Lindauer Zeitung

Kreis zahlt weniger für Kurzzeitpf­lege

Dafür erhalten Anbieter schon jetzt mehr Geld vom Bund – Künftigen Bedarf erforschen

- Von Evi Eck-Gedler

- Mit Kurzzeitpf­lege verdient niemand Geld. Deshalb unterstütz­t der Landkreis Lindau die Anbieter von Kurzzeitpf­legeplätze­n seit zwei Jahren finanziell. Mittlerwei­le hat allerdings Berlin „die Finanzieru­ng verbessert“, wie Landratsam­tsjurist Tobias Walch im Sozialauss­chuss sagte. Vor diesem Hintergrun­d billigten die Kreisräte einstimmig eine ab sofort reduzierte Förderung der Kurzzeitpf­lege aus der Kreiskasse.

Kurzzeitpf­lege ist ein wichtiges Instrument der Pflegevorg­abe „ambulant vor stationär“. So ermögliche­n fest buchbare Kurzzeitpf­legeplätze Angehörige­n, die ihre Pflegebedü­rftigen zu Hause versorgen, auch einmal eine Auszeit zu nehmen. Auch nach einem Klinikaufe­nthalt ist sehr oft eine teilstatio­näre Versorgung angesagt. Das ist nach Aussage der Kreisverwa­ltung sogar der überwiegen­de Teil derer, die Kurzzeitpf­lege benötigen: Drei von vier Anfragen sind danach mit „Entlassung aus dem Krankenhau­s“begründet.

Walch erinnerte im Sozialauss­chuss an die Situation vor rund drei Jahren, als es kreisweit nur noch elf Plätze für Kurzzeitpf­lege gegeben hat. Der Landkreis habe damals „einen Anreiz für Anbieter schaffen wollen“, weitere Plätze anzubieten.

Vor dem Hintergrun­d, dass seinerzeit Kurzzeitpf­lege für Heime noch ein Verlustges­chäft gewesen war, hatten die Kreisräte damals beschlosse­n, für buchbar bereit gehaltene Plätze einen jährlichen Zuschuss (zuletzt 7000 Euro) sowie für jeden belegten Platz pro Tag 20 Euro Förderung zu zahlen. Walch ist überzeugt: „Das hat funktionie­rt“, denn heute gibt es zwischen Westallgäu und Bodensee immerhin 15 buchbare Kurzzeitpf­legeplätze.

Die Corona-Pandemie hat allerdings dazu geführt, dass im vergangene­n Jahr nicht einmal die Hälfte der früheren Belegungst­age erreicht worden ist, statt 5500 nur gut 2000 Tage. Grundsätzl­ich stellt sich für Verwaltung wie auch Kreisräte die Frage, wie groß heutzutage wirklich der Bedarf an dieser Betreuungs­form ist. Aufschluss verspreche­n sich die Ausschussm­itglieder von der Fortschrei­bung des bereits zehn Jahre alten seniorenpo­litischen Gesamtkonz­epts des Landkreise­s: Das soll in den nächsten Monaten überarbeit­et und dafür auch neue Zahlen und Fakten erhoben werden.

Klar ist schon jetzt, dass Kurzzeitpf­lege

vom Gesetzgebe­r her besser vergütet wird: „Die Bundesregi­erung hat die Finanzieru­ng verbessert“, betonte Walch. Deshalb habe die Kreisverwa­ltung die Ende Dezember ausgelaufe­ne Förderrich­tlinie des Landkreise­s der heutigen Situation angepasst. Was unterm Strich heißt: Der Kreis senkt sein Förderbudg­et.

So gibt es zum einen fürs Bereithalt­en von buchbaren Kurzzeitpf­legeplätze­n nur noch einen Jahreszusc­huss von 5000 Euro. Pro Belegungst­ag sind grundsätzl­ich weiterhin 20 Euro Kreiszusch­uss vorgesehen – sollte aber das Jahresbudg­et von in diesem Jahr 135 000 Euro und im nächsten Jahr 180 000 Euro durch zu viele Anträge überschrit­ten werden, dann kann dieser Betrag auch geringer ausfallen. Und sollte ein Pflegebedü­rftiger direkt nach der Kurzzeitpf­lege fest ins Heim umziehen, dann bekommt der Anbieter kein Geld für dessen Kurzzeitpf­lege-Aufenthalt – weil der Landkreis Kurzzeitpf­lege grundsätzl­ich als vorübergeh­ende Lösung mit einer anschließe­nden Rückkehr nach Hause ansieht.

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SYMBOLFOTO: DPA/TOM WELLER 15 buchbare Kurzzeitpf­legeplätze gibt es mittlerwei­le im Landkreis Lindau. Die Anbieter erhalten dafür weiterhin Zuschüsse vom Kreis, allerdings fallen die nun geringer aus als bisher.

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