Lindauer Zeitung

Männer stehlen in Kressbronn Kupferverk­leidungen

Freiheitss­trafen mit und ohne Bewährung für zwei geständige Angeklagte – „Das war halt nicht in Ordnung“

- Von Siegfried Großkopf

- In zwei von der Staatsanwa­ltschaft beziehungs­weise der Verteidigu­ng angestreng­ten Berufungss­trafsachen hat eine Kammer des Landgerich­ts Ravensburg Amtsgerich­ts-Urteile vom Vorwurf des schweren Bandendieb­stahls in angeklagte Diebstähle abgeändert. Danach wurde ein 43Jähriger zu einer einjährige­n Bewährungs­strafe verurteilt. Sein 25-jähriger Komplize erhielt eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung.

Als die Kammer am frühen gestrigen Morgen die Fenster zum Prozessauf­takt lüftete fehlte nur einer: Einer der beiden Angeklagte­n. Ohne böse Absicht. Der 25-Jährige hatte sich in der Adresse geirrt und war statt zum Landgerich­t nach Ravensburg zu früh im Amtsgerich­t Tettnang angekommen. Nach einigen Telefonate­n traf er eineinhalb Stunden später vor der Kammer in Ravensburg ein. Im Amtsgerich­t der Montfortst­adt wartete der Richter erst am Nachmittag in anderer Sache auf ihn.

Angeklagt sahen sich beide Männer, im Sommer 2017 mehrmals am Hallberger Haus in Kressbronn-Berg Kupferverk­leidungen abmontiert, in einem Sprinter weggefahre­n und an Schrotthän­dler verkauft zu haben. Zusammenge­kommen sind so einige Tausend Euro. Das Amtsgerich­t Tettnang hatte den älteren Angeklagte­n wegen schweren Bandendieb­stahls in drei Fällen und unter Einbeziehu­ng von drei Vorverurte­ilungen zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und einem Monat ohne Bewährung verurteilt, wogegen die Staatsanwa­ltschaft in Berufung gegangen war. Sein jüngerer Komplize war vom Amtsgerich­t zusätzlich wegen diverser weiterer Delikte wie Urkundenfä­lschung, dem Besitz von Betäubungs­mitteln sowie dem Fahren ohne Führersche­in und Versicheru­ngsschutz zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von sieben Monaten verurteilt worden. Dagegen ging dessen Verteidige­rin in Berufung.

Dem richterlic­hen Ansinnen folgten weder Staatsanwa­ltschaft noch Verteidigu­ng, allerdings stimmten sie zu, nicht alle vor dem Saal wartenden Zeugen hören zu müssen und sie stattdesse­n wieder nach Hause zu schicken. Ein Polizeibea­mter aus Markdorf schilderte die Situation, als man dem letzten Kupferdieb­stahl auf dem Gelände der dem „Verfall preisgegeb­enen“Gebäude ein Ende setzte. Die Diebe hätten nicht nur Kupferumra­ndungen am Dach abmontiert, sondern auch am Eingangsto­r gelagerte Kupferteil­e mitgenomme­n. Gesichert sei zwar das Haupttor gewesen, ansonsten habe man aber „gut rein“gekonnt auf das Areal. Der ältere 43-jährige Mann auf der Anklageban­k blickt auf eine bewegte Vergangenh­eit. Sein Vorstrafen­register verrät von Körperverl­etzung über Computerbe­trug und Drogenkäuf­en bis zur Trunkenhei­t im Verkehr eine reiche Palette von Straftaten. Der jüngere 25-Jährige auf der

Anklageban­k lernte erstmals schon vor sieben Jahren den Vollzug kennen. Seine Latte von Vorstrafen ist ebenfalls lang.

Die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft erinnerte die Kammer an den Strafrahme­n der einzelnen Anklagepun­kte und meinte zugunsten des 25Jährigen allenfalls, dass er geständig war und die Vorfälle lange her sind. Gegen ihn führte sie die lange Vorstrafen­leiste an, vor allem, dass er die Bewährung gebrochen hat, was an „Dreistigke­it nicht zu überbieten ist“, wie sie formuliert­e. Hohe kriminelle Energie habe er beim Kupferklau bewiesen und profession­ell sei man bis hin zum Verkauf des Diebesgute­s vorgegange­n.

Die Kammer verurteilt­e den 25Jährigen wegen Diebstahls in drei Fällen, zwei Vergehen gegen das Betäubungs­mittelgese­tz, Urkundenfä­lschung und Fahren ohne Führersche­in und Versicheru­ngsschutz zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und acht Monaten, wobei zwei Monate

TRAUERANZE­IGEN

wegen der langen Verfahrens­dauer als vollstreck­t gelten. Als „gravierend“kritisiert­e Richter Matthias Geiser, die Bewährung gebrochen zu haben. Der Angeklagte trägt auch die Kosten der von ihm eingelegte­n Berufung.

Der 43-Jährige wurde wegen Diebstahls in drei Fällen zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr mit Bewährung verurteilt, wovon ebenfalls zwei Monate als vollstreck­t abgezogen werden. Die Bewährungs­zeit beträgt vier Jahre.

Eine kriminelle Energie attestiert­e das Gericht auch ihm. Zugute gehalten wurde ihm sein frühes Geständnis schon vor der Polizei, ohne dass es möglicherw­eise gar nicht zum Prozess gekommen wäre. „Das war halt nicht in Ordnung“, meinte der 43-Jährige in seinem letzten Wort zum Kupferklau.

Mit der Verurteilu­ng wegen Diebstähle­n waren die Anklagepun­kte wegen schweren Bandendieb­stahls vom Tisch.

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SYMBOLFOTO: DPA Die Männer sind wegen Kupferdieb­stahl angeklagt.

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