Neuerungen bei Restschuldversicherung
(dpa) - Die Bundesregierung will die Abschlussprovisionen für Restschuldversicherungen begrenzen. Ein entsprechender Vorschlag soll noch im Februar vom Kabinett auf den Weg gebracht werden. Zum Schutz der Verbraucher sollen künftig nur noch Provisionen von maximal 2,5 Prozent der versicherten Darlehenssumme erlaubt sein. Eine Restschuldversicherung
bekommt man häufig angeboten, wenn man einen Kredit aufnimmt. Sie springt ein, wenn der Darlehensnehmer arbeitsunfähig oder arbeitslos wird oder stirbt. Die Finanzaufsicht Bafin hatte 2017 festgestellt, dass Versicherer den Kreditinstituten für die Vermittlung dieser Versicherungen Provisionen von teils mehr als 50 Prozent der Versicherungsprämie zahlten.