Männer stehlen in Kressbronn Kupferverkleidungen
Freiheitsstrafen mit und ohne Bewährung für zwei geständige Angeklagte – „Das war halt nicht in Ordnung“
- In zwei von der Staatsanwaltschaft beziehungsweise der Verteidigung angestrengten Berufungsstrafsachen hat eine Kammer des Landgerichts Ravensburg Amtsgerichts-Urteile vom Vorwurf des schweren Bandendiebstahls in angeklagte Diebstähle abgeändert. Danach wurde ein 43Jähriger zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Sein 25-jähriger Komplize erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung.
Als die Kammer am frühen gestrigen Morgen die Fenster zum Prozessauftakt lüftete fehlte nur einer: Einer der beiden Angeklagten. Ohne böse Absicht. Der 25-Jährige hatte sich in der Adresse geirrt und war statt zum Landgericht nach Ravensburg zu früh im Amtsgericht Tettnang angekommen. Nach einigen Telefonaten traf er eineinhalb Stunden später vor der Kammer in Ravensburg ein. Im Amtsgericht der Montfortstadt wartete der Richter erst am Nachmittag in anderer Sache auf ihn.
Angeklagt sahen sich beide Männer, im Sommer 2017 mehrmals am Hallberger Haus in Kressbronn-Berg Kupferverkleidungen abmontiert, in einem Sprinter weggefahren und an Schrotthändler verkauft zu haben. Zusammengekommen sind so einige Tausend Euro. Das Amtsgericht Tettnang hatte den älteren Angeklagten wegen schweren Bandendiebstahls in drei Fällen und unter Einbeziehung von drei Vorverurteilungen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat ohne Bewährung verurteilt, wogegen die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen war. Sein jüngerer Komplize war vom Amtsgericht zusätzlich wegen diverser weiterer Delikte wie Urkundenfälschung, dem Besitz von Betäubungsmitteln sowie dem Fahren ohne Führerschein und Versicherungsschutz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Dagegen ging dessen Verteidigerin in Berufung.
Dem richterlichen Ansinnen folgten weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung, allerdings stimmten sie zu, nicht alle vor dem Saal wartenden Zeugen hören zu müssen und sie stattdessen wieder nach Hause zu schicken. Ein Polizeibeamter aus Markdorf schilderte die Situation, als man dem letzten Kupferdiebstahl auf dem Gelände der dem „Verfall preisgegebenen“Gebäude ein Ende setzte. Die Diebe hätten nicht nur Kupferumrandungen am Dach abmontiert, sondern auch am Eingangstor gelagerte Kupferteile mitgenommen. Gesichert sei zwar das Haupttor gewesen, ansonsten habe man aber „gut rein“gekonnt auf das Areal. Der ältere 43-jährige Mann auf der Anklagebank blickt auf eine bewegte Vergangenheit. Sein Vorstrafenregister verrät von Körperverletzung über Computerbetrug und Drogenkäufen bis zur Trunkenheit im Verkehr eine reiche Palette von Straftaten. Der jüngere 25-Jährige auf der
Anklagebank lernte erstmals schon vor sieben Jahren den Vollzug kennen. Seine Latte von Vorstrafen ist ebenfalls lang.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erinnerte die Kammer an den Strafrahmen der einzelnen Anklagepunkte und meinte zugunsten des 25Jährigen allenfalls, dass er geständig war und die Vorfälle lange her sind. Gegen ihn führte sie die lange Vorstrafenleiste an, vor allem, dass er die Bewährung gebrochen hat, was an „Dreistigkeit nicht zu überbieten ist“, wie sie formulierte. Hohe kriminelle Energie habe er beim Kupferklau bewiesen und professionell sei man bis hin zum Verkauf des Diebesgutes vorgegangen.
Die Kammer verurteilte den 25Jährigen wegen Diebstahls in drei Fällen, zwei Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Urkundenfälschung und Fahren ohne Führerschein und Versicherungsschutz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, wobei zwei Monate
TRAUERANZEIGEN
wegen der langen Verfahrensdauer als vollstreckt gelten. Als „gravierend“kritisierte Richter Matthias Geiser, die Bewährung gebrochen zu haben. Der Angeklagte trägt auch die Kosten der von ihm eingelegten Berufung.
Der 43-Jährige wurde wegen Diebstahls in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung verurteilt, wovon ebenfalls zwei Monate als vollstreckt abgezogen werden. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre.
Eine kriminelle Energie attestierte das Gericht auch ihm. Zugute gehalten wurde ihm sein frühes Geständnis schon vor der Polizei, ohne dass es möglicherweise gar nicht zum Prozess gekommen wäre. „Das war halt nicht in Ordnung“, meinte der 43-Jährige in seinem letzten Wort zum Kupferklau.
Mit der Verurteilung wegen Diebstählen waren die Anklagepunkte wegen schweren Bandendiebstahls vom Tisch.