„Bayern-Ei-Behörde“ist wohl verfassungswidrig
Kontrollbehörde gegen Lebensmittelskandale steht auf wackeliger Gesetzesgrundlage – Zuständigkeiten unklar
(lby) - Als Folge des Bayern-Ei-Skandals wurde 2018 im Freistaat eine neue Behörde aus dem Boden gestampft. Doch auch drei Jahre später sind noch immer nicht alle juristischen Fragen dazu geklärt.
Ärger für die Lebensmittelkontrollbehörde KBLV: Nach einem am Donnerstag in München vorgestellten Rechtsgutachten im Auftrag der Grünen im Landtag arbeitet die 2018 von der Staatsregierung gegründete Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) auf einer formell verfassungswidrigen Gesetzesgrundlage. Konkret monierte der Autor der Studie, der Münchner Rechtsanwalt Markus Kraus, die gesetzlich vorgegebene Zuständigkeit der Behörde für ausgewählte Unternehmen.
Wegen der Arbeitsweise der Kontrollbehörde hatte es in der Vergangenheit bereits wiederholt Ärger gegeben. So wehrten sich bereits mehrere Betriebe etwa aus Niederbayern und der Oberpfalz dagegen. Auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte bereits festgestellt, dass aus der Rechtsvorschrift, die die Zuständigkeit regelt, nicht ausreichend hervorgehe, welche Betriebe die Behörde kontrollieren soll.
In der Folge hatte das übergeordnete Umwelt- und Verbraucherschutzministerium erklärt, dies mit einer geänderten Verordnung klarstellen zu wollen. Doch auch diese Neuregelung ist der Studie zufolge verfassungswidrig, da im Gesetzgebungsverfahren die vorgeschriebene Anhörung relevanter bayerischer Verbände nicht erfolgt sei.
„Stellen wir das Gesundheitsdienstund Verbraucherschutzgesetz
endlich auf eine solide Grundlage – und zwar mit Verbändeanhörung und mit Beteiligung des Landtags“, sagte die Initiatorin der Studie, die Grünen-Abgeordnete Rosi Steinberger, in München.
Aus dem bayerischen Umweltministerium hieß es auf Anfrage, dass die juristische Skepsis nicht geteilt werde. Die „bayerischen Zuständigkeitsvorschriften wurden zum 1. März 2020 an die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs angepasst. Seither ergibt sich die Zuständigkeit der KBLV direkt aus der Verordnung selbst. Ein feststellender Verwaltungsakt ist nicht mehr notwendig“, sagte ein Sprecher. Die seither geltenden Vorschriften seien auch von bayerischen Gerichten nicht infrage gestellt worden.
Die KBLV mit Sitz in Kulmbach hatte Anfang 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Sie war als Konsequenz diverser Lebensmittelskandale geschaffen worden. Große, überregional tätige Lebensmittelfirmen und sogenannte risikoreiche Betriebe wie die Hersteller von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder werden seither nicht mehr von den Landratsämtern kontrolliert, sondern von der KBLV.
„Die KBLV ist ein entscheidender Baustein für einen modernen Verbraucherschutz in Bayern“, sagte der Ministeriumssprecher. Er betonte zudem, dass es trotz der juristischen Fragen „in der gesamten Zeit“keine Lücke bei den Kontrollen der Betriebe gegeben habe, „da für die seinerzeit klagenden Betriebe weiterhin die Kreisverwaltungsbehörden zuständig waren.“