Herz appelliert an Bund
(lz) - Leopold Herz, Landtagsabgeordneter der Freien Wähler, fordert in einer Pressemitteilung, „dass das Transparenzregister kein Bürokratiemonster für gemeinnützige Vereine werden“dürfe. Der Bund müsse das Ehrenamt von „unnötigen Hürden befreien“.
In diesen Tagen erhalten auch gemeinnützige Vereine Gebührenbescheide für die zwangsweise Auflistung im bundesweiten Transparenzregister. Davor warnen die Freien Wähler im bayerischen Landtag, denn „die jährliche Gebühr von 4,80 Euro führt zu einem grotesken Bürokratieaufwand, der vor allem ehrenamtlich geführten Vereinen nicht zuzumuten ist“, schreibt Herz. Die Freie-Wähler-Landtagsfraktion habe die Staatsregierung daher gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, bei steuerbegünstigten Körperschaften auf eine Gebührenerhebung für die Führung des Transparenzregisters gänzlich zu verzichten.
„Das Transparenzregister ist zwar eine auf EU-Recht basierende Verpflichtung im Kampf gegen Geldwäsche. In seiner Auswirkung auf vorwiegend ehrenamtlich geführte Vereine ist sie jedoch ein kaum erträgliches Bürokratiemonster“, so Herz weiter. Schließlich sei die Gebührenerhebung bei gemeinnützigen Vereinen zur Führung des Registers für den Bund nach Abzug des Verwaltungsaufwandes eine zu vernachlässigende Größe, so der Abgeordnete weiter: „Auch wenn der Datenabgleich mit dem Vereinsregister automatisch erfolgt, sind die Gebührenbescheide für betroffene Vereine doch ein unnötiger Aufwand und allein schon deshalb ein großes Ärgernis. Und das alles wegen 4,80 Euro pro Jahr!“