Die meisten Lindauer Firmen haben inzwischen Corona-Hilfen erhalten
Laut IHK haben Bund und Land ihre Zuschüsse fast komplett ausgezahlt – Weitere Hilfsprogramme vor allem für Einzelhändler laufen gerade an
- Entgegen mancher Vorurteile haben Bund und Land ihre Versprechen eingehalten und Unternehmen in der Corona-Krise geholfen. Laut IHK hat in Lindau fast jeder Betrieb die beantragten Gelder erhalten.
Es gibt gleich mehrere Hilfsprogramme, mit denen der Staat die Firmen unterstützt, die zum Teil mehrere Monate geschlossen waren und sind. Manche sind schon abgeschlossen, andere laufen noch, manche starten erst. Kein Wunder, dass manch Eigentümer und Geschäftsführer den Überblick verliert. Aber die oft zu hörende Klage, dass die Politik zwar viel versprochen habe, was der Staat aber nicht halte, stimmt zumindest für Lindau nicht.
IHK-Regionalgeschäftsführer Markus Anselment berichtet aus erster Hand, denn die IHK übernimmt als Amtshilfe für den Freistaat die Bearbeitung der Anträge. Federführend ist die IHK München, aber die IHK Schwaben hat Mitarbeiter in das 200 Mitarbeiter starke Team entsandt. „Deshalb haben wir alle Zahlen.“
Richtig ist zudem, dass Einzelhändler oder Friseure bei den sogenannten November- und Dezemberhilfen nicht antragsberechtigt sind, weil sie damals zumindest zeitweise öffnen durften. Für diese Branchen habe der Staat aber andere Hilfsprogramme geschaffen, auch wenn das manch einem Betroffenen nicht bekannt sei.
Anselment bestätigt zudem, dass die Auszahlungen zu Beginn zögerlich waren. Der Grund für die Anlaufschwierigkeiten seien Probleme mit der IT gewesen. Doch das sei seit einiger Zeit behoben, und seitdem klappe es mit der Bearbeitung und Auszahlung. Die sogenannte Überbrückungshilfe I für den ersten Lockdown vor einem Jahr ist schon seit Herbst abgeschlossen, in Bayern seien alle Gelder ausbezahlt.
Noch bis 31. März kann jemand einen Antrag stellen, der zwischen September und Dezember wegen des Lockdowns erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen musste. Wer schon einen
Wer bisher keine staatlichen Hilfsgelder erhalten hat und für sein Geschäft das Aus befürchtet, der
kann sich an IHK-Regionalgeschäftsführer Markus Anslement wenden. Antrag gestellt hat, habe sein Geld bereits bekommen, sagt Anselment.
Die sogenannte Überbrückungshilfe III deckt den Zeitraum von November des vergangenen Jahres bis in den kommenden Juni hinein ab. In Bayern sind schon mehr als 4300 Anträge eingegangen, weitere Anträge sind bis August möglich. Bis auf hundert Antragsteller haben alle schon knapp ein Drittel der beantragten Beträge als Abschlag auf dem Konto.
Dieses Programm berücksichtigt ausdrücklich die Bekleidungsgeschäfte, die Winterware nicht mehr verkaufen kann, oder andere Branchen, die Saisonware oder verderbliche Ware nicht losgeworden ist und wegen wechselnder Trends auch nicht mehr verkaufen kann.
Anselment weist alle Einzelhändler in Lindau auf ein Webinar der IHK hin, die am 15. März von 8.30 bis 9.30 Uhr die Händler zu diesem Hilfsprogramm informiert und dabei vor allem auf die Besonderheiten für Einzelhändler eingeht. Die Teilnahme kostet nichts. Interessenten müssen sich aber bis Donnerstag, 11. März, unter www.schwaben.ihk.de anmelden. Das Webinar trägt die Nummer 104 147 500.
Für manchen Geschäftsmann stellt sich als Hindernis heraus, dass der Gesetzgeber Antragstellungen nur noch über Steuerberater möglich macht. Nicht jeder Inhaber eines kleinen Geschäfts hat aber einen Steuerberater. Anselment verteidigt dieses Vorgehen mit den Erfahrungen aus dem vergangenen Frühjahr, als viele falsche und unvollständige Anträge eingingen, was die Bearbeitung erschwere und für alle die Auszahlungen verzögere. Deshalb besteht der Staat nun darauf, dass Profis die Anträge stellen.
Anselment verweist außerdem auf Hilfsprogramme der Banken und Sparkassen, außerdem seien auch in Lindau viele Vermieter den Betreibern geschlossener Geschäfte bei den Mieten erheblich entgegengekommen. Seiner Meinung nach gibt es deshalb im Landkreis nicht viele Geschäfte, für die mangelnde Liquidität ein Problem darstellt. Denn da seien die Hilfsprogramme wirklich gut.
Der IHK-Regionalgeschäftsführer räumt aber ein, dass es Fälle geben mag, die bisher durch alle Raster gefallen sind und keine Förderung erhalten haben. Betroffenen macht Anselment das Angebot, dass sie sich bei ihm melden können, damit er und seine Spezialisten prüfen, ob und welche Förderung in Frage kommt und was Betroffene dafür tun müssen: „Dann muss man sich jeden Einzelfall ansehen, und dann finden wir auch eine Lösung.“
„Dann muss man sich
jeden Einzelfall ansehen, und dann finden wir auch eine
Lösung.“
Wer bisher keine staatlichen Fördergelder erhalten hat und deshalb möglicherweise sogar das Aus für sein Geschäft fürchtet, die oder er kann sich per E-Mail an den IHKRegionalgeschäftsführer wenden