Seniorin um fünfstelligen Betrag betrogen
Die betagte Frau aus Lindau bekommt einen Anruf ihres vermeintlichen Enkels
(lz) - Eine betagte Seniorin aus Lindau hat am Mittwoch zwischen 9 und 17 Uhr eine Vielzahl an betrügerischen Telefonanrufen erhalten. Schließlich entstand ihr bei einer Geldübergabe ein Schaden in einer fünfstelligen Höhe, berichtet die Polizei.
Am Morgen meldete sich der vermeintliche Enkel der Rentnerin. Er schilderte ihr eindringlich, dass er einen Verkehrsunfall gehabt habe. Nun müsse er den Schaden an den Fahrzeugen regulieren und benötige daher unbedingt Geld. In weiteren Gesprächen rief das vermeintliche Autohaus an, bei dem die Fahrzeuge nun nach dem Unfall stehen würden und bestätigte den Sachverhalt des angeblichen Enkels. Auch die Hausbank der Frau rief an, ebenso wie die Polizei, die die Identität des Enkels überprüfen wollte.
Über Stunden bauten die Callcenterbetrüger so eine raffinierte Legende auf und veranlassten die Seniorin schließlich, eine mittlere fünfstellige Summe von der Bank zu holen und sie an eine unbekannte Abholerin zu übergeben, die angeblich vom Autohaus stammte.
Die Masche im Detail: Die Anrufer teilen dabei mit, soeben einen Anruf des vermeintlichen Enkels oder der Enkelin der Angerufenen bekommen zu haben. Dieser oder diese wäre in einen Verkehrsunfall (oder einen sonstigen Unglücksfall) verwickelt und bräuchte nun schnell Geld, um Rechtsanwaltskosten zu begleichen, einen Krankenhausaufenthalt des vermeintlichen Opfers zu bezahlen und sich so vor dem Verlust des Führerscheins (oder sonstigen Folgen, beispielsweise einer gerichtlichen Strafe) zu retten.
Die äußerst professionellen und sehr sprachgewandten Anrufer stellen sich als Familienangehörige, oft Enkel, oder deren Freunde vor. Durch geschickte Manipulation und wiederholte, teils über Tage dauernde Kontaktaufnahme gelingt es ihnen, ein starkes Vertrauensverhältnis zu ihren Opfern aufzubauen. Um sich zu legitimieren, wird das Opfer teils aufgefordert, bei der örtlichen Polizeidienststelle zurückzurufen. Die im Telefondisplay der Angerufenen angezeigte Rufnummer kann von den Tätern über eine Software manipuliert werden. Die Anzeige einer bekannten Rufnummer ist also kein Grund für falsches Vertrauen, warnt die Polizei.
2020 ergaunerten Anrufbetrüger mit der Masche Enkeltrick im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West 106 000 Euro. Insgesamt wurden der Polizei in diesem Bereich 110 Fälle gemeldet, in vier davon waren die Täter erfolgreich. Im Landkreis Lindau wurde im vergangenen Jahr eine einstellige Zahl an Anrufen bekannt, wobei es bei allen beim Versuch blieb.
Alleine dieses Jahr registrierte die Polizei im gesamten Zuständigkeitsbereich bereits wieder 40 Anrufe, zwei (inklusive des aktuellen Falls) waren erfolgreich. Dabei entstand schon jetzt ein Schaden, der mit dem des Vorjahrs vergleichbar ist. Der aktuelle Fall ist bislang der einzige, den die Polizei im Landkreis Lindau bearbeitet.
Die Polizei empfiehlt, misstrauisch zu sein, wenn sich Anrufer nicht selbst mit Namen melden. Betroffene sollen Anrufer grundsätzlich dazu auffordern, ihren Namen selbst zu nennen. Misstrauen ist auch angesagt, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die der Angerufene aber nicht erkennt. Am besten erfragt man beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte oder Bekannte wissen kann. Weitere Empfehlungen: keine Details zu familiären und finanziellen Verhältnissen preisgeben; nicht drängen und unter Druck setzen lassen; wenn ein Anrufer Geld oder andere Wertsachen fordert, mit Familienangehörigen oder nahestehende Personen besprechen; niemals Geld oder Wertsachen wie Schmuck an unbekannte Personen übergeben; bei verdächtigen Anrufen unverzüglich die Polizei unter der Nummer 110 informieren, auch vergangene Vorkommnisse in diesem Zusammenhang melden; den Vornamen im Telefonbuch abkürzen lassen (aus Herta Schmidt wird beispielsweise H. Schmidt), dazu an den Telefonanbieter wenden; den Telefonanbieter einen Telefonbucheintrag im Internet sperren lassen; Wertsachen, zum Beispiel höhere Geldbeträge und andere Wertgegenstände, nicht zu Hause aufbewahren, sondern auf der Bank oder im Bankschließfach.