Familien dürfen an Weihnachten über die Grenze
Reisende nach Österreich müssen ab dem 19. Dezember in Quarantäne – Das sind die Ausnahmen
- Aufatmen bei Lindauern, die Familie und Lebenspartner im Ausland haben: Szenen wie im Frühjahr werden sich an Weihnachten nicht wiederholen. Zwar verhängt Österreich ab Samstag eine Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikoländern – dabei gibt es allerdings einige Ausnahmen.
Das österreichische Gesundheitsministerium hat die neue Einreiseverordnung am Dienstag ergänzt. Wie mehrfach berichtet, ist die Grenze zwischen Österreich und Deutschland über Weihnachten praktisch wieder zu. Vom 19. Dezember bis zum 10. Januar soll in ganz Österreich eine Quarantänepflicht für Einreisende aus Corona-Risikogebieten gelten – dazu zählt auch Deutschland. Zunächst war unklar, ob es Ausnahmen von der zehntägigen Quarantänepflicht geben würde.
Das führte bei vielen Familien, aber auch bei der Vorarlberger Landesregierung zu Unmut. Denn mit der Quarantänepflicht wären Besuche von Familien oder Paaren über die Grenze unmöglich geworden. Zwar gibt es in Bayern Ausnahmeregeln: Der Lebenspartner, aber auch Eltern aus nicht deutschen Risikogebieten dürfen für höchstens drei Tage
nach Bayern kommen und müssen dafür nicht in Quarantäne. Dasselbe gilt für Pendler.
So hätten österreichische Eltern oder Partner über Weihnachten zwar zu Besuch nach Bayern kommen dürfen, nach der Heimreise aber in Quarantäne gemusst. Lindauer, die ihren Partner oder ihre Kinder in Österreich hätten besuchen wollen, hätten dafür im Nachbarland in Quarantäne gemusst. Doch genau solche Szenen wie im Frühjahr wollte man um jeden Preis vermeiden, sagte Florian Themessl, Sprecher der Landesregierung, im Gespräch mit der LZ. „Das war eine außergewöhnliche Erfahrung. Da hat man erst einmal gemerkt, wie viele Beziehungen es über die Grenzen gibt, und wie viele Leute davon betroffen sind.“Wie berichtet, formierte sich gegen den „Weihnachtsarrest“im Internet bereits Widerstand, erste Petitionen wurden ins Leben gerufen.
Offenbar mit Erfolg, denn am Dienstag verkündete die österreichische Bundesregierung eine Reihe von Ausnahmefällen, in denen Menschen auch ohne Quarantänepflicht aus einem Risikogebiet nach Österreich einreisen dürfen. Darunter fallen Berufspendler, die mindestens einmal pro Monat nach Österreich einreisen ebenso wie Menschen, die mindestens einmal im Monat zu „familiären Zwecken“oder zum Besuch des Lebenspartners nach Österreich kommen. Wer in Österreich sein Tier versorgen muss, darf die auch ohne Quarantäne tun.
Ebenso gibt es laut einer Pressemitteilung der Vorarlberger Landesregierung Ausnahmen bei „unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen“. Dazu zählen schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten und Betreuung in Notfällen. Auch Menschen, die aus bestimmten Gründen in Österreich medizinisch versorgt werden müssen, dürfen ohne Quarantäne einreisen. Die Quarantänepflicht entfällt auch für diejenigen, die nach Mittelberg im Kleinwalsertal, Vomp-Hinterriss oder Jungholz einreisen.
Wer nicht unter Ausnahmeregelungen fällt, für den gilt eine zehntägige Quarantänepflicht, die frühestens am fünften Tag nach der Einreise mit einem negativen Corona-Test aufgehoben werden kann. Die Kosten für den Test müssen selbst getragen werden. Die zehntägige Quarantäne kann zum Zweck der Ausreise aus Österreich außerdem vorzeitig beendet werden, wenn sichergestellt ist, dass bei der Ausreise das Infektionsrisiko größtmöglich minimiert ist.
Feste Grenzkontrollen gibt es zwischen Lindau und Vorarlberg nicht, die Polizei kontrolliert nur stichprobenartig. Der Vorarlberger Landesrat Christian Gantner appelliert aber an die Bevölkerung, die Einreise- und Schutzmaßnahmen, insbesondere auch an den Weihnachtsfeiertagen, konsequent einzuhalten: „Dabei ist beispielsweise die Einreise nach Österreich für Einkaufsfahrten nicht gestattet.“
Die genauen Einreisebestimmungen gibt es unter:
www.vorarlberg.at/verkehr