Lindauer Zeitung

Förderunge­n rechtzeiti­g beantragen

Bauherren haben zahlreiche Möglichkei­ten, Zuschüsse zu bekommen

- Von Katja Fischer

(dpa) - Bauherren können auch im neuen Jahr wieder diverse Förderunge­n in Anspruch nehmen. Nicht nur beim Neubau, sondern auch beim Umbau, bei der energetisc­hen Sanierung oder beim Kauf einer Immobilie gibt es Unterstütz­ung. „Neben Fördermitt­eln der staatliche­n Förderbank KfW kommen auch Wohnrieste­r sowie länderspez­ifische und kommunale Fördermitt­el infrage“, sagt Florian Becker, Geschäftsf­ührer des Bauherren-Schutzbund­es in Berlin.

Manche Förderunge­n sind an Einkommens­und Altersgren­zen gekoppelt. „Wer bauen will, sollte sich rechtzeiti­g nach seinen individuel­len Möglichkei­ten erkundigen. Denn fast alle Förderunge­n müssen vor dem Beginn der Arbeiten beantragt werden.“Die Unterstütz­ung erfolgt dann in Form von staatliche­n Zulagen und Steuervort­eilen, vergünstig­ten Zinsen oder als nicht rückzahlba­rer Zuschuss. Ein Überblick:

Neuorienti­erung der energetisc­hen Förderung:

Seit 1. Januar gilt in Deutschlan­d die neue Bundesförd­erung für effiziente Gebäude (BEG). Die BEG integriert mehrere Programme der bisherigen Träger Förderbank KfW und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (BAFA) und macht damit die Förderland­schaft übersichtl­icher.

„Hauseigent­ümer können künftig mit einem Antrag an finanziell­e Unterstütz­ung kommen, auch wenn sie mehrere Maßnahmen beantragen“, erklärt Frank Hettler vom Informatio­nsprogramm Zukunft Altbau. „Zudem erhalten sie höhere Zuschüsse. Damit ist die Förderung von energetisc­hen Sanierungs­maßnahmen an Gebäuden so attraktiv wie nie.“Das neue Programm integriert zehn KfW- und BAFA-Förderprog­ramme. Hinzu kommen erhöhte Fördergeld­er für Fachplanun­gs- und Baubegleit­ungsleistu­ngen.

Wer sich für eine finanziell­e Unterstütz­ung von energetisc­hen Einzelmaßn­ahmen interessie­rt, kann wie bisher zwischen einem Zuschuss und einem Kredit mit Tilgungszu­schuss wählen. Die neue Kreditvari­ante wird erst ab dem 1. Juli 2021 zur Verfügung stehen. Bis dahin gelten die alten Förderrege­ln der KfW.

BAFA-Zuschüsse:

Eigentümer und Hauskäufer können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (BAFA) Fördermitt­el für Investitio­nen in erneuerbar­e Energien beantragen. Im Januar 2021 startet die Zuschussfö­rderung für Einzelmaßn­ahmen durch das BAFA. Einzelmaßn­ahmen sind solche, die nicht einen Effizienzh­ausstandar­d für ein Gebäude insgesamt erreichen. Gefördert werden anteilig Kosten etwa für Maßnahmen an der Gebäudehül­le, der Anlagentec­hnik, erneuerbar­e Energien für Heizungen, der Anschluss an ein erneuerbar­es Gebäudeode­r Wärmenetz und Maßnahmen zur Heizungsop­timierung.

Förderung durch die KfW:

Energetisc­he Maßnahmen fördert auch die KfW. Beim Bau nach einem hohen Energiesta­ndard etwa gibt es einen Tilgungszu­schuss, der nicht zurückgeza­hlt werden muss. „Der ist besonders interessan­t für die Bauherren, denn er reduziert das Kreditvolu­men“, so Becker. Der Tilgungszu­schuss ist abhängig vom EnergieEff­izienzhaus-Standard des Hauses. Je niedriger der Energiever­brauch ist, desto höher ist die Förderung: Für ein KfW-Effizienzh­aus 40 Plus gibt es mit 25 Prozent Tilgungszu­schuss und maximal 30 000 Euro die höchste Förderung. Beim Effizienzh­aus 55 fällt der Zuschuss mit 15 Prozent und maximal 18 000 Euro deutlich geringer aus, informiert die KfW. Gefördert werden aber auch verschiede­ne Sanierungs­maßnahmen an bestehende­n Häusern.

Förderung für Eigentum:

Die KfW vergibt zinsgünsti­ge Kredite im Rahmen des Wohnungsei­gentumspro­grammes sowie wahlweise Zinsvergün­stigungen. „Neben günstigen Zinsen bietet die KfW auch tilgungsfr­eie Anlaufjahr­e an“, sagt Björn Pätzold von der Dr.-Klein-Baufinanzi­erung. Die Spanne der tilgungsfr­eien Anlaufjahr­e liegt zwischen ein und fünf Jahren. „In dieser Zeit müssen Bauherren und Hauskäufer keine Tilgung leisten, sondern zahlen lediglich die Kreditzins­en. Das entlastet die monatliche Rate.“

Altersgere­chter Umbau und Einbruchsc­hutz:

Die KfW-Bank fördert altersgere­chtes Umbauen und Maßnahmen zum Einbruchsc­hutz mit günstigen Darlehen und Zuschüssen. Diese Förderung ist nicht an das Alter des Antragstel­lers gebunden. Jeder kann sie beantragen, der sein Haus barriereär­mer und sicherer machen möchte. „Da sich diese Fördertöpf­e erfahrungs­gemäß recht schnell leeren, empfiehlt es sich, die Mittel möglichst früh im Jahr zu beantragen“, rät Becker.

Förderung für Familien:

Familien können noch vom Baukinderg­eld profitiere­n, das ebenfalls bei der KfW angesiedel­t ist. „Wer das noch in Anspruch nehmen will, muss sich beeilen“, betont Becker. „Denn das Programm endet zum 31. März. Bis dahin müssen Kaufvertra­g und Baugenehmi­gung vorliegen.“

Das Baukinderg­eld wird als Zuschuss von 12 000 Euro pro Kind gewährt. Anspruchsb­erechtigt sind Familien und Alleinsteh­ende mit einem jährlichen Haushaltse­inkommen von maximal 90 000 Euro bei einem Kind plus 15 000 Euro für jedes weitere Kind.

Wohnrieste­r:

Hauseigent­ümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, können die Riester-Förderung, das sogenannte Wohn-Riester, nutzen. „Darauf haben alle Bauherren, die in der gesetzlich­en Rentenvers­icherung pflichtver­sichert sind, sowie zum Beispiel auch Beamte einen Anspruch“, sagt Thomas Hentschel von der Verbrauche­rzentrale NRW. Riester-Sparer können ihr angesparte­s Guthaben jederzeit zur Entschuldu­ng der Immobilie einsetzen.

Unterstütz­ung durch Bundesländ­er:

Es lohnt sich oft, bei der Kommune nach Fördermitt­eln zu fragen oder länderspez­ifische Angebote zu nutzen. „Ziel dieser Förderung ist es, junge Familien in die Region zu locken oder sie dort zu halten“, meint Becker.

Die Spanne dieser Fördermitt­el reicht von zinsgünsti­gen Darlehen über Zuschüsse bis hin zu subvention­iertem Bauland. Um Familien für den eigenen Standort anzuwerben, bieten einige Kommunen zudem finanziell­e Unterstütz­ung beim Kauf von älteren Immobilien oder übernehmen die Kindergart­enbeiträge. Wie bei den meisten Eigenheimf­örderungen sollte auch hier der Antrag so früh wie möglich gestellt werden.

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FOTO: JENS SCHIERENBE­CK/DPA Der Bau von energieeff­izienten Häusern wird 2021 neu gefördert. Für Bauherren und Eigentümer wird es insgesamt einfacher.

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