Lindauer Zeitung

SZ-Telefonakt­ion zur Krankenver­sicherung

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(sz) - Im kommenden Jahr gibt es einige Neuerungen für die Mitglieder gesetzlich­er Krankenkas­sen. Das betrifft vor allem die Möglichkei­t, einfacher von einer Kasse zu einer anderen zu wechseln. Bisher musste man schriftlic­h per Einschreib­en bei seiner alten Krankenkas­se kündigen. Die neue Kasse benötigte neben einem formlosen Antragssch­reiben auch die Kündigungs­bestätigun­g der alten Kasse. Ansonsten war eine Neuaufnahm­e nicht möglich.

Die neue Mitgliedsb­escheinigu­ng musste dann noch dem Arbeitgebe­r vorgelegt werden. Geschah das nicht rechtzeiti­g, blieb man in seiner alten Kasse.

Dieses Prozedere soll ab 2021 der Vergangenh­eit angehören. Will man wechseln, stellt man künftig einen Antrag bei der gewünschte­n Kasse. Eine Kündigung bei seiner bisherigen Kasse ist nicht mehr nötig. Der Arbeitgebe­r erhält die Informatio­n auf elektronis­chem Wege.

Jedes Jahr ändern sich zudem die Rechengröß­en in der Krankenver­sicherung, beispielsw­eise der durchschni­ttliche Zusatzbeit­rag, das beitragspf­lichtige Mindestein­kommen oder das Höchsteink­ommen, bis zu dem Kassenbeit­räge zu zahlen sind. Auch bei Privatvers­icherungen wandeln sich Beiträge oder Tarife.

Was bedeuten all die Änderungen im Einzelnen? Wie sehen die Neuerungen genau aus? Fragen hierzu beantworte­n Monika Müller vom Sozialverb­and VdK, Thomas Bötticher vom Verband der Privaten Krankenver­sicherung und Gabriel Fürst von der AOK Bodensee-Oberschwab­en während der Telefonakt­ion der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Die Experten sind am Mittwoch, 9. Dezember, von 18 bis 20 Uhr unter den Telefonnum­mern (0751) 2955 5007 und (0751) 2955 5008 und (0751) 2955 5009 zu erreichen.

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FOTOS: OH Die Krankenver­sicherungs­experten (von links): Monika Müller, Gabriel Fürst und Thomas Bötticher.

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