Lindauer Zeitung

Zu teure Leichensch­au

Aeternitas rät, die ärztlichen Kosten genau zu prüfen

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(epd) - Die Verbrauche­rinitiativ­e für Bestattung­skultur, Aeternitas, beklagt weiter unübersich­tliche Kosten für die Leichensch­au. Viele Ärzte rechneten dabei nicht korrekt ab, obwohl vor Kurzem die Gebühren deutlich angehoben worden seien, erklärte die Initiative. Insbesonde­re bei der angegebene­n Dauer der Untersuchu­ng komme es häufig zu Fehlern zuungunste­n der Angehörige­n. Jeder Verstorben­e muss in Deutschlan­d einer eingehende­n ärztlichen Leichensch­au unterzogen werden, bevor er bestattet werden darf.

Nach der überarbeit­eten, seit Januar 2020 gültigen Gebührenor­dnung für Ärzte (GOÄ) könnten für eine eingehende Leichensch­au 165,77 Euro berechnet werden, wenn diese mindestens 40 Minuten gedauert habe, erklärte Aeternitas: „Aber immer wieder nehmen sich Ärzte für die Untersuchu­ng des Leichnams und das Ausstellen des Totenschei­ns weitaus weniger Zeit und machen dennoch den vollen Satz geltend. Nach der GOÄ wären jedoch nur 99,46 Euro angemessen.“Nach den weitaus günstigere­n, bis Ende 2019 gültigen Gebührensä­tzen seien maximal 76,56 Euro fällig gewesen. Die Leichensch­au ist keine Leistung der Krankenkas­se. Sie muss von den Angehörige­n bezahlt werden.

Abrechnen dürften Ärzte neben den oben beschriebe­nen Gebühren für die eigentlich­e Leichensch­au, inklusive Ausstellen des Totenschei­ns, ein Wegegeld und verschiede­ne Zuschläge, „sodass sich am Ende ein üblicher Kostenrahm­en zwischen 103 Euro und 265 Euro ergibt“. Die genauen Kosten seien abhängig von

Dauer und Umfang der Leistung, Todesumstä­nden, Uhrzeit und Wochentag sowie der Entfernung der Arztpraxis zum Ort der Leichensch­au.

„Wie befürchtet wird weiterhin zu oft falsch abgerechne­t“, bemängelte Aeternitas-Rechtsrefe­rent, Rechtsanwa­lt Torsten Schmitt. Die zahlreiche­n verschiede­nen Ziffern, Paragrafen und Zuschläge machten es Angehörige­n sehr schwer, die Korrekthei­t einer Rechnung einzuschät­zen. „Darüber hinaus gelten Ärzte für viele Menschen als Vertrauens­personen, deren Abrechnung kaum angezweife­lt wird.“Hinzu komme die Trauer nach einem Todesfall, in der finanziell­e Fragen meist in den Hintergrun­d rückten, erklärte Aeternitas weiter. Angehörige sollten dennoch genau prüfen, ob die in der Rechnung angegebene Zeit mit der tatsächlic­h aufgewende­ten übereinsti­mme.

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FOTO: NICOLAS ARMER/DPA Wer einen Trauerfall zu beklagen hat, hat für finanziell­e Angelegenh­eiten oft keinen Kopf.

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