Kreis zahlt weniger für Kurzzeitpflege
Dafür erhalten Anbieter schon jetzt mehr Geld vom Bund – Künftigen Bedarf erforschen
- Mit Kurzzeitpflege verdient niemand Geld. Deshalb unterstützt der Landkreis Lindau die Anbieter von Kurzzeitpflegeplätzen seit zwei Jahren finanziell. Mittlerweile hat allerdings Berlin „die Finanzierung verbessert“, wie Landratsamtsjurist Tobias Walch im Sozialausschuss sagte. Vor diesem Hintergrund billigten die Kreisräte einstimmig eine ab sofort reduzierte Förderung der Kurzzeitpflege aus der Kreiskasse.
Kurzzeitpflege ist ein wichtiges Instrument der Pflegevorgabe „ambulant vor stationär“. So ermöglichen fest buchbare Kurzzeitpflegeplätze Angehörigen, die ihre Pflegebedürftigen zu Hause versorgen, auch einmal eine Auszeit zu nehmen. Auch nach einem Klinikaufenthalt ist sehr oft eine teilstationäre Versorgung angesagt. Das ist nach Aussage der Kreisverwaltung sogar der überwiegende Teil derer, die Kurzzeitpflege benötigen: Drei von vier Anfragen sind danach mit „Entlassung aus dem Krankenhaus“begründet.
Walch erinnerte im Sozialausschuss an die Situation vor rund drei Jahren, als es kreisweit nur noch elf Plätze für Kurzzeitpflege gegeben hat. Der Landkreis habe damals „einen Anreiz für Anbieter schaffen wollen“, weitere Plätze anzubieten.
Vor dem Hintergrund, dass seinerzeit Kurzzeitpflege für Heime noch ein Verlustgeschäft gewesen war, hatten die Kreisräte damals beschlossen, für buchbar bereit gehaltene Plätze einen jährlichen Zuschuss (zuletzt 7000 Euro) sowie für jeden belegten Platz pro Tag 20 Euro Förderung zu zahlen. Walch ist überzeugt: „Das hat funktioniert“, denn heute gibt es zwischen Westallgäu und Bodensee immerhin 15 buchbare Kurzzeitpflegeplätze.
Die Corona-Pandemie hat allerdings dazu geführt, dass im vergangenen Jahr nicht einmal die Hälfte der früheren Belegungstage erreicht worden ist, statt 5500 nur gut 2000 Tage. Grundsätzlich stellt sich für Verwaltung wie auch Kreisräte die Frage, wie groß heutzutage wirklich der Bedarf an dieser Betreuungsform ist. Aufschluss versprechen sich die Ausschussmitglieder von der Fortschreibung des bereits zehn Jahre alten seniorenpolitischen Gesamtkonzepts des Landkreises: Das soll in den nächsten Monaten überarbeitet und dafür auch neue Zahlen und Fakten erhoben werden.
Klar ist schon jetzt, dass Kurzzeitpflege
vom Gesetzgeber her besser vergütet wird: „Die Bundesregierung hat die Finanzierung verbessert“, betonte Walch. Deshalb habe die Kreisverwaltung die Ende Dezember ausgelaufene Förderrichtlinie des Landkreises der heutigen Situation angepasst. Was unterm Strich heißt: Der Kreis senkt sein Förderbudget.
So gibt es zum einen fürs Bereithalten von buchbaren Kurzzeitpflegeplätzen nur noch einen Jahreszuschuss von 5000 Euro. Pro Belegungstag sind grundsätzlich weiterhin 20 Euro Kreiszuschuss vorgesehen – sollte aber das Jahresbudget von in diesem Jahr 135 000 Euro und im nächsten Jahr 180 000 Euro durch zu viele Anträge überschritten werden, dann kann dieser Betrag auch geringer ausfallen. Und sollte ein Pflegebedürftiger direkt nach der Kurzzeitpflege fest ins Heim umziehen, dann bekommt der Anbieter kein Geld für dessen Kurzzeitpflege-Aufenthalt – weil der Landkreis Kurzzeitpflege grundsätzlich als vorübergehende Lösung mit einer anschließenden Rückkehr nach Hause ansieht.