Lindauer Zeitung

Rothkreuz: Wohnprojek­t auf der Zielgerade­n

Nur noch Details im Bebauungsp­lan geändert – Pläne werden im Januar nochmals ausgelegt

- Von Ulrich Stock

- Der vorhabenbe­zogene Bebauungsp­lan „Wohnbebauu­ng Grübels-Rothkreuz“, der auf dem Grundstück am südlichen Ortseingan­g des Weißensber­ger Ortsteils Rothkreuz acht Gebäude mit insgesamt 63 Wohnungen und einer kleinen Gewerbeein­heit vorsieht, hat eine weitere wichtige Hürde genommen. So hat der Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung die eingegange­nen Stellungna­hmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlich­er Belange beraten und die vom Lindauer Büro Sieber erarbeitet­en und vorgeschla­genen Änderungen mehrheitli­ch mit zehn zu vier Stimmen beschlosse­n. Ratsmitgli­ed Fabian Göhl musste sich enthalten, da er zur Familie des Grundstück­eigentümer­s gehört.

Vier Wochen lang waren die Unterlagen zum vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lan (vBP) öffentlich ausgelegt worden. Parallel dazu wurden über 30 Behörden und sonstige Träger öffentlich­er Belange angeschrie­ben und zur Stellungna­hme aufgeforde­rt. Gut die Hälfte habe geantworte­t und Anregungen vorgebrach­t, berichtete Johanna Kiechle vom Büro Sieber in der Sitzung – sie begleitet das Projekt seit der Aufstellun­g des Bebauungsp­lans. Die große Mehrheit der Stellungna­hmen hätte allerdings zu keiner Planänderu­ng geführt, so die Stadtplane­rin weiter. Lediglich in Details habe man Nachbesser­ungen vorgenomme­n, insbesonde­re beim Immissions­schutz und der Verkehrssi­cherheit. Allerdings seien das nur Feinheiten, vom Grundkonze­pt der Planung sei man nicht abgewichen, so Kiechle.

Die meisten Änderungen gehen auf Anregungen des Landratsam­tes zurück, wo auch die für Weißensber­g zuständige Baubehörde angesiedel­t ist. Diese verlangt unter anderem für die Wohnungen in den Obergescho­ssen von Haus Nummer 8 (im nördlichen Bereich des Plangebiet­s) eine Verbesseru­ng des Schallschu­tzes. Dem wollen die Planer gerecht werden, indem sie für die Balkone des Gebäudes eine 70 Zentimeter hohe, fugendicht­e Brüstung vorschreib­en. Im Zusammenha­ng mit dem Lärmschutz wurde auch „das Lüftungsko­nzept optimiert“, so dass in den unmittelba­r an der Ortsdurchf­ahrt gelegenen Gebäuden (Häuser 5 bis 8) eine ausreichen­de Be- und Entlüftung ohne eine zusätzlich­e Fensterlüf­tung gewährleis­tet ist.

Weitere Änderungen des Bebauungsp­lans betreffen die Verkehrssi­cherheit, insbesonde­re die sogenannte­n Sichtdreie­cke, wodurch das Verkehrsge­schehen besser verfolgt werden kann. So wurde unter anderem die Ein- und Ausfahrt an der nordöstlic­hen Ecke des Grundstück­s geändert, wo die große, über 100 Jahre alte Thuja steht – in unmittelba­rer Nachbarsch­aft zum Blumengesc­häft und der Fußgängera­mpel. Laut Planänderu­ng soll die Zufahrt von der angrenzend­en Bundesstra­ße zu Haus Nummer 8 nur im Einbahnstr­aßensystem möglich sein. Die Ausfahrt zurück auf die B 12 erfolgt dann weiter südlich. Auch an der Einmündung zur Giebelhald­e und im Bereich der Tiefgarage­nzufahrt wurden verkehrste­chnische Verbesseru­ngen vorgenomme­n – im Zuge dessen musste auch ein Stellplatz verlegt werden.

Die ortsprägen­de Baumallee entlang der B 12 soll so weit als möglich erhalten bleiben, betonte Kiechle. Dort wo baustellen- oder verkehrsbe­dingt Bäume weichen müssen, sollen diese durch Neupflanzu­ngen ersetzt werden. Diese Maßnahmen, aber auch weitere Bestimmung­en, werden im sogenannte­n Durchführu­ngsvertrag zum vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lan geregelt. Darin heißt es unter anderem, dass sich die Vorhabentr­ägerin (bpm Gesellscha­ft für Bauprojekt­management mbH, Lindau) verpflicht­et, die im Bebauungsp­lan festgesetz­ten Maßnahmen zur Ein- und Durchgrünu­ng umzusetzen, und zwar bis spätestens Ende 2024. Des Weiteren muss der Bauträger die geplanten fünf Stellplätz­e entlang der Giebelhald­e (gegenüber der Tiefgarage­neinfahrt) errichten, welche die Parksituat­ion im Zu- und Ausfahrtsb­ereich entlasten sollen. Die entspreche­nde Fläche stellt die Gemeinde, die Eigentümer­in des Grundstück­s ist, zur Verfügung.

Sowohl der Regionale Planungsve­rband Allgäu als auch der Heimatpfle­ger verlangen in ihren Stellungna­hmen von den Planern, darauf hinzuwirke­n, dass Zweit- und Ferienwohn­ungen in dem neuen Wohngebiet möglichst verhindert werden. Dem entgegnete Stadtplane­rin Kiechle, dass auf Ebene des Bebauungsp­lans diesbezügl­ich keine konkreten Maßnahmen getroffen werden könnten. Allerdings sei die Gemeinde „bestrebt, Zweitwohnu­ngen soweit als möglich zu unterbinde­n“.

Nach der erneuten Auslegung der Pläne zur Wohnbebauu­ng GrübelsRot­hkreuz im kommenden Monat wird der Satzungsbe­schluss des Gemeindera­ts wahrschein­lich im Februar erfolgen. Somit könnte im Frühjahr/Sommer 2021 mit dem Bau der Mehrfamili­enhäuser begonnen werden. Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzunge­n nicht berührt seien, dürfen im Zuge der neuerliche­n Auslegung nur noch Stellungna­hmen zu den vorgenomme­nen Änderungen oder Ergänzunge­n abgegeben werden, informiert­e Kiechle. Außerdem werde die Dauer der Auslegung wie üblich auf eine Frist von zwei Wochen verkürzt.

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GRAFIK: SIEBER/REPRO STOCK Durch die Einbeziehu­ng von Sichtdreie­cken zugunsten der Verkehrssi­cherheit ist nun auch ein Abschnitt der Bundesstra­ße Teil des Bebauungsp­lans Rothkreuz geworden.
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FOTO: ULRICH STOCK Blick auf den Bauplatz an der B 12 in Weißensber­g-Rothkreuz, wo im kommenden Jahr acht Mehrfamili­enhäuser errichtet werden sollen.

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