Tennisverbände stellen Eilantrag
(lz) - Die baden-württembergischen Tennisverbände wenden sich an den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, um eine Öffnung der Tennishallen für den Amateurund Breitensport durchzusetzen. Das gaben der Württembergische Tennis-Bund (WTB) und der Badische Tennisverband (BTV) am Freitag bekannt. WTB-Präsident Stefan Hofherr ist zuversichtlich.
Nachdem auch in der jüngsten Corona-Verordnung keine Lockerungen für den Amateur- und Breitensport vorgesehen sind (die SZ berichtete), haben der WTB und der BTV am Freitag einen Eilantrag auf Öffnung der Tennishallen in BadenWürttemberg beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht. „Nachdem das Sozialministerium nicht auf unsere mehrmaligen Forderungen nach einer greifbaren Perspektive eingegangen ist, sahen wir uns gezwungen, diesen Schritt zu gehen“, sagt WTB-Präsident Stefan Hofherr. „Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der sinkenden Inzidenzwerte hat der Eilantrag jetzt realistische Chancen. Wir tun dies vor allem mit Blick auf unsere Vereine, denen bei einer noch länger andauernden Schließung ihrer Hallen noch größere Schäden drohen als ohnehin schon vorhanden.“
Es ist vor allem die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen in Bezug auf den Tennissport, die den WTB und den BTV laut Mitteilung zu der Klage bewogen haben. BTV-Präsident Stefan Bitenc betont: „Tennis ist keine Kontaktsportart.“Daher fordert Hofherr eine „sofortige Öffnung der Tennishallen in Baden-Württemberg“.