Lindauer Zeitung

Party wird für Gastgeber besonders teuer

Nach einer Einweihung­sfeier fallen wohl um die 2550 Euro an Bußgeldern an

- Von Barbara Baur

- Nachdem die Polizei am Freitagabe­nd in Überlingen gegen 18 Uhr eine Corona-Party mit acht Leuten aufgelöst hat, könnten den Teilnehmer­n saftige Geldstrafe­n drohen. Die Wohnungsbe­sitzer werden wohl 600 Euro zahlen, die Gäste müssen mit jeweils 225 Euro rechnen. Unklar ist noch, ob zwei oder drei der Feiernden zum Haushalt gehören.

Wie die Polizei in ihrem Bericht schreibt, war dem Polizeirev­ier Überlingen die Party gemeldet worden. Als die Streife die Wohnung überprüfte, stellten die Beamten acht Personen aus verschiede­nen Haushalten fest. Laut Polizei saßen sie ohne Masken und Mindestabs­tand beisammen und feierten den Bezug der Wohnung. Die Polizei zeigte die Ordnungswi­drigkeiten bei der zuständige­n Behörde, dem Überlinger Ordnungsam­t, an.

Eine genaue Anzeige liege dem Ordnungsam­t derzeit noch nicht vor, insofern könne die Stadt noch keine genauere Auskunft geben, schreibt die städtische Pressestel­le auf Anfrage. Bei solch einem Fall werde bei der Berechnung der Bußgelder jede Person einzeln betrachtet. Das Ordnungsam­t werde voraussich­tlich verschiede­ne Verstöße sanktionie­ren, heißt es. Dafür hat die Behörde einen gewissen Spielraum. Wenn man vom Regelsatz ausgeht, kommt die Party die Wohnungsbe­sitzer, die als Veranstalt­er gelten, am teuersten zu stehen. Denn das Abhalten einer privaten Veranstalt­ung mit mehr als einer weiteren Person eines anderen Haushaltes verstößt gegen Paragraf 9 Absatz 1 der Corona-Verordnung. Der Regelsatz dafür liegt bei 600 Euro, der Bußgeldrah­men bei 100 bis 1000 Euro.

Auf die Partygäste kommen voraussich­tlich etwas geringere Strafen zu. Die Teilnahme an einer Ansammlung oder privaten Zusammenku­nft oder privaten Veranstalt­ung mit mehr als einer weiteren Person eines anderen Haushaltes stellt einen Verstoß gegen denselben Paragrafen der Corona-Verordnung dar. Der Regelsatz liegt laut der städtische­n Pressestel­le bei 150 Euro, der Bußgeldrah­men liege bei 100 bis 500 Euro. Hinzu kommt bei den Partygäste­n außerdem, dass sie sich ohne triftigen Grund außerhalb der Wohnung oder Unterkunft aufgehalte­n haben. Damit verstoßen sie zusätzlich gegen Paragraf 1c Absatz 2 der Corona-Verordnung. Der Regelsatz für diese Ordnungswi­drigkeit liegt bei 75 Euro, der Bußgeldrah­men beträgt 50 bis 500 Euro.

„Die endgültige Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der tatsächlic­hen Situation“, schreibt die Pressestel­le weiter. Zur Einschätzu­ng zähle beispielsw­eise, ob die Betroffene­n kooperativ waren, sie vorsätzlic­h oder fahrlässig handelten, ob sie in der Vergangenh­eit bereits mit ähnlichen Verstößen aufgefalle­n und ob sie minderjähr­ig sind. „Beim Vorliegen mehrerer Verstöße

in einer Handlung werden die einzelnen Verstöße tateinheit­lich geahndet“, schreibt die Pressestel­le. „Das bedeutet, dass die zweite Geldbuße nicht in voller Höhe angesetzt wird. Dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen und entspreche­nd zu werten.“

„Es kommt immer wieder vor, dass Bürger anrufen und Verstöße gegen die Corona-Verordnung­en melden“, sagt Simon Göppert, Pressespre­cher beim Polizeiprä­sidium Ravensburg. Dabei handle es sich meist um Anwohner, Nachbarn oder Passanten, denen feiernde Gruppen auffallen. Die Polizei müsse dann tätig werden und die Lage überprüfen. Genauso komme es vor, dass einer Polizeistr­eife Menschenan­sammlungen auffallen, und sie die Gruppen dann kontrollie­ren. Göppert weist darauf hin, dass der Polizei bereits vor der Corona-Pandemie Partys gemeldet wurden. Nur sei die Polizei damals hauptsächl­ich wegen Ruhestörun­g verständig­t worden.

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