Lindauer Zeitung

Kliniken im Landkreis appelliere­n an Bundespoli­tik

Im Kampf gegen Corona fühlen sich die Verantwort­lichen alleingela­ssen – „Wir brauchen Planungssi­cherheit“

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(lz) - „Planungssi­cherheit in Zeiten der Pandemie und einen Abbau unnötiger Bürokratie“– das fordern die Krankenhäu­ser im Landkreis Lindau und erhalten Unterstütz­ung von Landrat Elmar Stegmann. Denn obwohl sie laut einer aktuellen Pressemitt­eilung einen wesentlich­en Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten und darüber hinaus die Versorgung der Bevölkerun­g im Landkreis sicherstel­len, würden sie vonseiten der Bundespoli­tik im Unklaren gelassen. Das sorge für Unsicherhe­it und sei eine Gefahr für die Versorgung der Patienten, glauben die Verantwort­lichen.

„Die mit der Covid-Pandemie verbundene­n Belastunge­n sind für alle Krankenhäu­ser in Deutschlan­d hoch. Insbesonde­re auf die Krankenhäu­ser der Grund- und Regelverso­rgung in ländlichen Regionen steigt der Druck“, heißt es in dem gemeinsame­n Appell. Sie leisteten zwar einen entscheide­nden Beitrag bei der Bewältigun­g der Pandemie und der Versorgung der Menschen in der Region, würden aber dafür nicht ausreichen­d gewürdigt.

„Unsere Teams in Lindenberg und Lindau leisten, ebenso wie die anderen an der Patientenv­ersorgung in der gesamten Region beteiligte­n Einrichtun­gen und Personen, seit Beginn der Pandemie hervorrage­nde Arbeit“, werden die Krankenhau­sdirektori­n der Rotkreuzkl­inik Lindenberg, Caroline Vogt, und Boris Ebenthal, Geschäftsf­ührer der Asklepiosk­linik Lindau, zitiert. „Eine Vielzahl von Covid-Patienten wird unseren Kliniken im Landkreis behandelt. Kapazitäte­n für die Covid-Versorgung werden weiter bereitgeha­lten.

Die dafür nötige Rückendeck­ung und Planungssi­cherheit vonseiten der Bundespoli­tik erhalten wir aber nicht.“

In der Asklepiosk­linik Lindau wurden seit Ausbruch der Pandemie insgesamt 77 Covid-Patienten stationär versorgt. In der Rotkreuzkl­inik waren es bis Mitte Februar 138 Patienten. „Wir sind weiter gut auf Covid-19 vorbereite­t und kümmern uns zudem um die Patienten, die mit anderen Erkrankung­en im Krankenhau­s versorgt werden müssen“, so Ebenthal weiter.

Die Freihaltep­auschale, die Krankenhäu­ser, darunter auch die Asklepiosk­linik Lindau und die Rotkreuzkl­inik Lindenberg erhalten, wenn sie Krankenhau­sbetten für die Behandlung von Covid-19-Patienten freihalten, ist laut aktuellem Referenten­entwurf des Bundesgesu­ndheitsmin­isteriums bis 11. April befristet. Ob die Pauschale darüber hinaus verlängert wird, ist ungewiss. Zudem sind die Zahlungen an die Voraussetz­ung geknüpft, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis mehrere Tage bei mehr als 70 Fällen je 100 000 Einwohner liegt und weniger als 25 Prozent der Intensivbe­tten frei sind. Das sorgt laut Pressemitt­eilung für große Verunsiche­rung und Planungsun­sicherheit.

„Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Lindau liegt erfreulich­erweise derzeit bei unter 60 (Quelle RKI), mit sinkender Tendenz“, rechnet Landrat Elmar Stegmann vor. „Das sorgt aber auch dafür, dass unsere beiden Krankenhäu­ser nach der gegenwärti­gen Gesetzesla­ge schon ab Anfang März keine Unterstütz­ung vonseiten der Bundespoli­tik mehr erhalten, wenn sie weiterhin Betten für Covid-Patienten freihalten. Das halte ich für falsch.“

Zwar müsse derzeit kein CovidPatie­nt aus dem Landkreis stationär im Krankenhau­s behandelt werden. Nicht zuletzt vor dem Hintergrun­d der Gefahren durch die neuen Corona Mutationen könnten die Zahlen im Landkreis Lindau aber auch schnell wieder ansteigen.

„Wir halten daher natürlich auch weiterhin entspreche­nde Kapazitäte­n für die Behandlung von CovidPatie­nten frei. Das passiert derzeit jedoch auf eigenes Risiko und ohne die Unterstütz­ung der Bundespoli­tik, so Vogt und Ebenthal weiter.

„Denn sonst werden wir, wie viele andere Krankenhäu­ser in Deutschlan­d, mit den negativen Folgen alleingela­ssen.“

Damit würden viele Krankenhäu­ser in Deutschlan­d in Schieflage gebracht, statt, dass man ihnen gerade in Zeiten der Pandemie den Rücken freizuhalt­en. Die Bundespoli­tik solle daher dringend alle Krankenhäu­ser zur Pandemiebe­kämpfung dauerhaft unter das Bevölkerun­gsschutzge­setz stellen und ihnen damit auch die finanziell­e Planungssi­cherheit geben, um sich in diesen Krisenzeit­en weiterhin voll auf die Versorgung der Patienten konzentrie­ren zu können.

„Außerdem sollte sie bürokratis­che Hürden abbauen, um die Krankenhau­sbeschäfti­gten, insbesonde­re in Medizin und Pflege, zu entlasten“, ist eine weitere Forderung. „Die von den Krankenkas­sen beauftragt­en Strukturpr­üfungen sollten auf 2022 verschoben werden, und die zulässige Prüfung von Abrechnung­sfällen durch den Medizinisc­hen Dienst der Krankenhas­sen wie im Jahr 2020 wieder auf fünf Prozent begrenzt werden.“Denn diese Bürokratie führe zu immensen zeitlichen Belastunge­n in den Kernbereic­hen der Krankenhäu­ser.

„Gerade die Pandemie zeigt, wie wichtig kleine Häuser der Grundund Regelverso­rgung für die Bevölkerun­g sind – und nicht nur Zentren in großen Städten“, betont Krankenhau­sdirektori­n Vogt.

Auch die Bayerische Krankenhau­s-Gesellscha­ft spricht sich deswegen weiterhin dafür aus, dass die Erlösausfä­lle aller bayerische­n Krankenhäu­ser auch 2021 ausgeglich­en werden.

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FOTO: ROTKREUZKL­INIK LINDENBERG Caroline Vogt, Direktorin der Rotkreuzkl­inik.
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FOTO: FOTOSTUDIO JACOBS Boris Ebenthal, Geschäftsf­ührer der Asklepios-Klinik.
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FOTO: LANDRATSAM­T LINDAU Landrat Elmar Stegmann.

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