Geflügelpest ist am Bodensee angekommen
Landratsamt des Bodenseekreises erlässt Allgemeinverfügungen – Tiere und Tierkadaver dürfen nicht berührt werden
(lz) - Bei einem am Seerhein in Konstanz verendet aufgefundenen Schwan ist die Geflügelpest (HPAI) des Subtyps H5 amtlich festgestellt worden. Das FriedrichLoeffler-Institut (FLI) hat den Untersuchungsbefund des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Freiburg bestätigt, die genaue N-Typisierung des Virus’ steht seitens des FLI noch aus. Das Risiko weiterer Geflügelpestausbrüche bei Wildvögeln ist damit im Land weiterhin als hoch einzustufen, teilte das Stuttgarter Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Montag mit.
Seit einigen Wochen wird die Geflügelpest bereits vermehrt in Europa sowie in Deutschland insbesondere an der Nord- und Ostseeküste bei Wildvögeln und vereinzelt bei Geflügel durch unterschiedliche Subtypen des hoch pathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV) nachgewiesen. So auch erst kürzlich bei einem Mäusebussard bei Donaueschingen im Schwarzwald-BaarKreis.
Die zuständigen Behörden vor Ort, das Landratsamt Konstanz und das Landratsamt Bodenseekreis, werden das weitere Vorgehen im Rahmen
einer Allgemeinverfügung festlegen. „Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden aufgerufen, ihre Tiere bestmöglich vor einem Seucheneintrag über Wildvögel zu schützen. Insbesondere müssen bei
Auslauf- und Freilandhaltungen Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln sowie eine Viruseinschleppung über Einstreu, Futter und Tränkwasser in die Haustierbestände in jedem Fall verhindert werden. Soweit möglich, sollen die Tiere aufgestallt oder unter Schutzeinrichtungen gehalten werden. So soll die Seucheneintragung in Nutzgeflügelbestände und sonstige Vogelhaltungen durch Wildvögel
TRAUERANZEIGEN verhindert werden“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Bereits im November hatte Minister Hauk die Geflügelhalter dazu aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung eines Geflügelpesteintrags strikt einzuhalten.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, aufgefundene verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel den zuständigen Veterinärbehörden bei den Landratsämtern oder Bürgermeisterämtern der Stadtkreise zu melden. Diese organisieren das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere, um die Verbreitung des Virus’ im Land zu ermitteln. Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Seuche zu vermeiden.
Wilde Wasservögel bilden ein natürliches Reservoir für Influenzaviren, insbesondere für deren niedrigpathogene Form. Die niedrigpathogenen Influenzaviren können sich bei Wirtschaftsgeflügel, wie beispielsweise Hühnern und Puten, zur hochpathogenen Form und damit zur klassischen Geflügelpest verändern, die zu erheblichen Tierverlusten führt.