Nur bei drohender Gefahr
Koalition entschärft Polizeigesetz und reguliert Befugnisse – SPD und Grüne klagen weiter
(lby) - Nach langen und zähen Verhandlungen haben CSU und Freie Wähler einen Kompromiss zur Entschärfung des umstrittenen bayerischen Polizeiaufgabengesetzes gefunden. Die dafür notwendige Gesetzesnovelle soll im Februar 2021 in den Landtag eingebracht werden und voraussichtlich Mitte des kommenden Jahres in Kraft treten, teilten die beiden Regierungsfraktionen am Mittwoch gemeinsam mit dem Innenministerium in München mit.
Unter anderem sieht das Änderungsgesetz vor, dass die Polizei künftig weniger Befugnisse bei einer sogenannten drohenden Gefahr hat. Künftig darf die Polizei hier etwa nur noch handeln, wenn es um überragend wichtige Rechtsgüter wie den Schutz von Leben geht. Bisher war dies auch schon möglich, wenn „erhebliche Eigentumspositionen“bedroht schienen. Ferner sollen durch neue Definitionen die Begriffe drohende und konkrete Gefahr besser voneinander abgegrenzt werden.
Die Koalition hatte sich bereits in ihrem Vertrag auf Druck der Freien Wähler auf eine Novelle des Gesetzes verständigt, welches die CSU im Mai 2018 aufgrund ihrer damaligen absoluten Mehrheit noch im Alleingang und gegen jegliche Kritik durchgedrückt hatte. Das Gesetz war immer wieder Anlass für massive Kritik von Opposition und Bürgerrechtlern. Viele Tausend Menschen hatten auf Initiative eines Bündnisses von mehr als 100 Organisationen dagegen demonstriert, weil sie dadurch die demokratischen Rechte der Menschen gefährdet sehen.
Grüne und SPD hatten zudem gegen das Gesetz Verfassungsklagen eingereicht, die Urteile stehen aber noch aus. Beide Fraktionen sahen am Mittwoch die Änderungspläne der Koalition als unzureichend an. Ein verfehlter Begriff wie der der „drohenden Gefahr“werde auch dadurch nicht besser, dass man ihn einfach neu definiert, sagte SPD-Fraktionschef Horst Arnold. „Was misslungen ist, wird auch in einer neuen Verpackung nicht schöner.“Es sei weiter notwendig, die verfassungsrechtlichen Fragen von der Justiz klären zu lassen. Auch Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze gehen die Reformankündigungen nicht weit genug: Es sei gut, dass einige überzogene Maßnahmen „endlich“abgemildert wurden, bezüglich der „eklatanten Befugnisverschiebung weit ins Gefahrenvorfeld“durch die besagte „drohende Gefahr“bleibe eine Entscheidung durch die Verfassungsgerichte unverzichtbar.
Die nun von CSU und Freien Wählern vereinbarten Änderungen gehen auf die Vorschläge einer Expertenkommission aus dem September
2019 zurück. Hierzu zählen auch verschärfte Regeln für DNA-Analysen und die deutliche Verkürzung eines richterlich angeordneten Gewahrsams von bisher drei auf nunmehr maximal zwei Monate. Wer zur Verhinderung von möglicherweise drohenden Straftaten präventiv länger als einen Tag eingesperrt wird, hat künftig Anspruch auf einen Rechtsanwalt. Innenminister Joachim
Herrmann (CSU), der das Gesetz auch in seiner vorherigen Fassung immer gegen jegliche Kritik verteidigt hatte, betonte, dass mit der Novelle die Rechte der Bürger verbessert würden. „Gleichzeitig bleibt die effektive Gefahrenabwehr durch unsere Polizei und damit das hohe Schutzniveau für die bayerische Bevölkerung unser oberstes Ziel.“„Für die Sicherheit der Menschen in Bayern
braucht unsere Polizei wirksame Befugnisse auf der Höhe der Zeit. Das ist und bleibt unser Grundsatz bei der Ausgestaltung des Polizeiaufgabengesetzes“, sagte auch CSUFraktionschef Thomas Kreuzer. Zugleich sei es aber auch darum gegangen, „mögliche Bedenken“auszuräumen sowie Anregungen aus der Praxis aufzunehmen und die Richtervorbehalte klar zu regeln.