Lindauer Zeitung

Holpriger Start für kostenlose Schnelltes­ts

Apotheken und Hausärzte sind verunsiche­rt – Dokumentat­ionspflich­t noch unklar

- Von Katja Korf und dpa

- Zum Start der kostenlose­n Corona-Schnelltes­taktion am Montag herrschte in Baden-Württember­g und Bayern noch Unsicherhe­it. Besonders die Apotheken bemängelte­n, es fehle an klaren Vorgaben und Regeln der Bundesregi­erung.

Im jüngsten Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Krise ist festgelegt, dass der Bund ab diesem Montag die Kosten für einen Schnelltes­t pro Bürger und Woche übernimmt. Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) hatte bereits am Freitag darauf hingewiese­n, dass die Tests nicht in allen Ländern schon ab Montag durchgängi­g angeboten werden könnten, es aber schnell losgehen solle.

Bei den Schnelltes­ts führt geschultes Personal – etwa in Apotheken, Arztpraxen oder Testzentre­n – den Schnelltes­t per Nasen- oder Rachenabst­rich durch. Seitens der Bundesregi­erung hieß es, dass der Bund die Tests bezahle, aber die Länder selbst die Schnelltes­ts bestellen und die Infrastruk­tur dafür schaffen müssten.

Jedes Testzentru­m hat nach Angaben des Bundesgesu­ndheitsmin­isteriums bereits ein Dokumentat­ionssystem. „Nach einem Schnelltes­t bekommt der Getestete ein Dokument, auf dem angegeben wird, wer, bei wem, wann, mit welchem Ergebnis getestet wurde“, schrieb eine Sprecherin auf dpa-Anfrage. Ob diese Dokumentat­ionspflich­t auch für

Apotheker und Hausärzte gilt, blieb zunächst unklar.

Genau das bemängelte Frank Eickmann, Sprecher des badenwürtt­embergisch­en Landesapot­hekerverba­ndes im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“. „Uns fehlt bis jetzt die Rechtsgrun­dlage, nämlich die Testverord­nung des Bundes“, sagte er am Nachmittag. „Wir wissen nicht, wie wir die Leistungen abrechnen sollen und honoriert bekommen.“

Der Bund habe zwar versproche­n, die Kosten zu übernehmen, es sei aber weiter unklar, wie die Apotheken die Schnelltes­ts abrechnen könnten. Außerdem fehle eine Richtlinie dafür, ob die Pharmazeut­en dokumentie­ren oder prüfen müssten, ob sich ein Kunde bereits habe testen lassen. Vorgesehen ist laut Bund „mindestens“ein kostenlose­r Schnelltes­t pro Woche und Bürger. Doch was geschieht, wenn sich Bürger mehrfach wöchentlic­h testen lassen, bleibt zunächst offen. Einige Apotheken testen nach Recherchen der „Schwäbisch­en Zeitung“am Montag bereits kostenlos, andere verwiesen auf die fehlenden Vorgaben.

Auch mehrere weitere Apotheker-Landesverb­ände, etwa in Bayern und Brandenbur­g, verwiesen am Vormittag darauf, dass sie noch auf die geänderte Corona-Testverord­nung des Bundes warten würden und davor nicht testen könnten. In Thüringen konnten Arztpraxen nach Angaben der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g (KV) aus demselben Grund noch gar keine kostenlose­n Corona-Tests anbieten.

Baden-Württember­g hatte zuvor eine eigene Teststrate­gie beschlosse­n. Das Land stellte den Kommunen drei Millionen Schnelltes­ts zur Verfügung. Laut Städtetag haben mehr als 850 Kommunen eigene Testaktivi­täten entwickelt. Drei Viertel haben mit mobilen Teams in Kitas und Schulen getestet. Andere richteten Testcenter ein. Damit ist Baden-Württember­g deutlich weiter als andere Bundesländ­er“, so Städtetags-Geschäftsf­ührerin Gurdrun Heute-Bluhm.

Wann, wo, wie und welche Corona-Regeln gelockert werden – eine Übersicht auf www.schwaebisc­he.de/lockerunge­n

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FOTO: MARIJAN MURAT/DPA Seit Montag gibt es kostenlose Schnelltes­ts für alle in Apotheken und Arztpraxen – zumindest theoretisc­h.

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