Rothkreuz: Wohnprojekt auf der Zielgeraden
Nur noch Details im Bebauungsplan geändert – Pläne werden im Januar nochmals ausgelegt
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnbebauung Grübels-Rothkreuz“, der auf dem Grundstück am südlichen Ortseingang des Weißensberger Ortsteils Rothkreuz acht Gebäude mit insgesamt 63 Wohnungen und einer kleinen Gewerbeeinheit vorsieht, hat eine weitere wichtige Hürde genommen. So hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beraten und die vom Lindauer Büro Sieber erarbeiteten und vorgeschlagenen Änderungen mehrheitlich mit zehn zu vier Stimmen beschlossen. Ratsmitglied Fabian Göhl musste sich enthalten, da er zur Familie des Grundstückeigentümers gehört.
Vier Wochen lang waren die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) öffentlich ausgelegt worden. Parallel dazu wurden über 30 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben und zur Stellungnahme aufgefordert. Gut die Hälfte habe geantwortet und Anregungen vorgebracht, berichtete Johanna Kiechle vom Büro Sieber in der Sitzung – sie begleitet das Projekt seit der Aufstellung des Bebauungsplans. Die große Mehrheit der Stellungnahmen hätte allerdings zu keiner Planänderung geführt, so die Stadtplanerin weiter. Lediglich in Details habe man Nachbesserungen vorgenommen, insbesondere beim Immissionsschutz und der Verkehrssicherheit. Allerdings seien das nur Feinheiten, vom Grundkonzept der Planung sei man nicht abgewichen, so Kiechle.
Die meisten Änderungen gehen auf Anregungen des Landratsamtes zurück, wo auch die für Weißensberg zuständige Baubehörde angesiedelt ist. Diese verlangt unter anderem für die Wohnungen in den Obergeschossen von Haus Nummer 8 (im nördlichen Bereich des Plangebiets) eine Verbesserung des Schallschutzes. Dem wollen die Planer gerecht werden, indem sie für die Balkone des Gebäudes eine 70 Zentimeter hohe, fugendichte Brüstung vorschreiben. Im Zusammenhang mit dem Lärmschutz wurde auch „das Lüftungskonzept optimiert“, so dass in den unmittelbar an der Ortsdurchfahrt gelegenen Gebäuden (Häuser 5 bis 8) eine ausreichende Be- und Entlüftung ohne eine zusätzliche Fensterlüftung gewährleistet ist.
Weitere Änderungen des Bebauungsplans betreffen die Verkehrssicherheit, insbesondere die sogenannten Sichtdreiecke, wodurch das Verkehrsgeschehen besser verfolgt werden kann. So wurde unter anderem die Ein- und Ausfahrt an der nordöstlichen Ecke des Grundstücks geändert, wo die große, über 100 Jahre alte Thuja steht – in unmittelbarer Nachbarschaft zum Blumengeschäft und der Fußgängerampel. Laut Planänderung soll die Zufahrt von der angrenzenden Bundesstraße zu Haus Nummer 8 nur im Einbahnstraßensystem möglich sein. Die Ausfahrt zurück auf die B 12 erfolgt dann weiter südlich. Auch an der Einmündung zur Giebelhalde und im Bereich der Tiefgaragenzufahrt wurden verkehrstechnische Verbesserungen vorgenommen – im Zuge dessen musste auch ein Stellplatz verlegt werden.
Die ortsprägende Baumallee entlang der B 12 soll so weit als möglich erhalten bleiben, betonte Kiechle. Dort wo baustellen- oder verkehrsbedingt Bäume weichen müssen, sollen diese durch Neupflanzungen ersetzt werden. Diese Maßnahmen, aber auch weitere Bestimmungen, werden im sogenannten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan geregelt. Darin heißt es unter anderem, dass sich die Vorhabenträgerin (bpm Gesellschaft für Bauprojektmanagement mbH, Lindau) verpflichtet, die im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Ein- und Durchgrünung umzusetzen, und zwar bis spätestens Ende 2024. Des Weiteren muss der Bauträger die geplanten fünf Stellplätze entlang der Giebelhalde (gegenüber der Tiefgarageneinfahrt) errichten, welche die Parksituation im Zu- und Ausfahrtsbereich entlasten sollen. Die entsprechende Fläche stellt die Gemeinde, die Eigentümerin des Grundstücks ist, zur Verfügung.
Sowohl der Regionale Planungsverband Allgäu als auch der Heimatpfleger verlangen in ihren Stellungnahmen von den Planern, darauf hinzuwirken, dass Zweit- und Ferienwohnungen in dem neuen Wohngebiet möglichst verhindert werden. Dem entgegnete Stadtplanerin Kiechle, dass auf Ebene des Bebauungsplans diesbezüglich keine konkreten Maßnahmen getroffen werden könnten. Allerdings sei die Gemeinde „bestrebt, Zweitwohnungen soweit als möglich zu unterbinden“.
Nach der erneuten Auslegung der Pläne zur Wohnbebauung GrübelsRothkreuz im kommenden Monat wird der Satzungsbeschluss des Gemeinderats wahrscheinlich im Februar erfolgen. Somit könnte im Frühjahr/Sommer 2021 mit dem Bau der Mehrfamilienhäuser begonnen werden. Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt seien, dürfen im Zuge der neuerlichen Auslegung nur noch Stellungnahmen zu den vorgenommenen Änderungen oder Ergänzungen abgegeben werden, informierte Kiechle. Außerdem werde die Dauer der Auslegung wie üblich auf eine Frist von zwei Wochen verkürzt.