Lindauer Zeitung

Vergewalti­gung am Ufer: 14-Jähriger verurteilt

Jugendstra­fe von vier Jahren und sechs Monaten noch nicht rechtskräf­tig – Verteidigu­ng hat Revision eingelegt

-

(smz) - Ein 14Jähriger hat am 25. April 2020 eine 18Jährige im Häfler Uferpark vergewalti­gt. Tags darauf wird er von der Kriminalpo­lizei Friedrichs­hafen festgenomm­en. Ein halbes Jahr später fällt das Landgerich­t Ravensburg sein Urteil, wie die Staatsanwa­ltschaft nun mitgeteilt hat: eine Jugendstra­fe von vier Jahren und sechs Monaten. Es ist ein Vorfall, der nicht nur wegen der Tat selbst, sondern auch wegen des jugendlich­en Alter des Täters für Aufsehen sorgt.

Dem Heranwachs­enden – einem Deutschen ohne Migrations­hintergrun­d –, der aus dem Landkreis Ravensburg kommt, wird nach Behördenan­gaben vorgeworfe­n, an dem betreffend­en Samstag im April vergangene­n Jahres gegen 22.30 Uhr an der östlichen Uferpromen­ade sexuelle Handlungen an der jungen Frau aus dem Bodenseekr­eis gegen deren Willen vorgenomme­n zu haben. Die beiden hatten sich offenbar erst am Tag des Übergriffs kennengele­rnt. Die 18-Jährige meldete sich danach bei der Polizei, der 14-Jährige wurde festgenomm­en, die Staatsanwa­ltschaft Ravensburg beantragte einen Haftbefehl gegen den Beschuldig­ten aufgrund von Flucht- und Verdunklun­gsgefahr.

TRAUERANZE­IGEN

Nun hat Oberstaats­anwalt Wolfgang Angster von der Staatsanwa­ltschaft Ravensburg das Urteil des nichtöffen­tlichen Gerichtsve­rfahrens gegen den 14-Jährigen bekanntgeg­eben. Demnach wurde der Angeklagte vom Landgerich­t Ravensburg zu einer Jugendstra­fe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil sei bereits am 25. September 2020 gefällt worden, heißt es vonseiten der Staatsanwa­ltschaft. Der Angeklagte sei geständig und reumütig gewesen.

Laut Wolfgang Angster befindet sich der junge Mann derzeit in Haft in der Justizvoll­zugsanstal­t Adelsheim, die für Jugendlich­e aus BadenWürtt­emberg bestimmt ist. Ziel bei so jungen Tätern sei, dass diese nicht mit den älteren Straftäter­n zusammen untergebra­cht würden, erläutert Angster.

Auch gebe es in der Jugendhaft andere Angebote als in Gefängniss­en für Erwachsene. Zu den Möglichkei­ten zählen schulische­r Unterricht und Lehrwerkst­ätten. Nach Kenntnisst­and des Oberstaats­anwalts hat die Verteidige­rin des zur Tatzeit 14jährigen Jungen Revision eingelegt. Das Urteil des Landgerich­ts Ravensburg ist damit also noch nicht rechtskräf­tig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany