Wegen Schreckschusspistole vor Gericht
Ein Mann muss sich in Lindau wegen des Mitführens einer Waffe verantworten – Er hat jedoch ein anderes Anliegen
(olwi) - Eine Verhandlung vor dem Lindauer Amtsgericht hat jetzt ein 49-jähriger Angeklagter zum Anlass genommen, auf seine persönliche Situation infolge der Corona-Pandemie aufmerksam zu machen. Das hörten sich Richter und Staatsanwältin zwar an – stellten aber fest, dass das mit dem Tatvorwurf nichts zu tun hatte. Denn angeklagt war der Lindauer, weil Bundespolizisten bei einer Grenzkontrolle bei ihm eine Schreckschusspistole gefunden hatten.
Der Besitz einer solchen Waffe sei zwar erlaubt, sagte Richter Moritz von Engel. Das Mitführen der Waffe außerhalb des eigenen Grundstückes setze aber den sogenannten „Kleinen Waffenschein“voraus. Den habe er bereits im März 2020 beim Landratsamt beantragt, ihn aber trotz mehrfacher Nachfragen bis heute nicht erhalten, entgegnete der Angeklagte. Immer wieder werde er von der Behörde mit Hinweis auf die Arbeitsbelastung durch die CoronaPandemie vertröstet. Als für ihn notwendig bezeichnete der 49-Jährige die Waffe, weil er bereits einmal überfallen worden sei. Das alles rechtfertige die Mitnahme der Waffe nicht, befanden Richter und Staatsanwältin. Einem Strafbefehl über 40 Tagessätze zu je 40 Euro im Vorfeld hatte der Angeklagte widersprochen, weshalb es überhaupt zur Verhandlung kam.
Statt auf das angeklagte Vergehen ging der Lindauer in seiner Erklärung vor allem auf seine momentane Situation ein. Als selbstständiger Automechaniker habe er Insolvenz anmelden müssen, da er hauptsächlich Kunden aus der Schweiz und Österreich gehabt habe – „und die dürfen jetzt nicht mehr kommen“. Vor diesem Hintergrund verstehe er die Anklage
gegen ihn nicht. „Wir haben doch im Moment ganz andere Probleme in diesem Land.“
Dass die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer forderte, einzig die Tagessatzhöhe angesichts der neuen finanziellen Situation des Angeklagten auf 15 Euro zu reduzieren, kommentierte der 49-Jährige in seinem Schlusswort. „Gehen Sie einmal raus in die freie Wirtschaft, wie die Leute dort schuften“, hielt er ihr entgegen. Und er zitierte das Sprichwort „Die Kuh, die man melken will, kann man nicht vorher schlachten“. Richter Moritz von Engel folgte dem Antrag der
Staatsanwältin und verurteilte den 49-Jährigen zu 40 Tagessätzen zu 15 Euro. In seiner Begründung sagte er: „Vieles von dem, was Sie vorgetragen haben, ist richtig und sehr bedauerlich.“Es habe aber mit dem eigentlichen Vorwurf nichts zu tun. Bei der Strafe für das unerlaubte Führen der Waffe bewege sich das Gericht am „unteren Ende des Strafrahmens“. Sollte der Angeklagte die insgesamt 600 Euro nicht auf einmal bezahlen können, wenn er – wie angekündigt – nun von Sozialhilfe leben müsse, bleibe die Möglichkeit einer Ratenzahlung.