Party wird für Gastgeber besonders teuer
Nach einer Einweihungsfeier fallen wohl um die 2550 Euro an Bußgeldern an
- Nachdem die Polizei am Freitagabend in Überlingen gegen 18 Uhr eine Corona-Party mit acht Leuten aufgelöst hat, könnten den Teilnehmern saftige Geldstrafen drohen. Die Wohnungsbesitzer werden wohl 600 Euro zahlen, die Gäste müssen mit jeweils 225 Euro rechnen. Unklar ist noch, ob zwei oder drei der Feiernden zum Haushalt gehören.
Wie die Polizei in ihrem Bericht schreibt, war dem Polizeirevier Überlingen die Party gemeldet worden. Als die Streife die Wohnung überprüfte, stellten die Beamten acht Personen aus verschiedenen Haushalten fest. Laut Polizei saßen sie ohne Masken und Mindestabstand beisammen und feierten den Bezug der Wohnung. Die Polizei zeigte die Ordnungswidrigkeiten bei der zuständigen Behörde, dem Überlinger Ordnungsamt, an.
Eine genaue Anzeige liege dem Ordnungsamt derzeit noch nicht vor, insofern könne die Stadt noch keine genauere Auskunft geben, schreibt die städtische Pressestelle auf Anfrage. Bei solch einem Fall werde bei der Berechnung der Bußgelder jede Person einzeln betrachtet. Das Ordnungsamt werde voraussichtlich verschiedene Verstöße sanktionieren, heißt es. Dafür hat die Behörde einen gewissen Spielraum. Wenn man vom Regelsatz ausgeht, kommt die Party die Wohnungsbesitzer, die als Veranstalter gelten, am teuersten zu stehen. Denn das Abhalten einer privaten Veranstaltung mit mehr als einer weiteren Person eines anderen Haushaltes verstößt gegen Paragraf 9 Absatz 1 der Corona-Verordnung. Der Regelsatz dafür liegt bei 600 Euro, der Bußgeldrahmen bei 100 bis 1000 Euro.
Auf die Partygäste kommen voraussichtlich etwas geringere Strafen zu. Die Teilnahme an einer Ansammlung oder privaten Zusammenkunft oder privaten Veranstaltung mit mehr als einer weiteren Person eines anderen Haushaltes stellt einen Verstoß gegen denselben Paragrafen der Corona-Verordnung dar. Der Regelsatz liegt laut der städtischen Pressestelle bei 150 Euro, der Bußgeldrahmen liege bei 100 bis 500 Euro. Hinzu kommt bei den Partygästen außerdem, dass sie sich ohne triftigen Grund außerhalb der Wohnung oder Unterkunft aufgehalten haben. Damit verstoßen sie zusätzlich gegen Paragraf 1c Absatz 2 der Corona-Verordnung. Der Regelsatz für diese Ordnungswidrigkeit liegt bei 75 Euro, der Bußgeldrahmen beträgt 50 bis 500 Euro.
„Die endgültige Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der tatsächlichen Situation“, schreibt die Pressestelle weiter. Zur Einschätzung zähle beispielsweise, ob die Betroffenen kooperativ waren, sie vorsätzlich oder fahrlässig handelten, ob sie in der Vergangenheit bereits mit ähnlichen Verstößen aufgefallen und ob sie minderjährig sind. „Beim Vorliegen mehrerer Verstöße
in einer Handlung werden die einzelnen Verstöße tateinheitlich geahndet“, schreibt die Pressestelle. „Das bedeutet, dass die zweite Geldbuße nicht in voller Höhe angesetzt wird. Dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen und entsprechend zu werten.“
„Es kommt immer wieder vor, dass Bürger anrufen und Verstöße gegen die Corona-Verordnungen melden“, sagt Simon Göppert, Pressesprecher beim Polizeipräsidium Ravensburg. Dabei handle es sich meist um Anwohner, Nachbarn oder Passanten, denen feiernde Gruppen auffallen. Die Polizei müsse dann tätig werden und die Lage überprüfen. Genauso komme es vor, dass einer Polizeistreife Menschenansammlungen auffallen, und sie die Gruppen dann kontrollieren. Göppert weist darauf hin, dass der Polizei bereits vor der Corona-Pandemie Partys gemeldet wurden. Nur sei die Polizei damals hauptsächlich wegen Ruhestörung verständigt worden.