Videos von missbrauchten Kindern
Teils wurden Fünfjährige Opfer – Warum der 29-Jährige Täter mit einer Bewährungsstrafe davonkommt
- Mindestens 23 kinder- und jugendpornografische Videos hat ein heute 29jähriger Westallgäuer in der Vergangenheit auf seinem Computer gespeichert. Ein kinderpornografisches Foto hat er über einen sogenannten Chatroom im „Darknet“-Bereich des Internets auch verschickt. Beides, Besitz und Weiterverbreitung, sind Straftaten, weshalb der Mann jetzt im Amtsgericht Lindau vor Richter Klaus Harter stand. Der verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten – ausgesetzt zur Bewährung.
„Wenn es Leute wie Sie nicht gäbe, gäbe es diese Videos und Fotos nicht“, musste sich der Angeklagte vom Richter vorhalten lassen. Minutenlang hatte die Staatsanwältin zuvor in ihrer Anklageschrift in Stichpunkten verlesen, welchen Inhalt die Videos auf dem Computer des Angeklagten hatten. Von teilweise fünfjährigen Kindern musste sie dabei berichten, die vor laufender Kamera sexuell missbraucht wurden. Viel hatte der 29-Jährige zu den Vorwürfen nicht zu sagen. „Ich schäme mich dafür“, bekannte er sich schuldig. Und er versicherte: „Das wird nie wieder vorkommen.“
Darüber hinaus sprach sein Verteidiger für ihn. Der Angeklagte habe eine sehr schwere Kindheit gehabt: „Er trägt viel seelischen Müll mit sich“, sagte der Verteidiger. Heute gehe er zwar einem Beruf nach und habe eine eigene Wohnung, aber: „Er lebt einsam und hat Depressionen.“Das alles entschuldige die Straftaten nicht. Allerdings: „Er ist ansonsten nie auffällig geworden und nicht vorbestraft.“Die meisten Videos habe der Angeklagte schon gelöscht gehabt, bevor er von den polizeilichen Ermittlungen gegen ihn erfahren habe. Das zeige, dass „er sie schon mit einem Schuldgefühl konsumiert hat“, folgerte der Verteidiger. Er zeigte sich überzeugt: Sein Mandat sei „introvertiert, aber kein Pädophiler“.
Staatsanwältin und Richter unterstellten hingegen angesichts der Anzahl von immerhin 23 Videos, dass der Angeklagte zumindest pädophile Neigungen haben könnte. In psychologische Behandlung habe er sich aber nie begeben, sagte sein Verteidiger. Das empfahl Richter Harter dem Angeklagten jedoch dringend, wenngleich er es nicht zu einer Bewährungsauflage machte.
Die von Staatsanwältin und Verteidiger gleichermaßen geforderte elfmonatige Freiheitsstrafe muss der Westallgäuer nur dann absitzen, wenn er wieder mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Zudem muss er 2500 Euro an eine soziale Einrichtung überweisen.
Sein Computer und seine Festplatte werden eingezogen. Das Urteil ist rechtskräftig.