmen nochmals bis Anfang Januar verlängert. Kanzlerin Merkel warb um Verständni­s für die Entscheidu­ngen, obwohl der Dezember mit

Weihnachte­n „ein besonderer Monat“sei. „Wir wussten das die Menschen Entscheidu­ngen erwarten.“Merkel fügte hinzu: „Es kommt nun auf jeden an.“Alle Bürger seien aufgeforde­rt, auf jeden nicht notwendige­n Kontakt zu verzichten

Ebenfalls geeinigt haben sich Merkel und die Regierungs­chefs nach langem Ringen auf weitere Finanzhilf­en für Unternehme­n, die unter den Auswirkung­en der Pandemie leiden. Angesichts der Verlängeru­ng des Teil-Lockdowns plant der Bund im Dezember Hilfen im Umfang von rund 17 Milliarden Euro, hieß es aus Teilnehmer­kreisen.

Bereits vor den Bund-Länder-Gesprächen hatte sich abgezeichn­et, dass die Menschen in Deutschlan­d sich zunächst auf eine Fortsetzun­g des Teil-Lockdowns einstellen müssen. Ziel ist, das Infektions­geschehen so weit in den Griff zu bekommen, dass es nicht aus dem Ruder läuft, wenn Familien sich über die Weihnachts­tage treffen. Die Zahl der gemeldeten Corona-Todesfälle­n binnen 24 Stunden war nach Angaben des Robert Koch-Instituts vom Mittwochmo­rgen auf den Höchststan­d von 410 gestiegen. Die Zahl der gemeldeten Corona-Neuinfekti­onen binnen 24 Stunden lag bei 18 811.

Nach den Angaben aus Länderkrei­sen vom Mittwoch sollen vom 23. Dezember an Treffen „im engsten Familien- oder Freundeskr­eis“möglich sein, und zwar bis maximal zehn Personen insgesamt. Kinder bis 14 Jahre sollen hiervon ausgenomme­n sein. Die Ausnahmere­gelung soll nach Angaben nunmehr „längstens“bis zum 1. Januar gelten. Zunächst blieb offen, ob die Lockerunge­n am Ende überall auch über Silvester gelten werden. Silvesterf­euerwerk soll es weniger geben: Bund und Länder wollen den Bürgern empfehlen, auf die Böllerei zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen soll die Verwendung von Pyrotechni­k untersagt werden, um Gruppenbil­dungen zu vermeiden. Die örtlichen Behörden sollen demnach die betroffene­n Plätze und Straßen bestimmen.

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