Ein Akt der Gesichtswahrung
Es ist schon ein wenig dreist, wenn Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die „Stärkung der Bürgerrechte“in der No- velle zum bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) feiert. Denn zuvor hat er sie selbst mit innenpolitischen Hardlinern seiner Partei geschwächt. Es bedurfte erst des Verlusts der absoluten Mehrheit und einer vom Koalitionspartner Freie Wähler erzwungenen Revision bis bedenkliche Regelungen zurechtgestutzt wurden.
Die Korrektur dürfte Bayerns Ministerpräsident durchaus in den Kram passen, bemüht er sich doch seit Längerem, seine Partei ein Stück weit mehr in die politische Mitte zu rücken – ziemlich genau dorthin, wo sich die Freien Wähler verorten. Gegen das PAG in der „CSU mit absoluter Mehrheit“-Fassung hatten Zehntausende protestiert. Jetzt sind die meisten der besonders kritisierten Bestandteile wieder ausgebügelt worden. Bis auf einen: Den schwammigen Begriff der „drohenden
Gefahr“wollte die CSU nicht hergeben. Sachlich war das ein unnötiger Akt der Gesichtswahrung, denn unverzichtbar für eine effektive Verbrechensbekämpfung ist diese merkwürdige Erfindung nicht. Das entgiftete bayerische PAG ist ein Stück Politik, bei dem sich die Handschrift der Freien Wähler unzweideutig erkennen lässt. Die Freien Wähler haben solche Profilierungen auch dringend nötig, drohen sie doch von der Söder-CSU eingekreist und absorbiert zu werden.