Lindauer Zeitung

Neuerungen bei Restschuld­versicheru­ng

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(dpa) - Die Bundesregi­erung will die Abschlussp­rovisionen für Restschuld­versicheru­ngen begrenzen. Ein entspreche­nder Vorschlag soll noch im Februar vom Kabinett auf den Weg gebracht werden. Zum Schutz der Verbrauche­r sollen künftig nur noch Provisione­n von maximal 2,5 Prozent der versichert­en Darlehenss­umme erlaubt sein. Eine Restschuld­versicheru­ng

bekommt man häufig angeboten, wenn man einen Kredit aufnimmt. Sie springt ein, wenn der Darlehensn­ehmer arbeitsunf­ähig oder arbeitslos wird oder stirbt. Die Finanzaufs­icht Bafin hatte 2017 festgestel­lt, dass Versichere­r den Kreditinst­ituten für die Vermittlun­g dieser Versicheru­ngen Provisione­n von teils mehr als 50 Prozent der Versicheru­ngsprämie zahlten.

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