Wie Käufer sich vor Fake-Shops schützen können
Lindauerin macht schlechte Erfahrungen und regt andere dazu an, Betrug anzuzeigen
- Günstiger Preis, schneller Kauf: Verbraucher fallen immer wieder auf die Masche von Fake-Shops herein. Was eine Lindauerin aus ihren Erfahrungen gelernt hat, und wie sich Verbraucher schützen können, lesen Sie hier.
S. Schweiger hat ein schlechtes Gefühl, als das Paket mit der Spielekonsole nach einiger Zeit nicht kommt. Ihre Tochter hatte sich das Gerät im Internet bestellt. Es war ein gutes Angebot, viel billiger als im Laden. Wenige Wochen später weiß die Frau aus Schlachters, dass sie und ihre Tochter auf Betrüger hereingefallen sind. Dabei hatte sie kontrolliert, ob die Webseite „Tech4Friends“glaubwürdig ist. „Ich habe mir das Impressum und die Bewertungen auf Google über die Webseite angesehen. Da war alles in Ordnung. Außerdem habe ich unter der Kontaktnummer angerufen“, sagt sie. Schweigers Pech: Die Webseite, auf der sie und ihre Tochter die Spielekonsole kaufen wollten, hat früher wirklich Waren verkauft und diese auch verschickt. Dann wurde die Seite von Hackern gekapert. Tagelang haben die Betrüger nicht vorhandene Waren verkauft und Menschen in die Irre geführt. Ihr Geld hat Schweiger nie wieder gesehen.
Solche Fälle kommen im Landkreis Lindau immer wieder vor. Insgesamt 18 solcher Straftaten sollen allein vergangenes Jahr im Polizeipräsidium Schwaben-Südwest angezeigt worden sein. Wegen Corona könnte die Zahl dieses Jahr sogar noch höher ausfallen. Denn viele Menschen bestellen durch den TeilLockdown und um sich nicht anzustecken lieber ihre Ware im Internet. Die Vorarlberger Polizei warnt beispielsweise vor allem um die WeihnachtsShopping-Zeit davor, auf Betrüger hereinzufallen. Belastbare Zahlen für den Landkreis Lindau gibt es aber noch nicht. Die Zahlen dazu werden im Januar vorgestellt.
„Ich will nicht wissen, wie hoch die Dunkelziffer ist“, sagt Bernd Vaupel, Leiter der Ermittlungsgruppe der Polizei Lindau. Er vermutet, dass sich viele Menschen schämen, wenn sie auf Betrüger im Internet hereinfallen. Vor allem bei geringeren Beträgen sagen die Menschen der Polizei nicht Bescheid, vermutet Vaupel.
S. Schweiger wollte den Betrug aber nicht auf sich sitzen lassen und hat ihn bei der Lindauer Polizei angezeigt. Die konnte einen Mann aus Köln ausfindig machen, der die Seite betrieben haben soll. Der aber streitet die Tat ab. Er sei Opfer von Identitätsklau gewesen. Schweigers Geld war zu dem Zeitpunkt schon lange weg. Das Konto, auf das sie das Geld überwiesen hatte, war gelöscht. „Ob er’s wirklich getan hat, wissen wir nicht“, sagt S. Schweiger. Beweisen konnte die Staatsanwaltschaft die Tat jedenfalls nicht.
Schweiger überlegt jetzt, die Online-Bank „N26“zu verklagen, mit der der Täter sein Konto erstellt hat. Bei der Online-Bank habe es schon viele Fälle gegeben, bei der sich Internet-Betrüger kurzzeitig ein Konto angelegt haben. „Es wird Zeit, dass die Banken zur Verantwortung gezogen werden. Die reden sich da raus“, sagt sie.
Aber wie hätte sich Schweiger besser schützen können? Und was können Käufer tun, um nicht auf Fake-Online-Shops hereinzufallen? „Wenn der Preis der Ware extrem niedrig ist, sollte man grundsätzlich
Bernd Vaupel, Polizeihauptkommissar Polizei Lindau vorsichtig sein“, erklärt Bernd Vaupel. Das sei zum Beispiel bei Produkten der Fall, die mehr als ein Fünftel unter dem Marktwert kosten. Auch Schweigers Konsole war deutlich billiger.
Außerdem müsse man darauf achten, dass sichere Zahlungsweisen angeboten werden. Zum Beispiel ein Kauf auf Rechnung oder Bezahldienste mit Käuferschutzfunktion. Dazu zählt beispielsweise auch Paypal. Per Vorkasse solle man nicht zahlen – dieses Zahlungsmittel gibt Betrügern die Möglichkeit, das Geld direkt abzuheben, nachdem es überwiesen wurde. Dann sei das Geld weg und nicht mehr zurückzuholen.
Außerdem müsse die Internetverbindung sicher sein. Das bedeutet, dass https am Anfang der Internetadresse stehen muss, nicht nur http.
Ein weiterer Hinweis: „Ist die Bankverbindung ausländisch, sollte man aufpassen“, erklärt Vaupel. Denn dann kann man nicht zurückverfolgen, wer der Täter war. Und auch da bekommt man sein Geld kaum zurück.
Was Schweiger aber schon richtig gemacht hat: Sie hat auf das Impressum geachtet. „Die meisten Fake-Seiten haben kein Impressum“, erklärt Vaupel. Es sei hilfreich, die Adresse
ANZEIGE im Impressum gegenzuchecken und zu schauen, ob diese wirklich existiert. Ein weiterer Tipp: Die Webseite solle man auf einer Suchmaschine eingeben und sich die Bewertungen dazu ansehen. Denn: Vielleicht ist schon einmal ein anderer auf die Seite hereingefallen und hat das gemeldet.
Wichtig ist, die Tat anzuzeigen, sollte man Opfer von Betrügern im Netz sein. Denn nur dann kann die Polizei helfen – auch wenn es sich um einen geringen Betrag handelt. S. Schweiger findet das sehr wichtig: „Die Leute sollen sich trauen, das bei der Polizei anzuzeigen. Damit sie weiß, wie viele Menschen wirklich auf Betrüger hereingefallen sind. Dafür muss man sich nicht schämen.“
„Wenn der Preis der Ware extrem niedrig ist, sollte man grundsätzlich vorsichtig sein.“