Umstrittene Geflügelmastanlage in verkleinerter Form erneut genehmigt
(lby) - Eine wegen ihrer Größe seit Jahren umstrittene Geflügelmastanlage im oberbayerischen Wolznach ist nun in leicht verkleinerter Form genehmigt worden. Nachdem vor knapp zwei Jahren der Betrieb der Anlage mit knapp 145 000 Mastplätzen gerichtlich gestoppt worden war, erteilte das Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm nun eine Genehmigung für 124 600 Mastplätze, wie die Behörde am Donnerstag bestätigte. Der „Donaukurier“und die „Süddeutsche Zeitung“hatten zuvor darüber berichtet. Das Verwaltungsgericht München hatte im Frühjahr 2019 den Betrieb der praktisch fertigen Anlage untersagt. Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) sowie der Markt Wolnzach hatten gegen den Freistaat geklagt, der die Anlage – durch das Landratsamt Pfaffenhofen als staatliche Behörde – in dem Ortsteil Eschelbach genehmigt hatte. Der Landwirt hatte zuvor einen Stall mit 40 000 Hähnchenmastplätzen betrieben. Die massive Erweiterung sorgte für Proteste. Die Gegner der Anlage fürchteten deutlich mehr Verkehr und Lärm, außerdem Gestank und Umweltverschmutzungen. Rechtlich ging es aber nur darum, ob die Anlage als landwirtschaftlicher Betrieb gelten kann. Dazu muss der Bauer über einen langjährigen Zeitraum so viel Fläche haben, dass er die Hälfte des Futters selbst erzeugen kann. Dies sei mit dem reduzierten Betrieb gegeben, sagte Landratsamtssprecher Christian Degen.