Abholen verboten
Südwest-Händler dürfen ihren Kunden nicht anbieten, Ware online zu bestellen und sie dann im Geschäft zu holen – Nur Lieferdienste erlaubt
- Der Einzelhandel ist vom heutigen Mittwoch an weitgehend geschlossen. Deutschland steckt im zweiten Lockdown. Zuletzt hatten Einzelhändler darauf gedrungen, im Lockdown das sogenannte Click & Collect zu ermöglichen – also das Abholen von zuvor online gekaufter Ware in den Läden.
Doch dem hat die baden-württembergische Landesregierung am Dienstag final eine Absage erteilt: Die Abholung von Waren bei stationären Einzelhändlern wird in Baden-Württemberg während des harten CoronaLockdowns von Mittwoch an bis zum 10. Januar mit wenigen Ausnahmen verboten. Ziel sei es Kontakte nach Möglichkeit zu verringern. Dies solle nicht durch Warteschlangen und Kundenverkehr in den Innenstädten konterkariert werden, sagte der Regierungssprecher von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“. „Je weniger Kontakte wir haben, umso weniger Chancen hat das
Virus sich zu verbreiten, umso schneller wirkt der Lockdown und umso schneller können wir, auch im Sinne des Einzelhandels, wieder lockern.“
Gewerbetreibende seien von dem Abholverbot ausgenommen, „wenn also beispielsweise ein Bauunternehmer Baumaterial abholen muss, dann ist das als Ausnahme der Regel gewährt“, sagte er. Für Privatkunden hingegen seien nur Lieferdienste möglich – dass Kunden also online bestellen und das betreffende Geschäft dann die Ware zum Kunden bringt oder bringen lässt.
Der Handelsverband Baden-Württemberg reagierte erzürnt. „Wir brauchen den Click-&-Collect-Service dringend, das muss nachgearbeitet werden“, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes, Sabine Hagmann. Tausende Waren – etwa Bücher – seien bei stationären Händlern zur Abholung vorbestellt worden, und die könnten jetzt nicht an den Mann gebracht werden. „Es ist unglaublich, dem Mittelstand diese Möglichkeit zu verwehren“, sagte Hagmann. Das allein sorge für einen riesigen wirtschaftlichen Schaden. Die Menschen seien sowieso in den Städten unterwegs, etwa für Besuche in Apotheken oder Lebensmittelmärkten, die weiterhin geöffnet bleiben. Es spreche nichts dagegen, dass diese Menschen dann vorbestellte Waren wie Bücher oder Elektronikartikel bei anderen Händlern abholten. Die alternativ von der Regierung ins Gespräch gebrachte Lieferung von Artikeln sei teuer und aufwendig zu organisieren.
Das Wirtschaftsministerium hatte sich zuvor sogar für Abholangebote starkgemacht, sich in der grünschwarzen Kabinettssitzung dann aber nicht durchsetzen können. Man habe die große Sorge, wie sich der stationäre Einzelhandel weiter entwickle, sagte die Wirtschaftsministerin im Anschluss an die Sitzung in Stuttgart. Sie zeigte sich nicht zufrieden mit dem Beschluss und verwies auf Unterschiede zwischen städtischen Einkaufsstraßen wie der Königstraße und ländlichen Regionen und kleinen Städten, wo aus ihrer Sicht das Abholen von Waren im Einzelhandel durchaus erlaubt sein könnte. Andere Länder wie Hessen gingen auch einen anderen Weg als der Südwesten, sagte sie.
Wenn man aber regionale Unterschiede mache, sei die Verordnung rechtlich anfechtbar, betonte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und rechtfertigte das allgemeine Verbot. Man wolle das Signal senden, dass die Menschen zu Hause blieben und nicht in die Städte gingen zum Einkaufen.