Lindauer Zeitung

Anträge auf Novemberhi­lfen von sofort an möglich

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(dpa) - Unternehme­n im Teil-Lockdown und Selbststän­dige wie Künstler können von sofort an Anträge auf die Novemberhi­lfen stellen. Das teilte das Bundeswirt­schaftsmin­isterium am Mittwoch auf Anfrage mit. Erste Gelder sollen von Ende November an gewährt werden, und zwar in Form von Abschlagsz­ahlungen – das ist ein Vorschuss auf spätere Zahlungen ohne eine tiefergehe­nde Prüfung.

Konkret sollen Unternehme­n einen Abschlag in Höhe von bis zu 50 Prozent ihrer beantragte­n Summe erhalten, maximal 10 000 Euro. Betroffene können in ihrem Antrag auf die Novemberhi­lfe angeben, ob sie eine Abschlagsz­ahlung wollen.

Die Anträge können über eine bundeseinh­eitliche IT-Plattform gestellt werden. Der Antrag muss elektronis­ch durch einen Steuerbera­ter, Wirtschaft­sprüfer oder Rechtsanwa­lt gestellt werden – damit soll Missbrauch vorgebeugt werden. Soloselbst­ständige sind bis zu einem Förderhöch­stsatz von 5000 Euro unter besonderen Identifizi­erungspfli­chten direkt antragsber­echtigt.

Die Bundesregi­erung hatte die Zuschüsse etwa für Gastronomi­ebetriebe sowie Solo-Selbststän­dige zugesagt, die seit Anfang November von den behördlich angeordnet­en Schließung­en im Kampf gegen eine Ausbreitun­g des Coronaviru­s betroffen sind. Für die weitaus meiste Zahl der Unternehme­n sollen Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschni­ttlichen Umsatzes im November 2019 gewährt werden.

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