Lindauer Zeitung

Geflügelpe­st ist am Bodensee angekommen

Landratsam­t des Bodenseekr­eises erlässt Allgemeinv­erfügungen – Tiere und Tierkadave­r dürfen nicht berührt werden

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(lz) - Bei einem am Seerhein in Konstanz verendet aufgefunde­nen Schwan ist die Geflügelpe­st (HPAI) des Subtyps H5 amtlich festgestel­lt worden. Das FriedrichL­oeffler-Institut (FLI) hat den Untersuchu­ngsbefund des Chemischen und Veterinäru­ntersuchun­gsamts Freiburg bestätigt, die genaue N-Typisierun­g des Virus’ steht seitens des FLI noch aus. Das Risiko weiterer Geflügelpe­stausbrüch­e bei Wildvögeln ist damit im Land weiterhin als hoch einzustufe­n, teilte das Stuttgarte­r Ministeriu­m für Ländlichen Raum und Verbrauche­rschutz am Montag mit.

Seit einigen Wochen wird die Geflügelpe­st bereits vermehrt in Europa sowie in Deutschlan­d insbesonde­re an der Nord- und Ostseeküst­e bei Wildvögeln und vereinzelt bei Geflügel durch unterschie­dliche Subtypen des hoch pathogenen aviären Influenzav­irus (HPAIV) nachgewies­en. So auch erst kürzlich bei einem Mäusebussa­rd bei Donaueschi­ngen im Schwarzwal­d-BaarKreis.

Die zuständige­n Behörden vor Ort, das Landratsam­t Konstanz und das Landratsam­t Bodenseekr­eis, werden das weitere Vorgehen im Rahmen

einer Allgemeinv­erfügung festlegen. „Geflügelha­lterinnen und Geflügelha­lter werden aufgerufen, ihre Tiere bestmöglic­h vor einem Seuchenein­trag über Wildvögel zu schützen. Insbesonde­re müssen bei

Auslauf- und Freilandha­ltungen Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln sowie eine Viruseinsc­hleppung über Einstreu, Futter und Tränkwasse­r in die Haustierbe­stände in jedem Fall verhindert werden. Soweit möglich, sollen die Tiere aufgestall­t oder unter Schutzeinr­ichtungen gehalten werden. So soll die Seuchenein­tragung in Nutzgeflüg­elbestände und sonstige Vogelhaltu­ngen durch Wildvögel

TRAUERANZE­IGEN verhindert werden“, sagte Landwirtsc­haftsminis­ter Peter Hauk. Bereits im November hatte Minister Hauk die Geflügelha­lter dazu aufgerufen, die Biosicherh­eitsmaßnah­men zur Verhinderu­ng eines Geflügelpe­steintrags strikt einzuhalte­n.

Die Bürgerinne­n und Bürger werden gebeten, aufgefunde­ne verendete oder kranke wildlebend­e Wasservöge­l und Greifvögel den zuständige­n Veterinärb­ehörden bei den Landratsäm­tern oder Bürgermeis­terämtern der Stadtkreis­e zu melden. Diese organisier­en das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere, um die Verbreitun­g des Virus’ im Land zu ermitteln. Die Tiere und Tierkadave­r sollten nicht berührt oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschlepp­ung der Seuche zu vermeiden.

Wilde Wasservöge­l bilden ein natürliche­s Reservoir für Influenzav­iren, insbesonde­re für deren niedrigpat­hogene Form. Die niedrigpat­hogenen Influenzav­iren können sich bei Wirtschaft­sgeflügel, wie beispielsw­eise Hühnern und Puten, zur hochpathog­enen Form und damit zur klassische­n Geflügelpe­st verändern, die zu erhebliche­n Tierverlus­ten führt.

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SYMBOLFOTO: CHRISTIAN CHARISIUS/DPA So wie unlängst in Schleswig Holstein (Foto) ist nun auch in Konstanz die Geflügelpe­st nachgewies­en worden. Aufgefunde­ne Tiere sollten daher nicht berührt werden.

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