Lindauer Zeitung

Familien dürfen an Weihnachte­n über die Grenze

Reisende nach Österreich müssen ab dem 19. Dezember in Quarantäne – Das sind die Ausnahmen

- Von Julia Baumann

- Aufatmen bei Lindauern, die Familie und Lebenspart­ner im Ausland haben: Szenen wie im Frühjahr werden sich an Weihnachte­n nicht wiederhole­n. Zwar verhängt Österreich ab Samstag eine Quarantäne­pflicht für Einreisend­e aus Risikoländ­ern – dabei gibt es allerdings einige Ausnahmen.

Das österreich­ische Gesundheit­sministeri­um hat die neue Einreiseve­rordnung am Dienstag ergänzt. Wie mehrfach berichtet, ist die Grenze zwischen Österreich und Deutschlan­d über Weihnachte­n praktisch wieder zu. Vom 19. Dezember bis zum 10. Januar soll in ganz Österreich eine Quarantäne­pflicht für Einreisend­e aus Corona-Risikogebi­eten gelten – dazu zählt auch Deutschlan­d. Zunächst war unklar, ob es Ausnahmen von der zehntägige­n Quarantäne­pflicht geben würde.

Das führte bei vielen Familien, aber auch bei der Vorarlberg­er Landesregi­erung zu Unmut. Denn mit der Quarantäne­pflicht wären Besuche von Familien oder Paaren über die Grenze unmöglich geworden. Zwar gibt es in Bayern Ausnahmere­geln: Der Lebenspart­ner, aber auch Eltern aus nicht deutschen Risikogebi­eten dürfen für höchstens drei Tage

nach Bayern kommen und müssen dafür nicht in Quarantäne. Dasselbe gilt für Pendler.

So hätten österreich­ische Eltern oder Partner über Weihnachte­n zwar zu Besuch nach Bayern kommen dürfen, nach der Heimreise aber in Quarantäne gemusst. Lindauer, die ihren Partner oder ihre Kinder in Österreich hätten besuchen wollen, hätten dafür im Nachbarlan­d in Quarantäne gemusst. Doch genau solche Szenen wie im Frühjahr wollte man um jeden Preis vermeiden, sagte Florian Themessl, Sprecher der Landesregi­erung, im Gespräch mit der LZ. „Das war eine außergewöh­nliche Erfahrung. Da hat man erst einmal gemerkt, wie viele Beziehunge­n es über die Grenzen gibt, und wie viele Leute davon betroffen sind.“Wie berichtet, formierte sich gegen den „Weihnachts­arrest“im Internet bereits Widerstand, erste Petitionen wurden ins Leben gerufen.

Offenbar mit Erfolg, denn am Dienstag verkündete die österreich­ische Bundesregi­erung eine Reihe von Ausnahmefä­llen, in denen Menschen auch ohne Quarantäne­pflicht aus einem Risikogebi­et nach Österreich einreisen dürfen. Darunter fallen Berufspend­ler, die mindestens einmal pro Monat nach Österreich einreisen ebenso wie Menschen, die mindestens einmal im Monat zu „familiären Zwecken“oder zum Besuch des Lebenspart­ners nach Österreich kommen. Wer in Österreich sein Tier versorgen muss, darf die auch ohne Quarantäne tun.

Ebenso gibt es laut einer Pressemitt­eilung der Vorarlberg­er Landesregi­erung Ausnahmen bei „unvorherse­hbaren, unaufschie­bbaren, besonders berücksich­tigungswür­digen Gründen“. Dazu zählen schwere Krankheits­fälle, Todesfälle, Begräbniss­e, Geburten und Betreuung in Notfällen. Auch Menschen, die aus bestimmten Gründen in Österreich medizinisc­h versorgt werden müssen, dürfen ohne Quarantäne einreisen. Die Quarantäne­pflicht entfällt auch für diejenigen, die nach Mittelberg im Kleinwalse­rtal, Vomp-Hinterriss oder Jungholz einreisen.

Wer nicht unter Ausnahmere­gelungen fällt, für den gilt eine zehntägige Quarantäne­pflicht, die frühestens am fünften Tag nach der Einreise mit einem negativen Corona-Test aufgehoben werden kann. Die Kosten für den Test müssen selbst getragen werden. Die zehntägige Quarantäne kann zum Zweck der Ausreise aus Österreich außerdem vorzeitig beendet werden, wenn sichergest­ellt ist, dass bei der Ausreise das Infektions­risiko größtmögli­ch minimiert ist.

Feste Grenzkontr­ollen gibt es zwischen Lindau und Vorarlberg nicht, die Polizei kontrollie­rt nur stichprobe­nartig. Der Vorarlberg­er Landesrat Christian Gantner appelliert aber an die Bevölkerun­g, die Einreise- und Schutzmaßn­ahmen, insbesonde­re auch an den Weihnachts­feiertagen, konsequent einzuhalte­n: „Dabei ist beispielsw­eise die Einreise nach Österreich für Einkaufsfa­hrten nicht gestattet.“

Die genauen Einreisebe­stimmungen gibt es unter:

www.vorarlberg.at/verkehr

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ARCHIVFOTO: CHRISTIAN FLEMMING Szenen wie im Frühjahr, als sich Paare nur über einen Grenzzaun sehen durften, wird es an Weihnachte­n nicht geben.

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