Richter erlauben Facebook das Verbot von Pseudonymen
Hemmschwelle für Cybermobbing, Belästigungen, Beleidigungen und Hassrede sinkt
(dpa) - Bricht Mister X im Internet leichter die Regeln als Lieschen Müller – und sollte man deswegen die Nutzung von Pseudonymen in sozialen Netzwerken verbieten? Das ist der Kern der politischen Debatte um die sogenannte Klarnamenpflicht. Um die juristische Debatte hat sich das Oberlandesgericht München gekümmert: In zwei Urteilen kam es am Dienstag zum Schluss, dass Facebook von seinen Nutzern verlangen darf, ihre echten Namen zu verwenden. Rechtskräftig sind die Entscheidungen aber noch nicht.
Die Richter verwiesen dabei explizit auf die Probleme, die Anonymität im Netz mit sich bringt. „Bei der Verwendung eines Pseudonyms liegt die Hemmschwelle nach allgemeiner Lebenserfahrung deutlich niedriger“, schreiben sie in beiden Urteilen. Dagegen sei die Verpflichtung, den wahren Namen zu benutzen, grundsätzlich geeignet, „Nutzer von einem rechtswidrigen Verhalten im Internet abzuhalten“. Facebook habe „angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet – „CyberMobbing, Belästigungen, Beleidigungen und Hassrede“– ein legitimes Interesse daran.
Auch Facebook begründet die Klarnamenpflicht in seinen Nutzungsbedingungen ähnlich. Dort heißt es: „Wenn Personen hinter ihren Meinungen und Handlungen stehen, ist unsere Gemeinschaft sicherer und kann stärker zur Rechenschaft gezogen werden.“Die Entscheidung des OLGs begrüßte der Konzern. Viele andere soziale Medien erlauben dagegen die Nutzung von Pseudonymen.
Facebook sieht die Nutzung des echten Namens als zentrales Element seines Angebots. Bei Hinweisen auf Pseudonyme geht das Unternehmen der Frage nach, ob es sich um echte Namen handelt. Eine flächendeckende Überprüfung gibt es dem Konzern zufolge allerdings nicht. Dazu, wie viele Profile unter echten und wie viele unter Pseudonymen existieren, nennt das Unternehmen keine Zahlen.
In den beiden vorliegenden Fällen hatte Facebook die Profile zweier Personen gesperrt, die Fantasie namen verwendeten.
Die Landgerichte Traunstein und Ingolstadt hatten dazu in erster Instanz unterschiedlich befunden. In Ingolstadt war die Klarnamenpflicht verworfen, in Traunstein bestätigt worden.