Nicht mal Besitzer darf Skilift nutzen
Betreiber der Anlage wollte zumindest selbst mal fahren, doch auch das geht nicht
(mun) „Ich darf meinen eigenen Skilift nicht benutzen, vermutlich nicht mal alleine in tiefer Nacht“: Dr. Rudi Holzberger ist stocksauer. Eigentlich wollte er seinen Schlepplift im Oberallgäuer Kreuzthal am Gohrersberg stundenweise an Familien oder Personen aus einem Hausstand vermieten. Doch das hat ihm das Oberallgäuer Landratsamt untersagt.
Die Behörde beruft sich auf die elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung. Und darin heißt es: „Der Betrieb von Seilbahnen, der Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr sowie von touristischen Bahnverkehren und Flusskreuzfahrten ist untersagt.“Holzberger hatte zuvor angefragt, ob er den Lift stundenweise an Einzelpersonen vermieten darf. Doch auch das hatte das Landratsamt abgelehnt. Holzberger schüttelt den Kopf und sagt: „Schlittenfahren und
Skitourengehen sind am Gohrersberg erlaubt, mit oft fragwürdigen Abständen.“Doch eine Familie dürfe nicht „auf einer sorgsam abgetrennten Piste Skifahren und gegen Honorar meinen Lift benutzen“.
Was Holzberger am zu Bayern gehörenden Gohrersberg nicht darf, ist 50 Meter weiter unten erlaubt. Denn dort markiert ein Bach die Grenze zwischen dem Freistaat und Baden-Württemberg. Im Nachbarland dürfen Schlepplifte an Paare, Familien oder Einzelpersonen aus einem Hausstand stundenweise vermietet werden.
Zum Beispiel macht das der Skilift Karsee in Wangen. Dort kostet es 150 Euro, den Lift eine Stunde zu buchen. Den Preis hält der Betreiber für gerechtfertigt. Denn er müsse mit mindestens drei Personen vor Ort sein, um den Lift laufen zu lassen. Zudem verbrauche er Strom und die Piste müsse gewalzt und präpariert werden.