Asklepios-Klinik: Ein Besucher pro Tag ist erlaubt
(lz) - Die Lindauer Asklepios-Klinik Lindau ermöglicht es den Patienten zu Weihnachten sehr eingeschränkt und unter strikten Hygienebedingungen, Besuch zu empfangen. Wie die Klinik mitteilt, können Patienten, die über die Weihnachtsfeiertage zur Behandlung in der Klinik sein müssen, einen Besucher pro Tag empfangen.
Dies sei nur unter sehr großem Aufwand möglich, da alle Besucher in einem eigens dafür abgetrennten Bereich vor Eintritt in die Klinik mit einem Anti-Gen-Schnelltest auf Covid-19 getestet werden. Die Klinik Lindau hält dafür vom 24. bis 26. Dezember zusätzliches Hilfspersonal bereit. Die Mitarbeiter leisten für das Angebot Zusatzdienste. Ein Besuch im Covid-Bereich sei jedoch ausgeschlossen. Die bestehenden Ausnahmegenehmigungen für Besuche von Kindern, in Notfällen, bei sterbenden Patienten oder für den Vater nach der Geburt seines Kindes sind nach Abklärung mit dem behandelnden Arzt weiterhin möglich. Die Besuche sind im Vorfeld telefonisch unter der Nummer 08382 / 27 60 zu reservieren, da ansonsten ein Eintritt nicht ermöglicht werden kann. „Wir bitten die Patienten und Angehörigen um Verständnis, wenn nicht jeden Tag ein Besuch ermöglicht werden kann und der Eintritt in die Klinik mit Wartezeiten verbunden ist. Hintergrund sind die notwendigen Testungen der Besucher und deren Begrenzung, die zum Schutz der Besucher und Mitarbeiter unter hohen Schutzmaßnahmen stattfinden müssen“, schreibt die Klinik in einer Pressemitteilung.
Man wolle mit dem Angebot Patienten „wenigstens über die Feiertage“die Möglichkeit geben, Besuch zu empfangen, betont Klinik-Geschäftsführer Boris Ebenthal. Möglich sei das aber nur, wenn sich alle auch weiterhin an die Hygiene- und Abstandsregeln halten. Es gilt: Während des gesamten Besuchs müssen die Besucher zwingend eine FFP-2-Maske tragen. Der Zutritt mit normalem Mund-Nasen-Schutz ist für Besucher nicht möglich. Sollte aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer FFP-2-Maske nicht möglich sein, können Besuche nicht ermöglicht werden. Zudem ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten sowie die Händehygiene beim Betreten und Verlassen der Patientenzimmers zu beachten.
Ab 27. Dezember tritt dann wieder das allgemeine Besuchsverbot in Kraft. Ausnahmen sind hierbei nach Absprache mitunter möglich.
ANZEIGEN