Meckenbeurer Fahrschule Paradiso hat Erfolg vor VGH
Ab Montag ist das generelle Betriebsverbot von Fahrschulen in Baden-Württemberg nicht mehr zulässig
- Große Freude bei Nicola Paradiso aus Meckenbeuren: Seine Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hatte Erfolg: Fahrschulen in Baden-Württemberg dürfen vom 1. März an wieder reguläre Fahrschüler aufnehmen. Jetzt fehlt noch eine neue Verordnung der Landesregierung, die den Betrieb der Fahrschulen ab kommenden Montag regelt.
„Das Urteil kam für mich heute völlig überraschend. Jetzt herrscht hier natürlich große Freude“, sagt Nicola Paradiso von der Fahrschule Paradiso in Meckenbeuren. Sein Wunsch war es, dass das Betriebsverbot von Fahrschulen im Lockdown überprüft wird. Dass die Landesregierung dem Urteil nicht folgt, fürchte er nicht: „Uns fehlt jetzt aber natürlich noch die klare Aussage, unter welchen Rahmenbedingungen wir wieder öffnen können. Und daran werden wir uns dann natürlich auch halten.“Viele Dankesanrufe von Kolleginnen und Kollegen habe er an diesem Mittwochnachmittag noch nicht erhalten, sagt Paradiso, denn: „Ich glaube, viele haben das Urteil noch nicht mitbekommen und wussten auch nicht, dass ich das angestoßen habe.“Erlaubt waren zuletzt nur Fahrstunden für Angehörige von Hilfsorganisationen sowie für Bus- und Lastwagenfahrer, kein praktischer Unterricht für „normale“Fahrschülerinnen und Fahrschüler. Die Richter räumten am Mittwoch in Mannheim ein, es gebe in dem geschlossenen Raum des Fahrzeugs ohne den gebotenen Mindestabstand bei zugleich dauerndem Gespräch zwischen Fahrlehrer und -schüler ein erhebliches Infektionsrisiko. Das Bundesland habe aber versäumt darzulegen, warum es eine landeseinheitliche Regelung erlassen habe. Die Kommunen wiesen sehr unterschiedliche Werte bei den Neuansteckungen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auf.
Auch bei unterschiedlichen Regelungen orientiert am Infektionsgeschehen am jeweiligen Ort sei nicht zu erwarten, dass Fahrlehrer oder -schüler sich über Kreis- oder Landesgrenzen hinweg bewegen würden. Die Gruppe derjenigen, die derzeit eine Fahrausbildung beginnen wollten, sei ohnehin sehr klein, argumentierte der 1. Senat in seinem nicht anfechtbaren Beschluss (Az. 1 S 467/21). Auch beim Fahrlehrerverband herrsche Erleichterung über die Entscheidung, sagt Vorsitzender Jochen Klima: „Die Landesregierung hat jetzt bis zum Wochenende Zeit, eine neue Verordnung zu erlassen. Wir gehen aber davon aus, dass Fahrschulen in Landkreisen mit einem niedrigen Inzidenzwert wieder aufmachen können.“