Projekt Grübels-Rothkreuz ist auf der Zielgeraden
Durchführungsvertrag im Gemeinderat präsentiert – Rechtliche Absicherung der Gemeinde
- Die Planungen für das neue Wohnprojekt im Weißensberger Ortsteil Rothkreuz schreiten zügig voran. Letzte Beschlüsse, insbesondere der Satzungsbeschluss, sollten noch in diesem Quartal erfolgen, sodass möglicherweise bereits im Sommer mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.
Thema in der jüngsten Gemeinderatssitzung war der sogenannte Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) „Wohnbebauung Grübels-Rothkreuz“,
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der von Jane Reinermann, Juristin bei Sieber Consult (ehemals Büro Sieber), vorgestellt und erläutert wurde. Vertragspartner sind die Gemeinde Weißensberg und die bpm GmbH mit Sitz in Lindau, die hinter dem Bauvorhaben steht.
Wie mehrfach berichtet, sollen auf dem Göhl-Areal am nördlichen Ende von Rothkreuz insgesamt 62 neue Wohnungen, verteilt auf acht Gebäude, entstehen. Für dieses Bauvorhaben hat der Weißensberger Gemeinderat auf Basis des alten, rechtsgültigen Bebauungsplans „GrübelsRothkreuz“den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Wohnbebauung Grübels-Rothkreuz“aufgestellt. Für diesen sind laut Baugesetzbuch wiederum drei Elemente notwendig – der Vorhaben- und Erschließungsplan, der eigentliche Bebauungsplan und der Durchführungsvertrag. Letzterer regelt unter anderem, bis wann gebaut werden muss, wer die Kosten trägt und welche Auflagen der GrünPlan enthält.
Konkret wird im Durchführungsvertrag festgelegt, innerhalb welchen Zeitraums die Vorhabenträgerin, also die bpm GmbH, das Bauvorhaben und die Erschließungsmaßnahmen fertigzustellen hat. Ebenso verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, die Kosten für die Planung des Vorhabens sowie die Erschließungskosten zu tragen. Des Weiteren bindet sich die Vorhabenträgerin, die Maßnahmen so umzusetzen, wie sie im Vorhabenund Erschließungsplan dargestellt sind. Wichtig ist, dass laut Baugesetzbuch der Durchführungsvertrag noch vor dem Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans unterschrieben sein muss. Dies ist bis dato nicht erfolgt, da der Gemeinderat in der anschließenden nicht-öffentlichen Sitzung den Vertrag noch nicht genehmigen konnte. Grund ist, wie Bürgermeister Hans Kern auf LZ-Anfrage im Nachgang zur Sitzung mitteilte, dass ein „Punkt finanzieller Natur“vom Vertragspartner bpm noch geklärt werden müsse. Dies soll bis zur nächsten Ratssitzung (25. Februar) erfolgen beziehungsweise nachgeholt werden. Die Satzung zum Bebauungsplan dürfte dann voraussichtlich im März beschlossen werden, zumal bis dahin auch die Stellungnahmen aus der zweiten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Januar aufgearbeitet sein sollten.