Lindauer Gastronom geht in Berufung
Das Urteil des Landgerichts Kempten will Klaus Winter vom Restaurant Strandhaus nicht hinnehmen
(nyf) - Nachdem das Landgericht Kempten im Dezember die Klage von Klaus Winter gegen seine Betriebsschließungsversicherung abgewiesen hat, will der Lindauer Gastronom nun in Berufung gehen. Wann das Verfahren in der nächst höheren Instanz, am Oberlandesgericht München (OLG) beginnt, steht noch nicht fest. Winter wehrt sich mit diesem Schritt weiter gegen die Weigerung seiner Betriebsschließungsversicherung, die er bei der Württembergischen Versicherung abgeschlossen hatte, für die Zwangsschließung während des ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr zu bezahlen.
Klaus Winter verlangt den Einnahmenausfall von knapp 120 000 Euro. Er pocht auf den Passus im Vertrag, der Schließungen nach dem Infektionsschutzgesetz ausdrücklich nennt. Der Versicherer beruft sich indes auf den Umstand, dass CoronaInfektionen nicht ausdrücklich im Kleingedruckten der Police erwähnt sind, da Covid-19 zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch gar nicht existiert habe und folgerichtig auch nicht versichert sein könne. Der Kläger beharrt darauf, dass die Bedingungen nicht so formuliert seien, dass die Versicherungsleistung ausschließlich an im Vertrag ausdrücklich genannte Beispiele gebunden sei.
Das Landgericht Kempten hatte sich in seinem erstinstanzlichen Urteil der Haltung der Versicherung angeschlossen. Im Rahmen der Vertragsfreiheit stehe es einer Versicherung zu, die Bedingungen so zu regeln und nicht explizit genannte Risiken auszuschließen. Ein höchstrichterliches Grundsatzurteil existiert in der Frage der Haftung von Betriebsschließungsversicherungen im Zusammenhang mit Covid-19 noch nicht. Es gibt Gerichtsurteile, die mal zugunsten und mal zuungunsten der Versicherten entschieden haben.