Neue Einreiseregeln: Das müssen Pendler und Familien wissen
Österreich ermöglicht auch in der neuen Verordnung Ausnahmen für Familien – Bayern nicht – Pendlertests ab Montag
- Seit dieser Woche gelten sowohl in Deutschland als auch in Österreich neue Regeln für die Einreise aus Risikogebieten. Das betrifft auch den kleinen Grenzverkehr. Vorarlberg macht Ausnahmen für Familien im kleinen Grenzverkehr möglich. Bayern nicht.
Seit Freitag muss sich jeder, der von einem Risikogebiet nach Österreich einreist, online registrieren. Damit wollen die Behörden die Quarantänepflicht von zehn Tagen besser überprüfen. Mit einem negativen PCR-Test kann man sich nach fünf Tagen von der Quarantäne befreien.
In einer Pressemitteilung weisen die österreichischen Bezirkshauptmannschaften darauf hin, dass bestimmte Personengruppen von dieser Pflicht ausgenommen sind. Dazu gehören sowohl Berufs- als auch Schülerpendler, Durchreisende, Menschen, die ihre Tiere versorgen
ANZEIGEN müssen, Insassen von Einsatzfahrzeugen und Fahrzeugen im öffentlichen Dienst und ausdrücklich auch der regelmäßige „Pendlerverkehr zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin“. Sprich: Wer seinen Partner besuchen möchte oder über die Grenze muss, um seinem Sorgerecht nachzukommen, kann das tun.
Ganz anders ist die Lage auf deutscher Seite. Die bayerische Regierung hatte schon kurz vor Weihnachten eine Testpflicht für alle Einreisenden aus Risikogebieten – und damit auch aus Österreich – erlassen. Ausnahmen für Familienangehörige gab es nicht, was bei einigen Lindauern zu Unmut führte. Egal, wie lange man in Vorarlberg war: Bei der Rückreise war ein negativer Corona-Test nötig. Von der Quarantänepflicht sind Lebenspartner, Pendler und Tierhalter aber ausgenommen.
Die bayerische Verordnung zur
Testpflicht ist am Freitag, 15. Januar, abgelaufen. Doch in der Zwischenzeit gibt es eine bundesweite Testpflicht. Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss einer vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossenen Verordnung zufolge künftig innerhalb von 48 Stunden nachweisen, dass er sich nicht mit dem Coronavirus infiziert hat. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen mit dem mutierten Coronavirus oder mit besonders hohen Inzidenzzahlen müssen sogar schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen.
Die Länder können im Detail von der Musterverordnung abweichen, also zum Beispiel Ausnahmen für den kleinen Grenzverkehr oder Familienbesuche beschließen. In Baden-Württemberg ist das bereits geschehen. In Bayern ist das nicht geplant. „Bayern wird durch eine entsprechende Allgemeinverfügung von Einreisenden die Testnachweise in dem durch die Corona-EinreiseV vorgegebenen Umfang anfordern“, schreibt Ministeriumssprecher Thomas Körbel auf Anfrage der LZ. „Die Neufassung der Allgemeinverfügung Testnachweis tritt zum 16.01.2021 in Kraft und schließt damit nahtlos an die zum 15.01.2021 außer Kraft tretende alte Fassung der Allgemeinverfügung Testnachweis an.“
Auch „mal schnell über die Grenze“zu fahren, ist von bayerischer Seite aus nicht möglich. Zwar erlaubt die Bundesverordnung, dass Personen, die aus einem Risikogebiet, das kein Hochinzidenzgebiet und kein Virusvarianten-Gebiet ist, einreisen und sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder nur bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik einreisen, dies ohne negativen Test tun dürfen. Allerdings müssen solche Personen in Bayern mittlerweile wieder in Quarantäne. Laut Körbel besteht auch im kleinen Grenzverkehr „die Pflicht zur häuslichen Quarantäne nach der Einreiseund Quarantäneverordnung. Eine Freitestung ist erst ab dem fünften Tag nach der Einreise mittels eines negativen PCR-Tests möglich.“
Ab Montag gilt in Bayern darüber hinaus eine Testpflicht für Grenzpendler. Eine solche Pflicht hatte die Regierung im vergangenen Jahr schon einmal eingeführt. Sie wurde aber gekippt, nachdem zwei Schüler dagegen klagten (die LZ berichtete). Ab kommender Woche müssen Pendler nun wieder wöchentlich über einen aktuellen Testnachweis verfügen und diesen auf Anforderung vorlegen, heißt es aus dem Ministerium. Es genügt ein Schnelltest, der im In- oder Ausland gemacht werden kann. „Dies gilt auch für Grenzpendler und Grenzgänger, die jeweils weniger als 24 Stunden im Risikogebiet waren oder für weniger als 24 Stunden nach Deutschland einreisen“, schreibt Ministeriumssprecher Körbel.
Das Lindauer Landratsamt hat von der Pendler-Testpflicht nur aus der Presse erfahren, wie Pressesprecherin Sibylle Ehreiser mitteilt. Informationen aus dem Ministerium sind in Lindau noch nicht gelandet. „Grundsätzlich könnten die Betriebszeiten im Lindauer Testzentrum kurzfristig wieder auf Samstag ausgeweitet werden“, so Ehreiser.
Immerhin: Am Montag muss noch kein Pendler einen negativen Corona-Test dabei haben. Ministeriumssprecher Körbel schreibt: „Ausreichend ist vielmehr, sich in der Woche ab dem 18.01.2021 erstmals testen zu lassen und den darauf beruhenden Nachweis in derselben Woche zu haben.“
Die Online-Registrierung für die Einreise nach Österreich gibt es unter
www.sozialministerium.at