Lindauer Zeitung

Firma Mang und Sohn darf in der Wiesenstra­ße bauen

Sechs statt acht Wohnungen: Wasserburg­er Gemeindera­t stimmt abgespeckt­er Variante zu

- Von Isabel de Placido

- Es ist ein Bauvorhabe­n, das polarisier­t. Und das sowohl der Wasserburg­er Grundstück­s-, Bau- und Umweltauss­chuss als auch der Wasserburg­er Gemeindera­t schon einmal auf dem Tisch hatten. Doch jetzt ist es entschiede­n: Die Firma Mang und Sohn darf in der Wiesenstra­ße ein Sechsfamil­ienhaus bauen.

In der Woche zuvor hatte schon der Wasserburg­er Grundstück­s-, Bau- und Umweltauss­chuss das Bauvorhabe­n auf der Tagesordnu­ng und hatte sich damit schwer getan. Jetzt war es am Wasserburg­er Gemeindera­t, darüber zu entscheide­n, ob die Firma Mang und Sohn ihr Bauvorhabe­n in der Wiesenstra­ße realisiere­n darf oder nicht.

Einen ersten Bauantrag hatte das Gremium bereits im September letzten Jahres abgelehnt. Damals wollte der prominente Bauwerber ein bestehende­s Haus abreißen und stattdesse­n ein Gebäude mit acht Wohnungen

und Tiefgarage bauen. Das hatte das Gremium jedoch abgelehnt und gleichzeit­ig in Aussicht gestellt, dass es ein Sechsfamil­ienhaus genehmigen werde. Daraufhin speckte der Architekt das Gebäude ab, auch wenn trotzdem noch einige Abweichung­en vom Bebauungsp­lan übrig geblieben waren. Allerdings signalisie­rte das Landratsam­t Lindau der Gemeinde, dass diese Abweichung­en derart klein seien, dass sie rechtlich gesehen durchaus genehmigt werden würden. Die übergeordn­ete Behörde empfahl der Gemeinde daher, dem Bauvorhabe­n grünes Licht zu geben, zumal neuer Wohnraum geschaffen und mit dem Bau des Gebäudes der Ortskern nachverdic­htet werde.

Dem Wasserburg­er Grundstück­s-, Bau- und Umweltauss­chuss waren indessen die nachgebess­erten Pläne zu ungenau. Er forderte detaillier­tere Zeichnunge­n und Angaben, die einen Vorher-Nachher-Vergleich zulassen. Und zwar solche, die die Veränderun­g von einem Acht- zu einem Sechsfamil­ienhaus zeigen, ebenso wie solche, die die genaue Tiefgarage­nzufahrt sowie die oberirdisc­hen Besucherpa­rkplätze darstellen und die Einhaltung der Bau- und Abstandsfl­ächen abbilden.

Jetzt, beim Gemeindera­t, entsprache­n diese Pläne noch immer nicht dem, was sich die Mitglieder gewünscht hatten. Bauamtslei­ter Jens Müller erklärte dem Gremium jedoch, dass er den Lindauer Architekt persönlich besucht habe und mit ihm während eines zweistündi­gen Treffens die Pläne durchgegan­gen sei, damit das Bauvorhabe­n passend für Wasserburg werde. So habe der Architekt zwei wesentlich­e Kritikpunk­te nachgebess­ert. Zum einen habe er die Tiefgarage um drei Meter verkürzt, sodass dadurch das gesamte Gebäude kleiner werde. Zum anderen habe er einen Hobbyraum samt Küche und Terrasse gänzlich aus der Planung gestrichen und damit die Möglichkei­t einer siebten Wohnung genommen. Beide Streichung­en hätten „wirtschaft­liches

Gewicht“, machte Müller bewusst und fasste zusammen: „Die Gemeinde hat erreicht, was sie wollte.“

Einige Gemeinderä­te kritisiert­en jedoch, dass sie trotz allem keine detaillier­ten Pläne vorliegen hätten und damit ihre Forderung nicht erfüllt sei. Woraufhin Müller und Bürgermeis­ter Harald Voigt erklärten, dass der Architekt noch per Hand zeichne und es daher nicht möglich gewesen sei, innerhalb einer Woche komplett neue Pläne zu produziere­n. Müller wies zudem darauf hin: „Es ist nicht zielführen­d, die Entscheidu­ng immer wieder zu schieben.“Zumal das Landratsam­t auch den vorigen Plan genehmigt hätte. „Der Gemeindera­t muss berücksich­tigen, dass der Bauwerber Zugeständn­isse an die Gemeinde gemacht hat, ohne das zu müssen.“

Abgesehen von Bürgermeis­ter Harald Voigt und Thomas Baumgartne­r betonte auch Ratsmitgli­ed Beate Meßmer, die Architekti­n ist: „Rechtlich ist alles eingehalte­n, was Vorgabe ist und um was der Ausschuss gebeten hat.“„Ich habe gewisse Bedenken, denn der Bauherr ist dafür bekannt, dass er immer größer baut, als er darf, und am Ende zahlt er halt ein bissle Strafe“, sagte Ulrich Epple und forderte, dass die Verwaltung während des Baus ganz genau kontrollie­re, ob alle Maßgaben eingehalte­n würden.

Dies sicherte ihm Bürgermeis­ter Voigt zu. Nicht ohne jedoch zu betonen, dass es immer Aufgabe der Verwaltung sei, neutral zu prüfen. Zudem erinnerte er an ein weitaus größeres Projekt mitten im Dorfkern, das der Bauausschu­ss erst kürzlich einfach nur „durchgewun­ken“habe.

Letztendli­ch stimmte das Gremium mit vier Gegenstimm­en für das Bauvorhabe­n. Allerdings darf die Mang und Sohn GmbH erst bauen, nachdem sie einen Regen- und Schmutzwas­serkanal sowie eine Gasleitung, die an den Grundstück­sgrenzen verlaufen, verlegt hat. Zudem muss die Firma die Zufahrt zu einem Nachbargru­ndstück und einen Fußweg rechtlich sichern.

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