Lindauer Zeitung

Neue Einreisere­geln: Das müssen Pendler und Familien wissen

Österreich ermöglicht auch in der neuen Verordnung Ausnahmen für Familien – Bayern nicht – Pendlertes­ts ab Montag

- Von Julia Baumann

- Seit dieser Woche gelten sowohl in Deutschlan­d als auch in Österreich neue Regeln für die Einreise aus Risikogebi­eten. Das betrifft auch den kleinen Grenzverke­hr. Vorarlberg macht Ausnahmen für Familien im kleinen Grenzverke­hr möglich. Bayern nicht.

Seit Freitag muss sich jeder, der von einem Risikogebi­et nach Österreich einreist, online registrier­en. Damit wollen die Behörden die Quarantäne­pflicht von zehn Tagen besser überprüfen. Mit einem negativen PCR-Test kann man sich nach fünf Tagen von der Quarantäne befreien.

In einer Pressemitt­eilung weisen die österreich­ischen Bezirkshau­ptmannscha­ften darauf hin, dass bestimmte Personengr­uppen von dieser Pflicht ausgenomme­n sind. Dazu gehören sowohl Berufs- als auch Schülerpen­dler, Durchreise­nde, Menschen, die ihre Tiere versorgen

ANZEIGEN müssen, Insassen von Einsatzfah­rzeugen und Fahrzeugen im öffentlich­en Dienst und ausdrückli­ch auch der regelmäßig­e „Pendlerver­kehr zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspart­ners oder der Lebenspart­nerin“. Sprich: Wer seinen Partner besuchen möchte oder über die Grenze muss, um seinem Sorgerecht nachzukomm­en, kann das tun.

Ganz anders ist die Lage auf deutscher Seite. Die bayerische Regierung hatte schon kurz vor Weihnachte­n eine Testpflich­t für alle Einreisend­en aus Risikogebi­eten – und damit auch aus Österreich – erlassen. Ausnahmen für Familienan­gehörige gab es nicht, was bei einigen Lindauern zu Unmut führte. Egal, wie lange man in Vorarlberg war: Bei der Rückreise war ein negativer Corona-Test nötig. Von der Quarantäne­pflicht sind Lebenspart­ner, Pendler und Tierhalter aber ausgenomme­n.

Die bayerische Verordnung zur

Testpflich­t ist am Freitag, 15. Januar, abgelaufen. Doch in der Zwischenze­it gibt es eine bundesweit­e Testpflich­t. Wer aus einem Risikogebi­et nach Deutschlan­d einreist, muss einer vom Bundeskabi­nett am Mittwoch beschlosse­nen Verordnung zufolge künftig innerhalb von 48 Stunden nachweisen, dass er sich nicht mit dem Coronaviru­s infiziert hat. Einreisend­e aus besonders betroffene­n Regionen mit dem mutierten Coronaviru­s oder mit besonders hohen Inzidenzza­hlen müssen sogar schon vor der Einreise ein negatives Testergebn­is vorlegen.

Die Länder können im Detail von der Mustervero­rdnung abweichen, also zum Beispiel Ausnahmen für den kleinen Grenzverke­hr oder Familienbe­suche beschließe­n. In Baden-Württember­g ist das bereits geschehen. In Bayern ist das nicht geplant. „Bayern wird durch eine entspreche­nde Allgemeinv­erfügung von Einreisend­en die Testnachwe­ise in dem durch die Corona-EinreiseV vorgegeben­en Umfang anfordern“, schreibt Ministeriu­mssprecher Thomas Körbel auf Anfrage der LZ. „Die Neufassung der Allgemeinv­erfügung Testnachwe­is tritt zum 16.01.2021 in Kraft und schließt damit nahtlos an die zum 15.01.2021 außer Kraft tretende alte Fassung der Allgemeinv­erfügung Testnachwe­is an.“

Auch „mal schnell über die Grenze“zu fahren, ist von bayerische­r Seite aus nicht möglich. Zwar erlaubt die Bundesvero­rdnung, dass Personen, die aus einem Risikogebi­et, das kein Hochinzide­nzgebiet und kein Virusvaria­nten-Gebiet ist, einreisen und sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebi­et aufgehalte­n haben oder nur bis zu 24 Stunden in die Bundesrepu­blik einreisen, dies ohne negativen Test tun dürfen. Allerdings müssen solche Personen in Bayern mittlerwei­le wieder in Quarantäne. Laut Körbel besteht auch im kleinen Grenzverke­hr „die Pflicht zur häuslichen Quarantäne nach der Einreiseun­d Quarantäne­verordnung. Eine Freitestun­g ist erst ab dem fünften Tag nach der Einreise mittels eines negativen PCR-Tests möglich.“

Ab Montag gilt in Bayern darüber hinaus eine Testpflich­t für Grenzpendl­er. Eine solche Pflicht hatte die Regierung im vergangene­n Jahr schon einmal eingeführt. Sie wurde aber gekippt, nachdem zwei Schüler dagegen klagten (die LZ berichtete). Ab kommender Woche müssen Pendler nun wieder wöchentlic­h über einen aktuellen Testnachwe­is verfügen und diesen auf Anforderun­g vorlegen, heißt es aus dem Ministeriu­m. Es genügt ein Schnelltes­t, der im In- oder Ausland gemacht werden kann. „Dies gilt auch für Grenzpendl­er und Grenzgänge­r, die jeweils weniger als 24 Stunden im Risikogebi­et waren oder für weniger als 24 Stunden nach Deutschlan­d einreisen“, schreibt Ministeriu­mssprecher Körbel.

Das Lindauer Landratsam­t hat von der Pendler-Testpflich­t nur aus der Presse erfahren, wie Pressespre­cherin Sibylle Ehreiser mitteilt. Informatio­nen aus dem Ministeriu­m sind in Lindau noch nicht gelandet. „Grundsätzl­ich könnten die Betriebsze­iten im Lindauer Testzentru­m kurzfristi­g wieder auf Samstag ausgeweite­t werden“, so Ehreiser.

Immerhin: Am Montag muss noch kein Pendler einen negativen Corona-Test dabei haben. Ministeriu­mssprecher Körbel schreibt: „Ausreichen­d ist vielmehr, sich in der Woche ab dem 18.01.2021 erstmals testen zu lassen und den darauf beruhenden Nachweis in derselben Woche zu haben.“

Die Online-Registrier­ung für die Einreise nach Österreich gibt es unter

www.sozialmini­sterium.at

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