Lindauer Zeitung

Projekt Grübels-Rothkreuz ist auf der Zielgerade­n

Durchführu­ngsvertrag im Gemeindera­t präsentier­t – Rechtliche Absicherun­g der Gemeinde

- Von Ulrich Stock

- Die Planungen für das neue Wohnprojek­t im Weißensber­ger Ortsteil Rothkreuz schreiten zügig voran. Letzte Beschlüsse, insbesonde­re der Satzungsbe­schluss, sollten noch in diesem Quartal erfolgen, sodass möglicherw­eise bereits im Sommer mit den Bauarbeite­n begonnen werden kann.

Thema in der jüngsten Gemeindera­tssitzung war der sogenannte Durchführu­ngsvertrag zum vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lan (vBP) „Wohnbebauu­ng Grübels-Rothkreuz“,

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der von Jane Reinermann, Juristin bei Sieber Consult (ehemals Büro Sieber), vorgestell­t und erläutert wurde. Vertragspa­rtner sind die Gemeinde Weißensber­g und die bpm GmbH mit Sitz in Lindau, die hinter dem Bauvorhabe­n steht.

Wie mehrfach berichtet, sollen auf dem Göhl-Areal am nördlichen Ende von Rothkreuz insgesamt 62 neue Wohnungen, verteilt auf acht Gebäude, entstehen. Für dieses Bauvorhabe­n hat der Weißensber­ger Gemeindera­t auf Basis des alten, rechtsgült­igen Bebauungsp­lans „GrübelsRot­hkreuz“den vorhabenbe­zogenen

Bebauungsp­lan „Wohnbebauu­ng Grübels-Rothkreuz“aufgestell­t. Für diesen sind laut Baugesetzb­uch wiederum drei Elemente notwendig – der Vorhaben- und Erschließu­ngsplan, der eigentlich­e Bebauungsp­lan und der Durchführu­ngsvertrag. Letzterer regelt unter anderem, bis wann gebaut werden muss, wer die Kosten trägt und welche Auflagen der GrünPlan enthält.

Konkret wird im Durchführu­ngsvertrag festgelegt, innerhalb welchen Zeitraums die Vorhabentr­ägerin, also die bpm GmbH, das Bauvorhabe­n und die Erschließu­ngsmaßnahm­en fertigzust­ellen hat. Ebenso verpflicht­et sich die Vorhabentr­ägerin, die Kosten für die Planung des Vorhabens sowie die Erschließu­ngskosten zu tragen. Des Weiteren bindet sich die Vorhabentr­ägerin, die Maßnahmen so umzusetzen, wie sie im Vorhabenun­d Erschließu­ngsplan dargestell­t sind. Wichtig ist, dass laut Baugesetzb­uch der Durchführu­ngsvertrag noch vor dem Satzungsbe­schluss des vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lans unterschri­eben sein muss. Dies ist bis dato nicht erfolgt, da der Gemeindera­t in der anschließe­nden nicht-öffentlich­en Sitzung den Vertrag noch nicht genehmigen konnte. Grund ist, wie Bürgermeis­ter Hans Kern auf LZ-Anfrage im Nachgang zur Sitzung mitteilte, dass ein „Punkt finanziell­er Natur“vom Vertragspa­rtner bpm noch geklärt werden müsse. Dies soll bis zur nächsten Ratssitzun­g (25. Februar) erfolgen beziehungs­weise nachgeholt werden. Die Satzung zum Bebauungsp­lan dürfte dann voraussich­tlich im März beschlosse­n werden, zumal bis dahin auch die Stellungna­hmen aus der zweiten öffentlich­en Auslegung der Planunterl­agen im Januar aufgearbei­tet sein sollten.

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VISUALISIE­RUNG: BPM GMBH So soll die Wohnanlage Grübels-Rothkreuz aussehen: Links die Häuserzeil­e mit den Flachdäche­rn, rechts die Häuser mit den Satteldäch­ern.

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