Notfalls gegen Verbot: Hotelier will öffnen
Sonnenhof soll ab 29. März Touristen empfangen – Betreiber will Übernachtungen über Ostern zulassen
- Er will seinen Mitarbeitenden, den Kunden und auch den Lieferanten nach den Monaten im Lockdown wieder eine Perspektive bieten. Darum soll der Sonnenhof oberhalb von Kressbronn am 24. März wieder öffnen. Das sagt Betreiber Robert Manhardt in einem Video auf der Hotelwebsite.
Ab dem 29. März wolle er nach Geschäftsreisenden dann auch touristische Übernachtungen über Ostern auf jeden Fall wieder zulassen. Das Hygienekonzept im Hotel und im Restaurant sei dafür ausgelegt. Das Risiko eines dann noch geltenden Verbots für touristische Beherbergung nehme er in Kauf, sagt der Hotelier im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“.
Erste Reservierungen für Ostern seien bereits reingekommen: Stammkunden haben sich gemeldet und wollen Ostern am Bodensee im Sonnenhof verbringen, erzählt Robert Manhardt. Von einer normalen Auslastung über die Feiertage sei das Hotel aber noch sehr weit entfernt. Dass er aber Gäste über Ostern beherbergt, steht für den Hotelbetreiber fest. Auch, wenn der aktuell bis 28. März verlängerte Lockdown in eine weitere Verlängerung bis April gehen sollte.
Er wolle mit der Öffnung ein Zeichen setzen. „Ich habe den ersten Lockdown vor einem Jahr verstanden und mitgetragen. Wir haben den Sonnenhof sogar vor einer bestehenden Verordnung geschlossen und gleich Hygienekonzepte entwickelt. Aber seit der Öffnung im Sommer kann ich die Schritte der Politik nicht mehr nachvollziehen.“Ein konsequentes Herunterfahren des Landes für 14 Tage hätte er sinnvoller gefunden als stufenweise Schließungen und Öffnungen, sagt der Unternehmer. Im Sommer, als touristische Übernachtungen erlaubt waren, haben er und sein Team mit Videos auf der Homepage begonnen. Zunächst Erklärvideos über das Hygienekonzept im Hotel. Im aktuell auf der Homepage abrufbaren Video kündigt Manhardt die Öffnung an und geht auch mit der
Robert Manhardt
Politik hart ins Gericht. Er sei kein Corona-Leugner, sagt der 55-Jährige. Das sei ihm wichtig zu betonen. Und ergänzt: „Die Politik muss auch Fehler eingestehen können. Wir befinden uns gerade in einer Sackgasse.“
Alle 50 Mitarbeitenden, außer die beiden Lehrlinge, seien derzeit in Kurzarbeit, erzählt Manhardt, und würden sich wieder sehr auf die Arbeit im Hotel freuen. Manhardt betreibt nicht nur den Sonnenhof in Kressbronn. Ihm gehört auch ein Sonnenhof-Hotel in Wasserburg sowie eins in der Nähe von Günzburg. Ein weiteres Hotel ist in seiner bayerischen Heimatstadt Burgau im Bau. Auch gewerbliche Bauprojekte gehören zu seinem Repertoire. Die Gemeinde Kressbronn werde zunächst noch nichts unternehmen, heißt es auf Anfrage, da noch kein Verstoß gegen die Corona-Verordnung vorliege. Sollte jedoch das Hotel tatsächlich öffnen, würde dies einen Verstoß gegen die aktuelle Verordnung darstellen. Denn Beherbergungsbetriebe dürfen nur für notwendige geschäftliche oder dienstliche Übernachtungen oder in Härtefällen genutzt werden. Für den Fall, dass das Hotel entgegen der geltenden Vorschriften
öffnen wird, werde die Ortspolizeibehörde die entsprechend notwendigen Maßnahmen treffen, heißt es weiter.
Die Gemeinde könnte dann gegebenenfalls gegenüber der betreffenden Person verfügen, das Hotel wieder zu schließen oder entsprechend den Vorgaben der Verordnung zu führen. Für das Bußgeld wäre hingegen das Landratsamt zuständig. Der Bußgeldkatalog gibt hierzu derzeit einen Bußgeldrahmen von 250 bis 5000 Euro vor. Dass ihm eine Strafe im Ernstfall droht, sei ihm bewusst, sagt Manhardt.
„Die Politik muss auch
Fehler eingestehen können. Wir befinden uns gerade in einer
Sackgasse.“