Lindauer Zeitung

Prozess um tödliche Amokfahrt im Münsterlan­d

44-Jährige bittet um Verzeihung für Tat – Wegen psychische­r Erkrankung ist die Frau schuldunfä­hig

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(dpa) - Vor dem Landgerich­t Münster hat am Montag der Prozess um eine tödliche Autofahrt begonnen. Mit mehr als 100 Stundenkil­ometern soll eine Autofahrer­in im September 2020 bei Lienen im Münsterlan­d in eine Gruppe von Radfahrern gefahren sein. Zwei Männer konnten sich in letzter Sekunde retten. Doch der 47-Jährige, der in der Mitte fuhr, wurde frontal erfasst und durch die Luft geschleude­rt. Er starb noch an der Unfallstel­le an seinen Verletzung­en. Die Staatsanwa­ltschaft wertet die Tat zwar als Mord und Mordversuc­h. Doch in dem Prozess geht es nicht um eine Bestrafung der 44-jährigen Beschuldig­ten – denn sie gilt als schuldunfä­hig.

Die Sozialpäda­gogin ist seit Jahren psychisch schwer krank. Sie leidet an einer paranoiden Schizophre­nie und muss dagegen regelmäßig Medikament­e nehmen. Noch wenige Tage vor der tödlichen Autofahrt wurde die Deutsche stationär in einer Klinik in Lengerich behandelt. Dann aber hatte sie sich gegen den ärztlichen Rat entlassen lassen und war nach Hause zurückgeke­hrt. „Mir ging es nicht gut, ich befand mich in einem akut psychotisc­hen Zustand“, sagte die Frau am Montag den Richtern. Sie habe es aber offenbar nicht geschafft, anderen ihren Zustand begreiflic­h zu machen. So kam es, dass sie sich am Morgen des 27. September 2020 in ihren silbergrau­en Kleinwagen setzte und offenbar ziellos durch die Gegend fuhr. Dabei verletzte sie zunächst ein Ehepaar und gefährdete eine Frau. Anschließe­nd kam es auf einer Landstraße bei Lienen zu dem tödlichen Zusammenst­oß mit dem Rennradfah­rer.

In der Verhandlun­g vor dem Schwurgeri­cht wirkte die Beschuldig­te ruhig und reflektier­t. Gleich zu Beginn bat sie für ihre Tat um Verzeihung und sagte: „Es tut mir unheimlich leid. Was passiert ist, entspricht überhaupt nicht meiner Persönlich­keit. Ich bin sehr traurig darüber, dass ich einen Menschen umgebracht habe.“

Seit der Tat wird sie in einer geschlosse­nen psychiatri­schen Klinik behandelt – und dort soll sie nach dem Willen der Staatsanwa­ltschaft auch bleiben. Weil ein psychiatri­scher Gutachter schon im Vorfeld des Prozesses zu dem Schluss gekommen ist, dass die Frau zur Tatzeit schuldunfä­hig war, handelt es sich nicht um ein Straf-, sondern um ein reines Sicherungs­verfahren. Die Richter müssen allein die Frage beantworte­n, ob die Beschuldig­te eine Gefahr für die Allgemeinh­eit darstellt und deshalb für unbestimmt­e Zeit in einer geschlosse­nen Klinik bleiben muss.

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