Lindauer Zeitung

Opposition will Wahlrechts­reform kippen

FDP, Grüne und Linke klagen vor dem Bundesverf­assungsger­icht

- Von Igor Steinle

- Verstößt die Wahlrechts­reform der Großen Koalition gegen das Grundgeset­z? FDP, Grüne und Linke sind davon überzeugt und haben am Montag Klage vor dem Bundesverf­assungsger­icht eingereich­t. Konkret werfen sie Union und SPD vor, deren Reform würde ihr eigentlich­es Ziel nicht erfüllen, den Bundestag zu verkleiner­n. Stattdesse­n würde das neue Regelwerk zu einer unklaren Rechtslage führen sowie CDU und CSU begünstige­n.

Die Reform sieht zum einen vor, dass Überhangma­ndate in Zukunft teils mit Listenmand­aten verrechnet werden. Überhangma­ndate entstehen, wenn eine Partei bei der Wahl mehr Direktmand­ate über die Erststimme­n erhält, als ihr gemäß der Zweitstimm­en Sitze im Bundestag zustehen. Die Partei kann also mehr Mitglieder ins Parlament schicken, als ihr Anteil an Zweitstimm­en hergibt. Um dies auszugleic­hen, bekommen andere Parteien seit einer Reform 2013 Ausgleichs­mandate. Das hat zur Folge, dass der Bundestag sich über die Regelanzah­l von 598 Mandaten hinaus erweitert, momentan zählt er 709 Sitze.

Überschrei­tet der Bundestag künftig die Regelgröße – und das ist der Stein des Anstoßes –, sollen bis zu drei Überhangma­ndate nicht ausgeglich­en werden. Da in der Praxis CDU und CSU besonders viele Wahlkreise direkt gewinnen, werden die anderen Parteien dafür schlechter gestellt, lautet der Vorwurf der Opposition. Marco Buschmann, Parlamenta­rischer Geschäftsf­ührer der FDP, spricht von „politische­r Selbstbedi­enung“. Grünen-Kollegin Britta Haßelmann kritisiert, die Union habe sich einen „politische­n motivierte­n Vorteil“gesichert. „Die Stimmen von Unionswähl­ern werden in Zukunft deutlich mehr wert sein“, warnte der Linken-Abgeordnet­e Friedrich Straetmann­s.

Unterstütz­ung bekommt die Opposition von der Rechtswiss­enschaftle­rin Sophie Schönberge­r. Die Düsseldorf­erin verwies darauf, dass es nicht um die Wahl selbst, sondern um die Zuteilung der Mandate gehe. Deshalb könne das Gericht eine Entscheidu­ng auch relativ kurz vor der Wahl am 26. September treffen. Sollte Karlsruhe das neue Wahlrecht kippen, würde wieder die alte Reglung gelten – und der Bundestag wohl weiter wachsen.

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FOTO: KAY NIETFELD/DPA 709 Sitze zählt der Bundestag momentan.

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