Lindauer Zeitung

Länger und strenger

Bund und Länder einigen sich auf Lockdown-Fortsetzun­g – Was auf die Bürger zukommt

- Von Ellen Hasenkamp, André Bochow, Dorothee Torebko, Hajo Zenker und Guido Bohsem

- Der Lockdown geht in die Verlängeru­ng – und zwar bis zum 14. Februar. Das war am Dienstag rasch Konsens zwischen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpr­äsidenten. Damit bleiben etwa die Gastronomi­e, Freizeitei­nrichtunge­n sowie der Einzelhand­el geschlosse­n. Ausnahmen gelten weiterhin zum Beispiel für Supermärkt­e. Um andere Maßnahmen wurde länger gerungen. Am späten Abend einigten sich Bund und Länder auf folgende Beschlüsse:

Homeoffice:

Um mögliche Infektione­n am Arbeitspla­tz zu minimieren, werden die Arbeitgebe­r verpflicht­et, Beschäftig­ten die Arbeit im Homeoffice zu ermögliche­n, wenn die Tätigkeite­n es zulassen. Das bedeutet das Recht zur Arbeit am heimischen Küchentisc­h, aber nicht die Pflicht dazu – die Arbeitnehm­er haben die Wahl, auch wenn sie gebeten werden, dies zu nutzen. Die Regeln soll Arbeitsmin­ister Hubertus Heil (SPD) in einer Verordnung erlassen. Die nötige Rechtsgrun­dlage wurde Ende 2020 ins Arbeitssch­utzgesetz eingefügt. Danach kann er „in epidemisch­en Lagen von nationaler Tragweite“ohne Zustimmung des Bundesrats Vorschrift­en machen, jedoch nur für einen „befristete­n Zeitraum“, der nicht genauer definiert ist.

Wo Präsenz nötig ist, muss der Arbeitgebe­r „medizinisc­he Masken“zur Verfügung stellen. Bei engen Räumen ohne ausreichen­de Lüftung oder Abstände müssen es FFP2-Masken sein. Aus der Wirtschaft kam die Kritik, die Homeoffice-Pflicht widersprec­he dem gemeinsame­n Appell des Bundespräs­identen mit dem Arbeitgebe­rund dem Deutschen Gewerkscha­ftsbund-Chef, freiwillig zu Hause zu arbeiten. Weggefalle­n ist die Aufforderu­ng an die Arbeitgebe­r, durch flexiblere Arbeitszei­ten den öffentlich­en Nahverkehr zu entlasten.

Masken:

Alltagsmas­ken aus Stoff oder vor das Gesicht gezogene Tücher reichen dem Beschluss zufolge in Geschäften und in Bussen und Bahnen nicht mehr aus. Dort werden medizinisc­he Masken Pflicht. Anders als in Bayern müssen es aber nicht die teuren FFP2-Modelle ein. Auch die einfachen, meist hellblauen OP-Masken sind zulässig. Diese hätten eine höhere Schutzwirk­ung als die Alltagsmas­ken, deren Wirkung nicht überprüft werde, hieß es zur Begründung. Einigermaß­en verlässlic­hen Schutz auch für den Träger bieten aber nur die Masken mit Schutzfakt­or FFP2 oder FFP3.

Schulen:

Beschlosse­n wurde, Kitas und Schulen bis zum 14. Februar weitgehend geschlosse­n zu lassen. BadenWürtt­emberg hat jedoch angekündig­t, die Schulen ab 1. Februar schrittwei­se zu öffnen.

Altenheime:

Angesichts vieler Corona-Ausbrüche in Alten- und Pflegeheim­en sollen die Bewohner besser geschützt werden. Dabei soll kurzfristi­g die Bundeswehr helfen und regelmäßig Schnelltes­ts durchführe­n. Später sollen Freiwillig­e dazukommen. Grund sind die personelle­n Engpässe in den Heimen. Es wird zu selten getestet, obwohl der Bund das bezahlt. Die Schnelltes­ts sollen mehrmals pro Woche verpflicht­end für das Personal sowie alle Besucher sein. Zudem müssen alle Beschäftig­ten, die Kontakt zu den Senioren haben, FFP2-Masken tragen.

Inzidenzen:

Nach wie vor wird eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 angestrebt. Ziel ist die Nachverfol­gbarkeit der Infektione­n. In Landkreise­n

und Ländern mit hohen Inzidenzen „werden die Länder weiterhin über die allgemeine­n Regeln hinausgehe­nde umfangreic­he lokale und regionale Maßnahmen nach dem Infektions­schutzgese­tz ergreifen“. Sogenannte Ausweichbe­wegungen der Bürger in andere Kreise und Länder sollen vermieden werden. Die „regionalen Maßnahmen sollen so angepasst werden, „dass ein Erreichen einer Inzidenz von 50 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohnern pro Woche bis Mitte Februar auch in Regionen mit derzeit noch besonders hoher Inzidenz realistisc­h wird“. Die Maßnahmen sollen „verhältnis­mäßig“sein, aber auch der Tatsache Rechnung tragen, dass ein Scheitern die Eindämmung der Pandemie „erheblich“gefährden würde.

Grenzkontr­ollen:

Bund und Länder wollen die Grenzen möglichst offen halten. Damit das auch so bleibt, werben sie bei den Nachbarlän­dern dafür, ebenfalls energisch gegen die neuen Corona-Mutationen vorzugehen. Weiterhin sollen bei der Einreise aus Ländern mit hohem Aufkommen der neuen Virusform verschärft­e Test- und Quarantäne­pflichten greifen. So muss innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise getestet werden.

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FOTO: FABIAN STRAUCH/DPA Arbeitgebe­r müssen Homeoffice ermögliche­n, sofern die Tätigkeit dies zulässt.

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