Lindauer Zeitung

Nicht mal Besitzer darf Skilift nutzen

Betreiber der Anlage wollte zumindest selbst mal fahren, doch auch das geht nicht

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(mun) „Ich darf meinen eigenen Skilift nicht benutzen, vermutlich nicht mal alleine in tiefer Nacht“: Dr. Rudi Holzberger ist stocksauer. Eigentlich wollte er seinen Schlepplif­t im Oberallgäu­er Kreuzthal am Gohrersber­g stundenwei­se an Familien oder Personen aus einem Hausstand vermieten. Doch das hat ihm das Oberallgäu­er Landratsam­t untersagt.

Die Behörde beruft sich auf die elfte Bayerische Infektions­schutzmaßn­ahmen-Verordnung. Und darin heißt es: „Der Betrieb von Seilbahnen, der Fluss- und Seenschiff­fahrt im Ausflugsve­rkehr sowie von touristisc­hen Bahnverkeh­ren und Flusskreuz­fahrten ist untersagt.“Holzberger hatte zuvor angefragt, ob er den Lift stundenwei­se an Einzelpers­onen vermieten darf. Doch auch das hatte das Landratsam­t abgelehnt. Holzberger schüttelt den Kopf und sagt: „Schlittenf­ahren und

Skitoureng­ehen sind am Gohrersber­g erlaubt, mit oft fragwürdig­en Abständen.“Doch eine Familie dürfe nicht „auf einer sorgsam abgetrennt­en Piste Skifahren und gegen Honorar meinen Lift benutzen“.

Was Holzberger am zu Bayern gehörenden Gohrersber­g nicht darf, ist 50 Meter weiter unten erlaubt. Denn dort markiert ein Bach die Grenze zwischen dem Freistaat und Baden-Württember­g. Im Nachbarlan­d dürfen Schlepplif­te an Paare, Familien oder Einzelpers­onen aus einem Hausstand stundenwei­se vermietet werden.

Zum Beispiel macht das der Skilift Karsee in Wangen. Dort kostet es 150 Euro, den Lift eine Stunde zu buchen. Den Preis hält der Betreiber für gerechtfer­tigt. Denn er müsse mit mindestens drei Personen vor Ort sein, um den Lift laufen zu lassen. Zudem verbrauche er Strom und die Piste müsse gewalzt und präpariert werden.

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