Im Vollrausch zur Polizeiwaffe gegriffen
38-Jähriger fährt mit über drei Promille Auto und leistet Widerstand gegen Polizisten
- Die Szene hätte auch in einem Fernsehkrimi spielen können. Nachdem zwei Polizisten einem betrunkenen 38-Jährigen in dessen Wohnung in Sonthofen den Führerschein abnehmen wollten, umfasste der Mann mit seiner Hand die Dienstpistole eines der beiden Beamten und ließ sie nicht mehr los. Daraufhin schlug der Polizist die Hand des Angeklagten weg, um diese von der Waffe zu lösen. Dies ahndete Richterin Brigitte Gramatte-Dresse vor dem Amtsgericht Sonthofen als tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Da der Angeklagte vor dem Eintreffen der Polizisten mit 3,14 Promille Alkohol im Blut mit seinem Pkw unterwegs gewesen war, wurde er auch noch für fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt. Die Strafe für beide Vergehen lautete fünf Monate Gefängnis auf Bewährung. Ferner muss er 2000 Euro an den Kinderschutzbund in Immenstadt zahlen.
Laut Staatsanwältin fuhr der Angeklagte im Mai dieses Jahres gegen 20.45 Uhr von seiner Wohnung zu einer Tankstelle im Sonthofer Stadtgebiet und kaufte dort einen Kasten Bier. Ein Kunde, der sich zur gleichen Zeit an der Tankstelle aufhielt, bemerkte, dass der Bierkäufer bereits betrunken war und trotzdem mit seinem Auto davonfuhr. Darauf verständigte der Kunde die Polizei und gab das Kennzeichen des alkoholisierten Tankstellenbesuchers durch.
Als die Beamten dessen Wohnung ausfindig gemacht hatten und der Angeklagte öffnete, fanden sie ihn zusammen mit einem ebenfalls betrunkenen Freund vor. Die Polizisten veranlassten eine Blutprobe, die später eine Blutalkoholkonzentration von 3,14 Promille ergab, und verlangten den Führerschein des Angeklagten.
Dieser gab das Dokument in einem unbeobachteten Moment an seinen Freund, der es in der Küche der Wohnung verstecken wollte. Doch einer der beiden Polizisten beobachtete den Wechsel des Dokuments, ging in die Küche, um dieses zu suchen. Der Angeklagte folgte dem Polizeibeamten, fasste an dessen Waffe. Erst nach einem Schlag des Polizisten auf das Handgelenk des Angeklagten ließ dieser die Waffe los. Anschließend wurde der 38Jährige gefesselt zur Dienststelle gebracht. Dort behauptete er, dass er die Waffe gar nicht brauche, da er selber eine besitze. Daraufhin fuhren die Beamten zusammen mit weiteren Kollegen zurück zur Wohnung des Angeklagten, fanden jedoch keine Waffe. „Was ich getan habe, tut mir leid“, sagte der Angeklagte jetzt.
Richterin Gramatte-Dresse verurteilte den 38-Jährigen zu fünf Monaten Gefängnis mit einer dreijährigen Bewährung. Ferner wird der Führerschein des Angeklagten für weitere fünf Monate und damit für insgesamt ein Jahr einbehalten.
Die Freiheitsstrafe auf Bewährung begründete die Richterin unter anderem damit, dass der Angeklagte Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet hatte. Keiner habe gewusst, „was nach dem Griff an die Dienstpistole eines der beiden Polizisten hätte passieren können. Es wäre ja möglich gewesen, dass Sie die Waffe benutzt hätten“, sagte Gramatte-Dresse. Ferner sei der 38-Jährige im Vollrausch Auto gefahren, hätte sich und andere verletzen können.
Der Angeklagte ließ wissen, dass er nach der Tat eine Alkoholentgiftung im Sonthofer Krankenhaus gemacht habe. „Holen Sie sich Rat beim Fachdienst für Suchtkrankheiten der Caritas. Es wäre super, wenn Sie dort vorbeischauen würden. Wenn sie keine Alkoholabstinenz nachweisen können, werden Sie nie mehr einen Führerschein erhalten“, riet die Richterin dem 38-Jährigen.